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Bauhauptgewerbe in Niedersachsen - Methodische Hinweise

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Frau im Hintergrund fügt Balken zu einem Diagramm im Vordergrund hinzu Bildrechte: LSN

Das niedersächsische Baugewerbe wird hinsichtlich seiner Konjunktur sowie seiner Struktur in der amtlichen Statistik insbesondere im Produzierenden Gewerbe sowie im Handwerk abgebildet. In den entsprechenden Erhebungen werden Betriebe und Unternehmen befragt. Bezüglich weitergehender Detailinformationen zu den Erhebungen sprechen Sie uns bitte an und/oder rufen Sie die entsprechenden Qualitätsberichte bei Destatis ab (siehe rechte Seite). Einige Begrifflichkeiten sind für die Erhebungen in diesem Bereich von besonderer Relevanz und werden daher im Folgenden aufgeführt. Die folgenden Ausführungen sind den Erläuterungen zu den Erhebungsbogen sowie den Statistischen Qualitätsberichten entnommen.

Die wichtigsten Begriffsbestimmungen im Überblick

Abgrenzung des Berichtskreises

Der Erhebungsbereich wird auf Grundlage der EU-einheitlichen Wirtschaftszweiggliederung NACE – in Deutschland: Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 – abgegrenzt und umfasst den Abschnitt F „Baugewerbe“.

Zum Bauhauptgewerbe werden Institutionen gerechnet, deren wirtschaftliche Tätigkeit überwiegend darin besteht, Hochbauten im Rohbau zu errichten, Tiefbauvorhaben auszuführen oder bestimmte Spezialbauarbeiten vorzunehmen. Dazu gehören auch die Renovierung, Instandsetzung und Unterhaltung bestehender Hoch-, Tief- und Spezialbauten sowie das Abbrechen, Sprengen und Enttrümmern und weitere vorbereitende Baustellenarbeiten.

Grundgesamtheit

Befragt werden in der Regel Betriebe von Rechtlichen Einheiten (Unternehmen) mit mindestens 20 tätigen Personen, so dass die Frequenz der Auskunftserteilung vielfach an die Betriebs- bzw. Unternehmensgröße gekoppelt ist. Es handelt sich hierbei um eine Totalerhebung mit Abschneidegrenze. Das bedeutet, dass ausnahmslos alle Betriebe bzw. Rechtlichen Einheiten befragt werden, die unter die besagten Größenkriterien fallen.

Entgelte

Die Entgelte entsprechen den lohnsteuerpflichtigen Bruttobezügen (Bar- und Sachbezüge) der tätigen Personen im Baugewerbe, einschließlich der an andere Unternehmen überlassenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ohne Pflichtanteile des Arbeitgebers zur Sozialversicherung.

Tätige Personen

Alle am Monatsende im Betrieb tätigen Personen einschließlich der tätigen Inhaberinnen und Inhaber sowie unbezahlt mithelfenden Familienangehörigen mit mindestens 55 Arbeitsstunden im Monat.

Art der Bauten und Auftraggeber

Die Merkmale „Auftragseingang“, „geleistete Arbeitsstunden“, „baugewerblicher Umsatz“ und „Auftragsbestand“ sind nach der Art der zu errichtenden Bauten aufzuteilen. Maßgebend für die Zuordnung ist die überwiegende Zweckbestimmung des zu errichtenden Bauwerkes. Grundsätzlich ist bei der Zuordnung vom Bauvorhaben (= Endbauwerk) auszugehen. Im Erhebungsbogen ergeben sich folgende Kategorien:

  • Wohnungsbau (unabhängig vom Auftraggeber),
  • gewerblicher und industrieller Hochbau, landwirtschaftlicher Bau,
  • Hochbauten für Organisationen ohne Erwerbszweck (Kirchen, Vereine, Verbände, Gewerkschaften, Parteien und andere),
  • Hochbauten für Körperschaften des öffentlichen Rechts (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherung, sonstige öffentliche Auftraggeber),
  • gewerblicher und industrieller Tiefbau – ohne Straßenbau,
  • Straßenbau (unabhängig vom Auftraggeber),
  • sonstiger Tiefbau, einschließlich Brückenbau – ohne Straßenbau – für Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie für Organisationen ohne Erwerbszweck,
  • Baugewerbe insgesamt.

Auftragseingang (nach Bauarten)

Als Auftragseingang aus dem Inland gelten die im abgelaufenen Kalendermonat eingegangenen und vom Betrieb fest akzeptierten (angenommenen) Bauaufträge (ohne Umsatzsteuer).

Geleistete Arbeitsstunden (nach Bauarten)

Von allen Beschäftigten im Betrieb auf Baustellen, Bauhöfen und Werkstätten tatsächlich geleisteten (nicht die bezahlten) baugewerblichen Stunden, einschließlich Über-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden.

Umsatz (nach Bauarten)

Der baugewerbliche Umsatz entspricht dem an das Finanzamt für die Umsatzsteuer zu meldenden steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Betrag für Bauleistungen (einschließlich Umsätzen aus Reparaturen, Installation und Montage) im Bundesgebiet. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen.

Sonstiger Umsatz

Zu den sonstigen Umsätzen zählen die Umsätze aus sonstigen eigenen Erzeugnissen und aus industriellen/handwerklichen Dienstleistungen sowie die Umsätze aus Handelswaren und aus sonstigen nichtindustriellen/nichthandwerklichen Tätigkeiten. Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird nicht einbezogen.

Auftragsbestand (nach Bauarten)

Als Auftragsbestand ist die Gesamtsumme (ohne an Subunternehmen vergebene Aufträge) der Werte aller vorliegenden, fest akzeptierten, noch nicht ausgeführten Aufträge – von anderen Firmen oder sonstigen Kunden – für baugewerbliche Leistungen entsprechend der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ohne Umsatzsteuer und abzüglich Rabatte am Ende des Berichtsvierteljahres zu melden. Das Merkmal Auftragsbestand ist nach der Art der zu errichtenden Bauten aufzuteilen. Maßgebend für die Zuordnung ist die überwiegende Zweckbestimmung des zu errichtenden Bauwerkes.

Wirtschaftliche Tätigkeit

Eine wirtschaftliche Tätigkeit wird ausgeführt, wenn durch den kombinierten Einsatz von Produktionsfaktoren, wie zum Beispiel Anlagegüter, Arbeit, Herstellungsverfahren oder Zwischenerzeugnisse, bestimmte Waren oder Dienstleistungen produziert werden, also ein Zusammenwirken von Produktionsfaktoren und Produktionsverfahren zu einem Produktionsergebnis erfolgt. Eine wirtschaftliche Tätigkeit kann dabei auch aus einer Reihe von Teilverfahren bestehen, die in verschiedene Kategorien der Klassifikation der Wirtschaftszweige einzuordnen ist. Ist das Herstellungsverfahren als integrierte Reihe von Einzeltätigkeiten innerhalb ein- und derselben statistischen Einheit (Betrieb, Rechtliche Einheit oder Unternehmen) organisiert, so wird die gesamte Kombination als eine Tätigkeit angesehen. Wenn ein Unternehmen zum Beispiel im Rahmen des Bauens von Gebäuden schlüsselfertige Bauten erstellt und verkauft (Wirtschaftszweig 41.20), dann geht die Tätigkeit des Dachdeckens (Wirtschaftszweig 43.91) im Gesamthausbau auf und wird in der Statistik nicht gesondert aufgeführt und berichtet.

Jahresbauleistung

Die Jahresbauleistung ist die Summe aller vom Unternehmen im Geschäftsjahr erbrachten Bauleistungen, einschließlich der Leistungen aus eigener Nachunternehmertätigkeit sowie der Leistungen von Fremd- und Nachunternehmen. Ausschlaggebend ist die tatsächliche Erbringung oder Teilerbringung einer Leistung unabhängig von der jeweiligen Abrechnung.

Index des Auftragseingangs sowie des Auftragsbestandes

Auftragseingang und -bestand werden nach Bauarten erfasst und ausgewertet. Beide Indizes werden in jeweiligen Preisen als Wertindizes berechnet und bisher nicht preisbereinigt.

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