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Baumschulerhebung in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


In einer Baumschule werden Buchsbäume in Reihen gezüchtet. Bildrechte: ©barmalini - stock.adobe.com

Beim Gestalten öffentlicher Plätze, Straßen und Parks, bei der Neugestaltung des heimischen Gartens oder beim Erweitern der Obstwiese – bei all diesen Maßnahmen finden Pflanzen aus Baumschulen ihren Einsatz. In Baumschulen werden Pflanzen vermehrt und großgezogen (fachsprachlich „verschult“). Durch stetiges Umpflanzen während der Aufzucht bereiten die Baumschulen die Baum- und Gehölzwurzeln für den Transport und die Einpflanzung an einem anderen Standort vor. Aus Stecklingen entwickeln sich über Jahre auf diese Weise größere Gehölze und Bäume, die dann direkt verpflanzt werden können. Nur so werden zum Beispiel aus einer neu angepflanzten Allee in der Stadt schnell dichte Baumreihen.

Die Baumschulerhebung erfasst alle vier Jahre in der Zeit von Juli bis August die Baumschulflächen in Niedersachsen. Neben Bäumen werden noch weitere Pflanzengruppen wie Rosen, Obstgehölze oder Hecken erhoben.

Nach den Ergebnissen der letzten Baumschulerhebung wurden Ziersträucher und -bäume in Niedersachsen am häufigsten angebaut. Die insgesamt größten Anbauflächen in Niedersachsen lagen in der Statistischen Region Weser-Ems und dort insbesondere im Landkreis Ammerland.

Die Durchführung der Baumschulerhebung. Was wird erhoben?

Die Erhebung wird alle vier Jahre als sogenannte Totalerhebung durchgeführt, bei der jeder Betrieb auskunftspflichtig ist, der die formalen Voraussetzungen erfüllt. Die Befragung findet zwischen Juli und August statt. Nach § 14 des Agrarstatistikgesetztes erfasst die Erhebung Baumschulflächen nach Pflanzengruppen und Vermehrungsmerkmalen, dies können Baumschulflächen im Freiland oder Containerflächen im Freiland sein (Aufzucht in Gefäßen).

Zu den erfassten Pflanzengruppen zählen

  • Obstgehölze,
  • Rosen,
  • Ziersträucher und Bäume,
  • Heckenpflanzen sowie
  • Forstpflanzen.

Weitere Informationen finden Sie in den methodischen Hinweisen.

Wer muss Auskunft geben?

Die Baumschulerhebung findet als Totalerhebung statt, bei der alle Betriebe mit mindestens 0,5 Hektar Baumschulfläche befragt werden, unabhängig davon, ob Gewinn erzielt wird. Jeder Betrieb, der die Erfassungsgrenze erreicht, ist nach § 93 Agrarstatistikgesetz zur Auskunft verpflichtet.

Den aktuellen Fragebogen sowie weitere Informationen zur Erhebung finden Sie hier.

Zu Beginn der Erhebung werden die auskunftspflichtigen Betriebe angeschrieben und gebeten, die Erhebungsdaten zu melden.

Die Beantwortung des Fragebogens erfolgt online über das IDEV-Portal.

Veröffentlichung der Ergebnisse der Baumschulerhebung in Niedersachsen

Am Ende des Erhebungsjahres können die Ergebnisse bereits im vierten Quartal auf Kreisebene veröffentlicht werden.

Wer nutzt die Daten?

Zu den Hauptnutzerinnen und -nutzern der Ergebnisse der Baumschulerhebung zählen Behörden wie das Landwirtschaftsministerium sowie wissenschaftliche Institutionen. Des Weiteren wird die Statistik auch von Kommunen, Verbänden, Landwirtschaftskammern und -ämtern, Interessenvertretungen, Beratungsverbänden sowie von Privatpersonen und interessierten Unternehmen genutzt.

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