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Aufstiegsfortbildungsförderung: Aufstiegs-BAföG in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Geldmünzen, Scheine und ein Taschenrechner liegen vor einem Ordner mit der Aufschrift Bildrechte: ©magele-picture - stock.adobe.com

Die Statistik der Aufstiegsfortbildungsförderung erfasst Daten zu den Personen, die in Niedersachsen an Maßnahmen der Aufstiegsfortbildung teilnehmen und in diesem Rahmen eine finanzielle Unterstützung erhalten.

Beantragen können die Aufstiegsförderung Handwerker/-innen und andere Fachkräfte, die sich auf den Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeisterinnen/-meistern, Techniker/-innen, Fachkaufleuten oder Betriebswirtinnen/-wirten vorbereiten.

Voraussetzung dafür ist eine abgeschlossene Erstausbildung, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder nach der Handwerksordnung (HwO) anerkannt ist oder ein vergleichbarer Berufsabschluss. Gefördert werden Bildungsmaßnahmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, der freien Berufe sowie der Haus- und Landwirtschaft. Diese müssen auf anerkannte Prüfungen nach der Handwerksordnung, dem Berufsbildungsgesetz oder nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Förderungsfähig sind zudem zahlreiche Fortbildungen für Berufe im Gesundheitswesen, in der Sozialpflege und der Sozialpädagogik.

Bedingung ist, dass der angestrebte Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegt.

Welche Daten werden zu Empfängerinnen und Empfängern von Aufstiegs-BAföG in Niedersachsen erfasst und aus welchen Quellen stammen diese?

Von der Statistik erfasst werden alle Deutschen sowie bestimmte Gruppen von Ausländerinnen und Ausländern, die sich bereits seit 15 oder mehr Monaten rechtmäßig in Deutschland aufhalten, erwerbstätig waren und eine Förderung in Niedersachsen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten.

Zu den geförderten Personen in Voll- und Teilzeit, werden folgende Merkmale erhoben:

  • Geschlecht,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Art des bereits erworbenen berufsqualifizierenden Ausbildungsabschlusses,
  • Dauer der Maßnahme,
  • Familienstand,
  • finanzieller Aufwand, aufgeteilt nach Darlehen (darunter in Anspruch genommene Darlehen) und Zuschuss,
  • durchschnittlicher monatlicher Förderungsbetrag,
  • Gesamteinkommen und
  • Altersgruppe.

Bei der AFBG-Statistik handelt es sich um eine Sekundärstatistik, deren Grundlage die Verwaltungsunterlagen aus Anträgen zur Förderung bilden.

Wie oft werden die Daten zum Aufstiegs-BAföG in Niedersachsen aktualisiert?

Die Daten werden jährlich erhoben. Erfasst wird das Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

Was wird nicht in der Statistik der Aufstiegsfortbildungsförderung in Niedersachsen erfasst? Wo liegen die Grenzen?

Nicht gefördert und somit nicht in der Statistik erfasst werden Fortbildungsabschlüsse, die oberhalb der Bachelor-Ebene liegen, wie beispielsweise Master-Abschlüsse.

Daten unterhalb der Länderebene zum Beispiel nach Kreisen oder kreisfreien Städten können nicht ausgewiesen werden, da keine Regionalschlüssel im Datensatz vorgesehen sind.

Wozu dient die Statistik nach der Aufstiegsfortbildungsförderung in Niedersachsen und wer nutzt sie?

Zu den Hauptnutzenden der AFBG-Statistik zählen Bundes- und Länderressorts wie zum Beispiel das Bundesministerium für Bildung und Forschung, Anbieterinnen und Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen, Behörden, Institute, Medien und die interessierte Öffentlichkeit. Der Gesetzgeber benötigt die Daten insbesondere zur Überprüfung der bewilligten Leistungen in Niedersachsen und gegebenenfalls zur Anpassung des Gesetzes.

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