Herr Hartwig
Tel. 0511 9898-2315
Arbeitskosten in Niedersachsen - Informationen für Auskunftgebende
Landesamt für Statistik Niedersachsen
Online-Verfahren
Nach § 11a Bundesstatistikgesetz müssen alle Auskunftspflichtigen ihre Meldungen über Online-Verfahren an die Statistischen Ämter übermitteln.
Die notwendigen Angaben zur Arbeitskostenerhebung können auskunftspflichtige Betriebe über das Online Meldeverfahren IDEV - "Internet-Datenerhebung im Verbund" erteilen: