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Statistik der Sozialgerichte in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Im Hintergrund ist ein unscharfes Gebäude. Im Vordergrund sind symbolisch ein Gerichtsgebäude und ein Handschlag zu sehen. Bildrechte: LSN

Die Sozialgerichte in Niedersachsen sind zuständig für die Rechtskontrolle der Körperschaften, Anstalten und sonstigen Behörden – also der Leistungsträger, die Dienst-, Sach- und Geldleistungen, sprich Sozialleistungen, nach dem Sozialgesetzbuch zu erbringen haben.

Der Schutz der oder des Einzelnen vor verschiedenen sozialen Risiken wie Tod, Alter, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Armut und Ähnlichem in Form von Sozialleistungen wird in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Sozialstaatsprinzips nach Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz durch eine umfangreiche Gesetzgebung verwirklicht.

Die Sozialgerichte entscheiden über sozialrechtliche Streitigkeiten, insbesondere aus folgenden Bereichen (siehe auch § 51 Sozialgerichtsgesetz):

  • Sozialversicherungsangelegenheiten
    • Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung,
  • Schwerbehindertenangelegenheiten und soziales Entschädigungsrecht sowie
  • Angelegenheiten bezüglich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II), der Sozialhilfe (SGB XII) und des Asylbewerberleistungsrechts

sowie in sonstigen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, für die durch Gesetz der Rechtsweg vor diesen Gerichten eröffnet wird.

In Niedersachsen gibt es acht Sozialgerichte: in Aurich, Braunschweig, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück und Stade.

Der Bezirk des heutigen Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen umfasst das Land Niedersachsen sowie die Freie Hansestadt Bremen. Das Gericht ist zum 1. April 2002 als gemeinsames Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen durch den am 10. Dezember 2001 geschlossenen Staatsvertrag des Landes Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen errichtet worden.

Das Bundessozialgericht (BSG) mit Sitz in Kassel urteilt in dritter Instanz über Revisionen gegen Urteile und Rechtsbeschwerden.

Welche Daten werden in der Statistik der Sozialgerichte in Niedersachsen erfasst und aus welchen Quellen stammen diese?

Für Klagen und Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz sowie für Berufungen und Beschwerden vor den Landessozialgerichten:

  • Art des Verfahrens
  • Art der Erledigung
  • Art und Zahl der Sachgebiete
  • Inhalt der Entscheidung
  • Verfahrensdauer
  • Verfahrensbeteiligte
  • Zuständigkeit für Entscheidung

Für die sonstigen Verfahren:

  • Art des Verfahrens
  • Geschäftsanfall

Die Datenerhebung zur Statistik der Sozialgerichte in Niedersachsen (SG-Statistik) erfolgt für administrative Zwecke, und zwar in der Regel elektronisch aus den Geschäftsstellenautomationsprogrammen der Sozialgerichte, die im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Justizverwaltung gepflegt werden. Die SG-Statistik ist eine Sekundärerhebung auf Basis dieser Verwaltungsdaten in den Geschäftsstellen. Bei der SG-Statistik handelt es sich um eine Vollerhebung.

Wie oft werden die Daten über die Sozialgerichte aktualisiert?

Die Veröffentlichung der bundesweiten Ergebnisse erfolgt jährlich.

Was wird nicht in der Statistik der Sozialgerichte in Niedersachsen erfasst?

Für das Wohngeldrecht und das Recht der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz sind die Gerichte der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Kindergeldstreitigkeiten werden überwiegend in der Finanzgerichtsbarkeit verhandelt.

Wozu dient die Statistik der Sozialgerichte in Niedersachsen und wer nutzt sie?

Die Ergebnisse der Statistik der Sozialgerichte stellen Geschäftsanfall und -erledigung bei den niedersächsischen Sozialgerichten dar. So liefert die Statistik den Justizverwaltungen Informationen für die Kapazitätsplanung. Außerdem dienen die Daten der Bewertung und Weiterentwicklung des verwaltungsrechtlichen Instrumentariums sowie der Einschätzung der Gesetzgebung auf dem Gebiet des niedersächsischen Sozialrechts.

Zu den Hauptnutzenden der Statistik zählen die Organe der Justizverwaltungen, wie Gerichte sowie die Rechtspolitik des Landes. Weiterhin werden die Daten durch die justizielle Praxis, also Richterinnen und Richter, die wissenschaftliche Forschung und Lehre genutzt.

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