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Gewerbesteuer in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Frauenhände liegen auf Papieren mit Daten, im Vordergrund ist ein Taschenrechner zu sehen. Bildrechte: ©rogerphoto - stock.adobe.com

Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten kommunalen Einnahmequellen. Ein beträchtlicher Teil der Gewerbesteuerbruttoeinnahmen fließt zudem als Gewerbesteuerumlage in die Kassen des Landes und des Bundes. Statistiken über die Struktur der Gewerbesteuer finden daher besonderes Interesse.

Während aus den Gemeindeergebnissen der niedersächsischen Finanzstatistik jährlich das Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer zu erkennen ist, wird mit der Gewerbesteuerstatistik eine Strukturanalyse des Gewerbeertrages nach Größenklassen und Wirtschaftszweigen erstellt.


Welche Daten werden zur Gewerbesteuer in Niedersachsen erfasst und aus welchen Quellen stammen diese? Wie wird die Statistik erstellt?

Zu den Erhebungsmerkmalen der niedersächsischen Gewerbesteuerstatistik zählen in erster Linie die Angaben zur Ermittlung des Steuermessbetrages, aber auch Gewinne/Verluste der Gewerbebetriebe, Hinzurechnungsbeträge, Kürzungsbeträge, Gewerbeerträge und Freibeträge. Zusätzliche Merkmale fallen aus den Ordnungsangaben der Unternehmen an. Hierzu zählen

  • der Sitz,
  • die Rechtsform,
  • die Art der Ertragsteuerpflicht,
  • der Wirtschaftszweig sowie
  • in Fällen der Zerlegung die beteiligten Gemeinden mit den auf sie entfallenden Anteilen des Steuermessbetrages.

Damit eine Festsetzung vorgenommen werden kann, müssen steuerpflichtige Gewerbebetriebe eine Erklärung abgeben. Verpflichtet hierzu ist die Steuerschuldnerin beziehungsweise der Steuerschuldner.

Die niedersächsische Gewerbesteuerstatistik wird als Vollerhebung durchgeführt. Die Daten dafür werden als Sekundärerhebung im Rahmen der Steuerfestsetzung bei den niedersächsischen Finanzämtern erhoben. Die Finanzverwaltung stellt dem Landesamt für Statistik Niedersachsen die zu erfassenden Erhebungsmerkmale aus Veranlagungsbescheiden für die statistische Aufbereitung zur Verfügung.

Nachdem es in früheren Jahrzehnten nur sporadische Strukturerhebungen gab, wuchs im Zuge der Gewerbesteuerreformen der Bedarf an verlässlichem Zahlenmaterial zu den Strukturwirkungen dieser Reformen. Deshalb wurde im Jahr 1996 eine Gewerbesteuerstatistik eingeführt, die ab dem Erhebungsjahr 1995 regelmäßig alle drei Jahre und ab 2010 jährlich durchgeführt wird. Sie erstreckte sich 1995 auf die Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital, nach Wegfall der Gewerbekapitalsteuer ab 1998 nur noch auf den Gewerbeertrag.

Wie oft werden die Daten aktualisiert?

Der Erhebungszeitraum der Gewerbesteuer in Niedersachsen stimmt in der Regel mit dem Kalenderjahr überein. Gegenstand der Nachweisung sind die im Besteuerungsverfahren festgestellten Angaben zur Gewerbesteuer sowie die bei der Zerlegung auf die betroffenen Gemeinden entfallenden Zerlegungsanteile.

Wo liegen die Grenzen der Gewerbesteuerstatistik?

Als Vollerhebung weist die Gewerbesteuerstatistik eine hohe Qualität auf. Einschränkungen ergeben sich durch die lange Veranlagungsdauer von 3 ½ Jahren, aus der eine geringe Aktualität der Ergebnisse resultiert.

Wozu dient die Gewerbesteuerstatistik in Niedersachsen und wer nutzt sie?

Die Statistik dient der Analyse der wirtschaftlichen Bedeutung der Gewerbesteuer in Niedersachsen sowie ihrer Struktur und Wirkung. Weiterhin wird sie zur Berechnung des zukünftigen Aufkommens und bei geplanten Änderungen des niedersächsischen Gewerbesteuerrechts sowie als eine der Grundlagen bei umfangreichen Steuersimulationsmodellen verwendet.

Hauptnutzer der Gewerbesteuerstatistik sind das Landes- und das Bundesfinanzministerium sowie Politik und Wissenschaft.

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