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Landwirtschaftszählung in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Luftaufnahme einer Ortschaft und Felder. Bildrechte: ©Christian Schwier - stock.adobe.com

Für viele Menschen kommen unsere Nahrungsmittel einfach aus dem Supermarkt. Doch wie kommt unsere Nahrung in den Supermarkt? Tag für Tag, Monat für Monat, Jahr für Jahr bestellen Landwirtinnen und Landwirte Felder und halten Vieh auf Weiden und im Stall, um die Bevölkerung zu ernähren und unsere Kulturlandschaft zu pflegen. Dabei unterliegt die Landwirtschaft vielen Einflüssen aus Politik, Wirtschaft und vor allem der Umwelt.

Die Landwirtschaftszählung kann als „große Schwester“ der Agrarstrukturerhebung verstanden werden und wird in 10-jährigem Abstand in jedem EU-Mitgliedsstaat durchgeführt. In Deutschland liegt der Erhebung das Agrarstatistikgesetz zugrunde. Die Landwirtschaftszählung beinhaltet Merkmale nach EU-Vorgaben sowie nationalen Vorgaben. Es handelt sich um eine Vollerhebung, das heißt alle Betriebe innerhalb bestimmter Erfassungsgrenzen sind auskunftspflichtig. Zudem erhält eine Stichprobe der Betriebe einen erweiterten Erhebungsbogen und wird nach zusätzlichen Merkmalen befragt. In den Jahren, in denen eine Landwirtschaftszählung durchgeführt wird, entfällt die nationale Bodennutzungshaupterhebung, da die Merkmale dieser Erhebung wie beispielsweise die Anbaufläche von Weizen, Roggen und Gerste oder der Anteil von Grünland Bestandteil der Landwirtschaftszählung sind.

Ziel der Landwirtschaftszählung ist es, Daten zur Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe sowie des landwirtschaftlichen Sektors in Deutschland und Europa zu gewinnen. Es handelt sich deshalb um eine sogenannte Strukturerhebung nicht um eine Produktionserhebung. Die Produktion landwirtschaftlicher Güter (Gemüse, Getreide, Vieh) wird beispielsweise im Rahmen der Gemüseerhebung, der Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung oder der Viehbestandserhebungen (Rinder, Schweine, Schafe), sowie der Schlachtungsstatistik erhoben.

Welche Daten werden in der Landwirtschaftszählung in Niedersachsen erhoben?

Das Spektrum der Themen kann in der Landwirtschaftszählung etwas variieren, bleibt insgesamt jedoch weitestgehend konstant, um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Die Hauptthemen wie Bodennutzung, Viehbestand, Rechtsform, Eigentums- und Pachtverhältnisse der landwirtschaftlich genutzten Fläche, Pachtpreise, Bewässerung, Beschäftigtenstruktur und Erwerbscharakter (Haupt- oder Nebenerwerb) werden bei jeder Erhebung abgefragt. Zusätzlich finden aktuell relevante Themen Aufnahme in den Erhebungsbogen wie beispielweise Erneuerbare Energien (2010) oder Hofnachfolge und Wirtschaftsdünger (2010, 2020). Zudem werden bei jeder Erhebung verschiedene sogenannte Sondermerkmale aufgenommen, im Jahr 2020 beispielsweise benachteiligte Gebiete (Berggebiet, Sumpf, etc.) oder Unternehmensverflechtungen.

Die Stichprobenbetriebe erhalten einen erweiterten Fragebogen. Dieser unterscheidet sich vom allgemeinen Fragebogen durch zusätzliche Fragen zu Haltungsverfahren bei Rindern, Schweinen und Legehennen, Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdünger sowie Fragen zu Arbeitskräften/Saisonarbeitskräften und Eigentumsverhältnissen.


Nutzung von Verwaltungsdaten

Für die Landwirtschaftszählung in Niedersachsen werden vor allem Daten durch die Befragung der Betriebe erhoben (Primärdaten), zudem kann ein Teil der Informationen durch Verwaltungsdaten (Sekundärdaten) gewonnen werden. Das Heranziehen von Verwaltungsdaten zum Beispiel aus Förderanträgen soll zur Entlastung der auskunftspflichtigen Betriebe beitragen. So müssen vom Betrieb nur Fragen beantwortet werden, die nicht bereits in den Verwaltungsdaten enthalten sind. Dadurch wird der Fragebogen kürzer.


Wer muss Auskunft geben?

Da es sich bei der Landwirtschaftszählung um eine Vollerhebung handelt, ist jeder landwirtschaftliche Betrieb in Niedersachsen zur Auskunft auf Grundlage des Agrarstatistikgesetzes verpflichtet. Um kleinere Einheiten zu entlasten, werden Betriebe erst ab einer bestimmten Größe befragt. Die ausführlichen Erfassungsgrenzen finden Sie in den methodischen Hinweisen.


Veröffentlichung der Ergebnisse der Landwirtschaftszählung

Die Ergebnisse reichen bei allgemein erhobenen Daten bis auf Gemeindeebene und werden im Anschluss nach statistischer Geheimhaltung veröffentlicht. Repräsentativ erhobene Merkmale können auf Landes- bzw. NUTS2-Ebene (Klassifizierung Statistischer Regionen durch die EU, NUTS2 entspricht grob früheren Regierungsbezirken) herausgegeben werden. Mit ersten Ergebnissen ist im Frühjahr des auf die Erhebung folgenden Jahres zu rechnen.


Warum ist die Landwirtschaftszählung so wichtig?

Die Landwirtschaftszählung ist die einzige Erhebung, die umfassend die verschiedensten Bereiche der landwirtschaftlichen Produktion in Niedersachsen abbildet, von der Bodennutzung über die Viehhaltung bis hin zu den Betriebs-/Unternehmensstrukturen. Sie bietet einen umfangreichen Überblick über die strukturellen Veränderungen im landwirtschaftlichen Sektor.

Nur auf Grundlage von guten statistischen Daten können politische Entscheidungen zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Landwirtschaft getroffen sowie Prozesse angestoßen werden.

In der heutigen Welt sind die Agrarmärkte nicht nur national, sondern global. Insbesondere im Hinblick auf die Globalisierung zählt die gemeinschaftliche Landwirtschaftszählung der EU als Grundvoraussetzung für Entscheidungen zur Stärkung der Lebensmittelversorgung auf EU-Ebene, des Tierwohls, der Pflege der Kulturlandschaften sowie zur Entwicklung ländlicher Gebiete. Aber auch Klima- und Umweltschutz sind heute nicht mehr nationale Themen. Weiterhin lässt sich anhand der Daten die Entwicklung der ökologischen Landwirtschaft in Niedersachsen und letztendlich in ganz Europa nachvollziehen.

Die Landwirtschaftszählung in Niedersachsen dient aber auch national und regional als Entscheidungsgrundlage zum Beispiel zur Überprüfung von Förderprogrammen und zur Planung neuer Fördermaßnahmen.

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