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Abfallwirtschaft in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Verschiedene Abfälle liegen in Stapeln nebeneinander. Bildrechte: ©hiv360 - stock.adobe.com

Abfälle sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss (Kreislaufwirtschaftsgesetz, KrWG). Dabei kann es sich beispielsweise um Küchenabfälle wie Kaffeefilter und Gemüsereste aus der Biotonne, Schlacken aus der Eisen- und Stahlindustrie oder um Bau- und Abbruchabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten, handeln. Abfälle fallen in allen Wirtschaftsbereichen (z. B. Produktionsabfälle), in Verwaltung, öffentlichen Stellen und natürlich in privaten Haushalten an. Abfälle aus diesen Bereichen müssen umweltgerecht entsorgt werden. Dies geschieht bei Produktions- und Haushaltsabfällen je nach Abfallart in geeigneten Abfallentsorgungsanlagen. Der Abfall kann je nach Beschaffenheit verwertet werden oder er muss schadlos beseitigt werden.

Die Statistiken zur Abfallwirtschaft geben Auskunft über Art und Menge der eingesammelten Abfälle, die Vorbereitung ihrer Wiederverwendung, ihre stoffliche und energetische Verwertung sowie ihre umweltgerechte Beseitigung.

Welche Daten werden zur Abfallwirtschaft in Niedersachsen erfasst und aus welchen Quellen stammen diese? Wie werden die Statistiken erstellt?

Erhebung über die Abfallentsorgung

Zu der Erhebung der Abfallentsorgung gehören gewerbliche Abfälle und eingesammelte Haushaltsabfälle sowie in der Abfallentsorgungsanlage erzeugte Abfälle. Die Erhebung umfasst alle Abfallarten nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV), d. h. nach dem Abfallschlüssel. Die Betreiberinnen und Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen benötigen eine Genehmigung der Entsorgungsanlage nach Bundesimmissionsschutzverordnung oder nach Landesrecht. Angaben zu genehmigten Anlagen stellen in der Regel die Genehmigungsstellen wie die Gewerbeaufsichtsämter dem Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) zur Verfügung. Die Erhebung über die Abfallentsorgung wird als Vollerhebung durchgeführt, das bedeutet, alle Betreiber/-innen von genehmigten Anlagen sind berichtspflichtig.

Jährlich werden Art, Herkunft und der Verbleib der behandelten Abfälle erfragt. Alle zwei Jahre, jeweils in den geraden Jahren, werden darüber hinaus bestimmte Ausstattungsmerkmale erhoben, wie zum Beispiel die Kapazität der Anlage, bei Deponien die Ablagerungsdauer und die Abgabe des gewonnenen Biogases bei biologischen Behandlungsanlagen. Abfallmengen, die mehrere Anlagen durchlaufen, werden an jeder Anlage gezählt. Dabei kann sich der Abfallschlüssel ändern, zum Beispiel handelt es sich zuerst um Siedlungsabfall, später um Abfall aus der mechanischen Behandlung von Abfällen. Abfallströme, die außerhalb von Abfallbehandlungsanlagen direkt verwertet werden wie beispielsweise in der Landwirtschaft, sind nicht in der Statistik berücksichtigt.

Betreiber/-innen folgender Entsorgungsanlagen in Niedersachsen werden in der Erhebung der Abfallentsorgung befragt:

  • Deponien,
  • Thermische Abfallbehandlungsanlagen,
  • Feuerungsanlagen mit energetischer Verwertung von Abfällen,
  • Chemisch-physikalische Behandlungsanlagen,
  • Bodenbehandlungsanlagen,
  • Biologische Behandlungsanlagen,
  • Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen,
  • Demontagebetriebe für Altfahrzeuge,
  • Schredderanlagen/Schrottscheren,
  • Sortieranlagen,
  • Anlagen zur Zerlegung von Elektro- und Elektronikaltgeräten,
  • Sonstige Behandlungsanlagen,
  • Naturbelassene Stoffe im Bergbau,
  • Lagerung bergbaufremder Abfälle in untertägigen Abbaustätten,
  • Lagerung (Verfüllung) bergbaufremder Abfälle in übertägigen Abbaustätten.

Wie oft werden die Daten aktualisiert?

Die Daten der Erhebung der niedersächsischen Abfallentsorgung werden jährlich aktualisiert, alle zwei Jahre mit erweitertem Merkmalsumfang.

Erhebung über die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassenen Abfälle nach Umweltstatistikgesetz in Verbindung mit der Niedersächsischen Abfallbilanz nach Niedersächsischem Abfallgesetz

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) haben nach dem KrWG die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen zu verwerten oder zu beseitigen. Die örE sind nach dem KrWG zudem verpflichtet, die in privaten Haushaltungen angefallenen und überlassenen Abfälle getrennt zu sammeln. Dazu gehören:

  • Bioabfälle,
  • Kunststoffabfälle,
  • Metallabfälle,
  • Papierabfälle,
  • Glas,
  • Textilabfälle,
  • Sperrmüll,
  • gefährliche Abfälle.

Die Erhebung über die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung in Niedersachsen nach dem Umweltstatistikgesetz wird als Vollerhebung bei den örE durchgeführt. Die örE sind mehrheitlich als Abfallwirtschaftsbetriebe der Landkreise und kreisfreien Städte organisiert oder bilden kommunale Abfallzweckverbände. Die Erhebung erfasst die bei den Haushalten angefallenen und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassenen Haushaltsabfälle einschließlich Verpackungen der Dualen Systeme (Altglas, Altpapier, Gelber Sack) sowie länderspezifisch Haushaltsabfälle aus privaten und gemeinnützigen Sammlungen.

Wie oft werden die Daten aktualisiert?

Die Erhebung über die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassenen Abfälle nach Umweltstatistikgesetz in Verbindung mit der Niedersächsischen Abfallbilanz nach dem Niedersächsischen Abfallgesetz wird jährlich durchgeführt.

Niedersächsische Abfallbilanz

Das Niedersächsische Abfallgesetz (NAbfG) regelt in § 4 Abs. 2, dass „die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für jedes Jahr […] eine Bilanz über Art, Herkunft und Menge der Abfälle, die in ihrem Gebiet angefallen sind und ihnen überlassen wurden, sowie über deren Verwertung […] oder deren Beseitigung erstellen.“ In Niedersachsen wurde diese Aufgabe der Landesabfallbilanzierung dem LSN übertragen. Das LSN erhebt dafür bei den örE die Haushaltsabfälle (Abfallarten) einschließlich Behandlungsanlage sowie Verbleibsangaben, so dass die Verwertungswege der eingesammelten Abfallarten ermittelt werden können. Die Erhebung zeigt die Fortschritte in der Getrenntsammlung der Abfälle, die Voraussetzung für ein Abfallrecycling (Recyclingquote) ist.

Wie oft werden die Daten aktualisiert?

Die Daten der Niedersächsischen Abfallbilanz werden jährlich aktualisiert und veröffentlicht.

Erhebung über Bau- und Abbruchabfälle in Niedersachsen

Ziel dieser Erhebung ist es darzustellen, in welchem Maße in Niedersachsen aus Bauabfällen verwertbare Stoffe zurückgewonnen und somit dem Stoffkreislauf wieder zugeführt werden. Berichtspflichtig sind Betreiberinnen und Betreiber von zulassungsbedürftigen Bauschuttaufbereitungsanlagen und Asphaltmischanlagen mit Heißmischverfahren. Dabei handelt es sich in der Regel um die Eigentümerin oder den Eigentümer von stationären Anlagen. Bei vermieteten Anlagen (mobile Anlagen) wird die Mieterin oder der Mieter befragt, falls die/der Eigentümer/-in die behandelten Mengen nicht angeben kann. Die Erhebung ist voll additionsfähig und kohärent zu der Erhebung über die Abfallentsorgung.

Wie oft werden die Daten aktualisiert?

Die Daten der Erhebung über Bau- und Abbruchabfälle in Niedersachsen werden alle zwei Jahre, in den geraden Jahren, vom LSN erhoben.

Gefährliche Abfälle, über die Nachweise zu führen sind

Die Erzeugung von gefährlichen Abfällen wird durch jährliche sekundärstatistische Auswertungen der elektronischen Begleitscheine für besonders überwachungsbedürftige Abfälle erhoben. Erhebungsgegenstand sind alle im Inland erzeugten gefährlichen Abfälle, deren Entsorgung der Überwachung unterliegt und über die Nachweise (Elektronisches Begleitscheinverfahren seit 2007) zu führen sind. Zur Meldung verpflichtet sind alle Abfallwirtschaftsbeteiligten, die gefährliche Abfälle entsorgen: Abfallerzeuger, Beförderer, Einsammler und Entsorger. Abfälle sind gefährlich, wenn sie festgelegte Gefährlichkeitsmerkmale aufweisen (z. B. leicht entzündbar, krebserregend, ätzend, infektiös oder ökotoxisch).

Die Daten aus dem Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim über die nachweispflichtigen Abfallmengen nach Art des Abfalls werden mit Daten aus dem statistischen Unternehmensregister mit dem Ziel der Differenzierung des Mengenaufkommens nach Wirtschaftsbereich und regionalem Nachweis des Anfalls verknüpft.

Wie oft werden die Daten aktualisiert?

Die Daten zu den gefährlichen Abfällen, über die Nachweise zu führen sind, erhebt das LSN für Niedersachsen jährlich.

Detailliertere Informationen zu den Statistiken der niedersächsischen Abfallwirtschaft erhalten Sie in den methodischen Hinweisen.

Wozu dienen die Daten zu Abfällen in Niedersachsen und wer nutzt sie?

Die Erhebungen zeigen, wie viele Abfälle in Niedersachsen in niedersächsischen Behandlungsanlagen behandelt, von Direktverwertern angenommen oder in andere Bundesländer zur Verwertung oder Beseitigung abgegeben werden. Die Ergebnisse werden im Rahmen der Abfallwirtschaftspläne des Landes berücksichtigt. Die Daten sind ein wichtiger Bestandteil der deutschen Umsetzung und Anwendung der EU-Abfallrahmenrichtlinie (ARRL). Hauptnutzende der Ergebnisse sind oberste und obere Bundes- und Landesbehörden.

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