Herr Schuder
Tel. 0511 9898-3251
Doppische Statistik in Niedersachsen – Jahresabschlüsse - Informationen für Auskunftspflichtige
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Online-Verfahren
Die Auskunftspflichten zu den Statistiken der öffentlichen Finanzen ergeben sich aus dem Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst. Die genauen Anforderungen sind im § 11 geregelt. Auskunftspflichtig sind in der Regel die Leiterinnen und Leiter der jeweiligen Erhebungseinheit oder die für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen zuständigen Stellen.
Weitere Informationen zur Statistik, etwa zu den verschiedenen Erhebungsteilen und zu den berichtspflichtigen Einheiten finden Sie zentral im Erhebungsportal der Statistischen Ämter.
Nach § 11a Bundesstatistikgesetz müssen alle Berichtspflichtigen ihre Meldungen über Online-Verfahren an die Statistischen Ämter übermitteln.
Bei der Statistik der Jahresabschlüsse der doppisch buchenden kommunalen Kernhaushalte und deren doppisch buchenden Extrahaushalte und sonstigen FEU (kurz: Doppische Statistik) wird zur Übermittlung der Daten das Online-Meldeverfahren eSTATISTIK.core eingesetzt. Beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Allgemeine Informationen zu eSTATISTIK.core
- Informationen zur CORE-Webanwendung
- Technische Informationen für Softwarehersteller
Doppische Statistik 2025 – Jahresabschlüsse
- Anschreiben
- Vorbereitende Informationsschreiben
- Produktkatalog
- Kontenkatalog Finanzrechnung
- Kontenkatalog Bilanz
- Kontenkatalog Ergebnisrechnung
- Prüfung der Kombinationen von Produkt/Konto
- Anleitung Registrierung und Datenübermittlung CORE-Webanwendung (pdf)

