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Knapp 8% mehr Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Niedersachsen gestellt

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 094 vom 26.09.2023


  • Knapp 6.700 Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Jahr 2022 abgeschlossen
  • 2,1% der in 2022 abgeschlossenen Verfahren mit negativem Bescheid
  • Großteil der abgeschlossenen Anerkennungsverfahren in den Gesundheitsberufen (76,4%)

HANNOVER. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, wurden in Niedersachsen im Jahr 2022 insgesamt rund 8.200 Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse gestellt, gut 600 mehr als im Vorjahr (+7,9%). Insgesamt wurden knapp 6.700 Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse abgeschlossen, dies entspricht 81% (2021: 71% abgeschlossene Verfahren).

Mit Blick auf die abgeschlossenen Verfahren hat sich der Anteil der vollständig anerkannten ausländischen Berufsabschlüsse von 52,1% im Jahr 2021 auf 44,6% im aktuellen Berichtsjahr 2022 verringert. Eine eingeschränkte Gleichwertigkeit zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation wurde im Vergleich zum Vorjahr häufiger festgestellt (45,2% gegenüber 53,3%). In nur 2,1% der abgeschlossenen Verfahren erging ein negativer Bescheid. Im Vergleich zum Vorjahr (2,7%) blieb dieser Anteil nahezu unverändert. Positiv hervorzuheben ist, das der Anteil der Verfahren ohne Entscheidung gegenüber 2021 von 24,4% auf 15,5% im Berichtsjahr 2022 gesunken ist.

Von den insgesamt rund 8.200 Verfahren zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in Niedersachsen wurde der dazugehörige Bildungsabschluss in 47,4% der Fälle in Europa erworben. Davon wurden 14,5% in einem EU-Land und in 33,0% in einem nicht EU-Land absolviert. Gegenüber 2021 sind die Anteile um 0,6 bzw. 4,3 Prozentpunkte gesunken, 2021 wurde noch gut jeder zweite Berufsabschluss (52,4%) in Europa erworben. Weitere Anteile entfielen auf in Asien (30,4%) und Afrika (16,1%) erworbene Berufsabschlüsse. Vergleichsweise selten wurde der Berufsabschluss dagegen in Nord- und Südamerika (5,9%) bzw. in Australien/Ozeanien (0,1%) absolviert. In 0,04% der Anträge war das Ausbildungsland unbekannt. Besonders häufig vertreten waren die Ausbildungsstaaten Tunesien (10,7% aller Anträge), Philippinen (6,8%) sowie Bosnien und Herzegowina (5,9%).

Etwas mehr als drei Viertel (76,4%) der im Jahr 2022 abgeschlossenen Anerkennungsverfahren betrafen den Bereich der medizinischen Gesundheitsberufe (2021: 74,4%). Wurden im Jahr 2021 noch mehr als die Hälfte der Berufsqualifikationen in diesem Bereich als vollständig gleichwertig anerkannt (53,2%), verringerte sich dieser Anteil im Jahr 2022 um 11,8 Prozentpunkte auf 41,4%. Dagegen wurden jedoch fast zwei Drittel der Qualifikationen (57,5%) als teilweise gleichwertig angesehen oder unter Auflage einer Ausgleichsmaßnahme abgeschlossen (2021: 45,5%). Der Anteil der Verfahren bei denen keine Entscheidung getroffen wurde, hat sich seit 2021 nahezu halbiert (2021: 40,2%, 2022: 21,3%). In nur 1,2% der Verfahren erging im Jahr 2022 ein negativer Bescheid. Zu den medizinischen Gesundheitsberufen zählen unter anderem Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger, Ärztinnen und Ärzte (Erteilung der Approbation) oder Physiotherapeutinnen und -therapeuten.

Methodischer Hinweis

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) ist 2012 in Kraft getreten und regelt die Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Abschlüssen. Ziel ist es, die Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland und die gesellschaftliche, berufliche und arbeitsmarktorientierte Integration von Migrantinnen und Migranten zu fördern.

Zur Sicherstellung der Geheimhaltung wird bei dieser Statistik ein Rundungsverfahren angewendet. Dies kann dazu führen, dass bei Prozentangaben die Summe der Einzelwerte nicht immer genau 100 entspricht.


Tabelle: Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Niedersachsen von 2013 bis 2022 nach Entscheidung vor Rechtsbehelf (xlsx)


Abbildung: BQFG: Beantragte und abgeschlossene Anerkennungsverfahren in Niedersachsen von 2013 bis 2022, nach Geschlecht (xlsx)




Kontakt:
Katja Zielinsky, Tel. 0511 9898-1536
Ralf Martins, Tel. 0511 9898-1534

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.

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