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Nominallöhne stiegen im Jahr 2023 in Niedersachsen um 6,2%

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 021 vom 29.02.2024


  • Deutlicher Anstieg des Nominallohnindex im Vergleich zum Vorjahr
  • Minimale Reallohngewinne im Vergleich zum Vorjahr
  • Anstieg des Reallohns im 4. Quartal 2023 im Vergleich zum Vorjahresquartal um 2,2%
HANNOVER. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, haben sich die Nominallöhne (Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen) der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 6,2% erhöht. Im Jahr 2022 lag der Nominallohnindex bei 2,0%.

Die Entwicklung des Reallohnindex ist sowohl von der Entwicklung des Nominallohnindex als auch von der Entwicklung des Verbraucherpreisindex abhängig. Die durchschnittliche Preisveränderung in Niedersachsen im Jahr 2023 lag bei +6,1% im Vergleich zum Vorjahr. Durch den starken Zuwachs der Inflationsrate stiegen die preisbereinigten Bruttomonatsverdienste, die Reallöhne, im Jahr 2023 in Niedersachsen im Vergleich zum Vorjahr nur minimal um durchschnittlich 0,1%. Im Jahr 2022 gab es mit -4,5% noch die stärksten Reallohnverluste seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008.

Im Vergleich zum Vorjahresquartal erhöhten sich die Nominallöhne im 4. Quartal 2023 um 5,7%. Das Niveau der Verbraucherpreise lag im 4. Quartal 2023 im Vergleich zum 4. Quartal 2022 bei 3,4%. Die reale Lohnentwicklung war aufgrund der niedrigen Inflationsrate und eines hohen Nominallohnindex in Niedersachsen im 4. Quartal 2023 um 2,2% angestiegen.


Entwicklung der Reallöhne, Nominallöhne und Verbraucherpreise in Niedersachsen seit 2018 (xlsx)

Methodische Hinweise:

Seit dem Jahr 2022 ist die Verdiensterhebung die Datengrundlage für die Berechnung des Nominallohnindex. Diese Erhebung löste die bisherige Vierteljährliche Verdiensterhebung ab. Ab dem Berichtsjahr 2023 haben die Verdienstindizes und deren Veränderungsraten eine umfassendere Abdeckung der Gesamtwirtschaft in Niedersachsen. Durch die neue Verdiensterhebung werden zum Beispiel auch kleinere Betriebe erfasst (ab einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten). Neben den Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten werden zudem alle weiteren Beschäftigungsarten wie zum Beispiel Auszubildende und Altersteilzeitbeschäftigte abgebildet. Zusätzlich zu den Wirtschaftsbereichen B bis S (Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich) wird jetzt auch der Wirtschaftsabschnitt A (Landwirtschaft) mit abgedeckt (Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 [WZ 2008]).

Durch das dritte Entlassungspaket der Bundesregierung können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über den Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 als Inflationsausgleichsprämie einen Betrag von bis zu 3.000€ steuerfrei gewähren. Die Inflationsausgleichsprämie wird in der Verdienststatistik als Bestandteil des Gesamtbruttoentgelts erfasst und bei den Verdienstindizes mit abgebildet.

Der Nominallohnindex bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab. Informationen zur Berechnung des Nominallohnindex und des Reallohnindex finden Sie hier.

Kontakt:
Frau Driefert, Tel. 0511 9898-2351

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