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2021 erhielten rund 89.000 Menschen in Niedersachsen Eingliederungshilfe nach dem SGB IX

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 140 vom 05.12.2022


HANNOVER. Am Jahresende 2021 bezogen in Niedersachsen 89.105 Menschen Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Eingliederungshilfe wird Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohten Menschen gewährt, um ihre Selbstbestimmung und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern und Benachteiligungen entgegenzuwirken. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen mitteilt, waren 52.875 der Leistungsbeziehenden männlich, dies entspricht einem Anteil von 59,3%. Durchschnittlich waren die Leistungsbeziehenden 34,0 Jahre alt.

Fast zwei Drittel der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB IX erhielt Leistungen zur sozialen Teilhabe (66.335 Personen). Darunter waren Assistenzleistungen am häufigsten. Assistenzleistungen werden unterschieden nach einer qualifizierten Assistenz, die von einer Fachkraft mit dem Ziel erbracht wird, die Leistungsberechtigten zu einer eigenständigen Alltagsbewältigung zu befähigen. Des Weiteren gibt es die kompensatorische Assistenz, bei der die Übernahme von alltäglichen Aufgaben oder die Begleitung im Alltag im Vordergrund steht. Insgesamt erhielten 2021 in Niedersachsen 44.100 Personen Assistenzleistungen und damit fast die Hälfte aller Empfängerinnen und Empfänger von Eingliederungshilfe.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurden 28.360 Frauen und Männer gewährt. Hiervon erhielten die meisten Personen Leistungen zur Beschäftigung im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für Menschen mit Behinderung (27.935 Empfängerinnen und Empfänger). Insgesamt 8.385 meist Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bekamen Leistungen zur Teilhabe an Bildung. Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation spielen mit 175 Leistungsbeziehenden zahlenmäßig eine untergeordnete Rolle.

Die Bruttoausgaben im Zusammenhang mit Eingliederungshilfen beliefen sich im Berichtsjahr 2021 auf 2,7 Mrd. Euro. Dem Betrag standen Einnahmen von rund 82 Mio. Euro gegenüber, so dass die Nettoausgaben bei 2,6 Mrd. Euro lagen. Zwei Drittel der Bruttoausgaben entfielen auf die Leistungen zur sozialen Teilhabe (1,8 Mrd.).

Methodische Hinweise

Die Statistiken zur Eingliederungshilfe nach dem SGB IX werden seit dem Berichtsjahr 2020 in der vorliegenden Form erhoben. Die Tabellenwerte werden vor der Veröffentlichung mittels 5er-Rundung geheim gehalten. Bei der 5er-Rundung werden alle absoluten Werte einer Tabelle mit Personenangaben auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Das Merkmal Geschlecht wird mit vier Ausprägungen erfasst: weiblich, männlich, divers und ohne Angabe (§22 Abs. 3 PStG). Personen mit der Ausprägung „divers“ bzw. „ohne Angabe“ werden aus Gründen der statistischen Geheimhaltung per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet. Weiterführende Daten und Informationen zum Thema Eingliederungshilfe in Niedersachsen finden Sie auf der neugestalteten Internetseite des Fachbereichs Soziale Sicherung auf der Homepage des LSN sowie in unserem Statistischen Monatsheft.

Kontakt:
Frau Prinz, Tel: 0511 9898-2216
Frau Köhler, Tel: 0511 9898-2242
Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


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