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Versorgungsempfängerinnen und -empfänger im öffentlichen Dienst Niedersachsens

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Vier Hände liegen schützend um zwei symbolische Personen. Eine davon hält einen Gehstock in der Hand. Bildrechte: ©Andrey Popov - stock.adobe.com

Die Versorgungsempfängerstatistik erhebt Daten zu den Leistungsberechtigten des öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystems. Hierzu gehören nicht nur Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und deren Hinterbliebene, die Ansprüche nach Beamten- und Soldatenversorgungsrecht haben, sondern auch jene, die nach dem Gesetz zu Artikel 131 Grundgesetz oder nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgt werden müssen. Daten zu Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern sowie deren Hinterbliebenen, soweit sie versorgungsrechtlich berücksichtigt werden können, werden bundesweit zum Stichtag 1. Januar des Jahres erhoben.

Warum heißt es „Versorgungsempfängerinnen und -empfänger“ und nicht „Rentnerinnen und Rentner“?

Hintergrund hierfür ist das sogenannte Alimentationsprinzip, das einen Grundsatz des Berufsbeamtentums ausmacht und im Grundgesetz verankert ist. Danach muss der Dienstherr (Bund, Land, Kommune usw.) seinen Beamtinnen und Beamten im aktiven Dienst, bei Krankheit oder Dienstunfähigkeit und auch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst aus Altersgründen – also lebenslang – amtsangemessene Bezüge zahlen. Beamtinnen und Beamte müssen deshalb nicht in eine Rentenversicherung einzahlen und bekommen auch keine Rente aus solch einer Versicherung, sobald sie nicht mehr aktiv im Arbeitsleben stehen. Sie erhalten im Gegensatz dazu weiterhin vom Dienstherrn Bezüge, nun jedoch die Versorgungsbezüge.

Wer gehört zum Kreis der Versorgten?

Zu den Versorgungsempfängerinnen und -empfängern zählen zum einen Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie deren Hinterbliebene wie Witwen, Witwer und Waisen. Ebenso gehören Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu, denen eine beamtenrechtliche Hauptversorgung zusteht. Zum anderen werden Bezieherinnen und Bezieher von Amtsgehalt (z. B. Ministerinnen und Minister, auf Bundesebene die Kanzlerin oder der Kanzler etc.), Dienstordnungsbeschäftigte der Sozialversicherungen sowie ihre Hinterbliebenen nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgt.

Welche Daten werden zu den Versorgungsempfängerinnen und -empfängern des öffentlichen Dienstes Niedersachsens erhoben?

Folgende Merkmale werden jährlich erfasst und als Einzeldatensätze geliefert:

  • Geburtsmonat und -jahr,
  • Geschlecht, Familienstand,
  • Art des früheren Dienstverhältnisses,
  • Rechtsgrundlage der Versorgung,
  • Art des Versorgungsanspruchs,
  • Laufbahngruppe, Besoldungsgruppe,
  • Wohnort,
  • Ruhegehaltssatz,
  • Bestandsveränderungen im Vorjahr, Grund für den Eintritt des Versorgungsfalles, letzter Aufgabenbereich,
  • Bruttoversorgungsbezüge des Vorjahres,
  • Bruttoversorgungsbezüge im Berichtsmonat gegliedert nach Bezüge-Bestandteilen,
  • Versorgungsabschläge bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand,
  • bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 FPStatG auch nach dem Einzelplan.

Gehen Beamtinnen und Beamte in den Ruhestand, die zu rechtlich selbstständigen Forschungseinrichtungen gehörten, wird für sie ein gekürzter Merkmalskatalog erfasst. Die hier verwendete Form der Summendatensätze umfasst die Merkmale Art des früheren Dienstverhältnisses, Art der Versorgung sowie die Besoldungsgruppe.

Die meisten Merkmale sind dem Versorgungsrecht entliehen oder aus diesem ableitbar.

Wozu dienen die Daten zu den Versorgungsempfängerinnen und -empfängern des öffentlichen Dienstes Niedersachsens und wer nutzt sie?

So wie eine Regierung, z. B. des Landes Niedersachsen, für Planungen wissen muss, wie viele aktive Beschäftigte sie hat, benötigt sie auch Informationen darüber, wie viele Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sich im Ruhestand befinden und versorgt werden müssen. Auf Basis dieser Daten können das Beamten- und das Versorgungsrecht gegebenenfalls an die aktuelle Situation angepasst werden.

Ebenso kann auf Basis der Ergebnisse der Personalstand- sowie der Versorgungsempfängerstatistik die Entwicklung der Beschäftigten- und der Versorgungszahlen im öffentlichen Dienst anhand der Altersstruktur prognostiziert werden. Welche finanziellen Auswirkungen sich daraus für die öffentlichen Haushalte ergeben, lässt sich dann ebenfalls berechnen, wie z. B. auf Bundesebene die Pensionsverbindlichkeiten im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.

Wer liefert die Daten zur Versorgungsempfängerstatistik?

Die Versorgungsempfängerstatistik wird wie die meisten amtlichen Erhebungen in Niedersachsen im Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) durchgeführt. Grundlage ist das Finanz- und Personalstatistikgesetz, kurz FPStatG. In Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz, kurz BStatG, werden im FPStatG die Details zu diversen Statistiken des öffentlichen Dienstes geregelt. Unter anderem ist dort festgelegt, dass für die Datenlieferung zur Versorgungsempfängerstatistik die zuständigen Bundes- oder Landesministerinnen und -minister, die Leiterinnen und Leiter der Erhebungseinheiten „…oder die Leitungen der für die Zahlbarmachung der Bezüge zuständigen Stellen…“ verantwortlich sind.

Zumeist werden die Bezüge von zentralen Versorgungskassen berechnet und ausgezahlt, somit liefern diese Stellen auch die statistischen Daten an das LSN. Für die Versorgungsberechtigten des Landes Niedersachsen z. B. berechnet das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung, kurz NLBV, die Bezüge und übermittelt dementsprechend die Einzeldatensätze in elektronischer Form an das LSN. Im Jahr 2021 waren dies über 105.000 Datensätze.

Welche Daten zu Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern werden veröffentlicht?

Nach Abschluss der Erhebung werden jährlich vier Tabellen standardmäßig veröffentlicht:

  • Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes nach Art der Versorgung, Geschlecht, Rechtsgrundlage, Art des früheren Dienstverhältnisses und Besoldungsgruppen,
  • Versorgungsempfängerinnen und -empfänger der Gemeinden (GV) nach Art der Versorgung, Geschlecht, Rechtsgrundlage, Art des früheren Dienstverhältnisses und Besoldungsgruppen,
  • Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes und der Gemeinden (Gv) nach Art der Versorgung, Geschlecht und Altersgruppe,
  • Zugänge von Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfängern zum Versorgungssystem der Beamtinnen/Beamten und Richterinnen/Richter des Landes und der Gemeinden (Gv) nach Aufgabenbereichen, Laufbahngruppen, Geschlecht, Gründen für den Eintritt des Versorgungsfalles und Altersgruppen.

Darüber hinaus sind weitere Auswertungen möglich, weil die Ebene des Einzeldatensatzes viele Kombinationen von Merkmalen zulässt.

Für Veröffentlichungen der Versorgungsempfängerstatistik wird das Geheimhaltungsverfahren der 5er-Rundung angewandt. Weitere Informationen dazu sind unter den methodischen Hinweisen zu finden.

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