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Schulen des Gesundheitswesens in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Eine Gruppe Schülerinnen und Schüler in medizinischer Kleidung wurde beim Lernen aus der Vogelperspektive aufgenommen. Bildrechte: ©Africa Studio - stock.adobe.com

Die Statistik der Schulen des Gesundheitswesens (SdG) erfasst Daten zur Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen. Dabei handelt es sich um schulische Ausbildungen mit hohem Praxisanteil. Die beteiligten Schulen sind in der Regel sehr eng mit Einrichtungen des Gesundheitswesens verbunden. An den Schulen des Gesundheitswesens in Niedersachsen werden Ausbildungen für nichtakademische Gesundheitsberufe angeboten, wie beispielsweise

  • Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. -pfleger,
  • Hebamme/Entbindungspfleger,
  • Physiotherapeutin/Physiotherapeut,
  • Logopädin/Logopäde,
  • Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter,
  • Medizinisch-technische/r Assistent/-in z. B. der Veterinärmedizin oder Radiologie.

Diese Schulen liegen außerhalb des Geltungsbereiches des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG). Die entsprechende Statistik wird im Auftrag des Niedersächsischen Kultusministeriums (MK) vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) erhoben.

Welche Daten werden zu den Schulen des Gesundheitswesens in Niedersachsen erfasst und aus welchen Quellen stammen diese?

Erfasst werden alle Schulen des Gesundheitswesens in Niedersachsen. Folgende Merkmale werden von den Schulen an das LSN übermittelt:

  • Daten der Schulen (Name, Anschrift, etc.),
  • Schulträger,
  • Beruf und Unterrichtsform (Vollzeit, Teilzeit),
  • Klassen,
  • Schülerinnen und Schüler nach Geburtsjahrgängen,
  • ausländische Schülerinnen und Schüler sowie
  • Abschlussprüfungen im Berichtszeitraum.

Rechtsgrundlage der Statistik der Schulen des Gesundheitswesens ist das Niedersächsische Gesetz über Schulen für Gesundheitsberufe und Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesG).

Wie oft werden die Daten der Schulen des Gesundheitswesens in Niedersachsen aktualisiert?

Die Daten werden jährlich erhoben. Erfasst werden diese zum jeweiligen Stichtag am 15. November. Hierzu besteht eine Auskunftspflicht. Die Aufbereitung der Daten erfolgt durch das LSN.

Was wird nicht zu den Schulen des Gesundheitswesens in Niedersachsen erfasst? Wo liegen die Grenzen?

Duale Studiengänge werden im Rahmen der Statistik der Schulen des Gesundheitswesens nicht erfasst. Die Berufe Altenpflege, Ergotherapie, sowie Pharmazeutisch-technische Assistentin beziehungsweise Pharmazeutisch-technischer Assistent werden im Rahmen der Statistik der berufsbildenden Schulen in Niedersachsen erhoben.

Wozu dient die Statistik zu den Schulen des Gesundheitswesens in Niedersachsen und wer nutzt diese?

Die Statistik der Schulen des Gesundheitswesens in Niedersachsen hat die Aufgabe, aussagefähige Daten zur Situation und Entwicklung im Bereich der Gesundheitsfachberufe bereitzustellen. Zu den Hauptnutzenden dieser Statistik zählen das Bundesministerium für Bildung und Forschung, Behörden, Institute, die zuständigen Landesbehörden, Medien und die interessierte Öffentlichkeit.

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