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Erhebung zur Zeitverwendung (ZVE) - Methodische Hinweise

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Frau im Hintergrund fügt Balken zu einem Diagramm im Vordergrund hinzu Bildrechte: LSN

Die Zeitverwendungserhebung (ZVE) wird in der amtlichen Statistik von den statistischen Landesämtern in Deutschland alle 10 Jahre durchgeführt. Die Erhebung basiert auf der Befragung privater Haushalte, die teilnehmenden Personen im Haushalt müssen mindestens 10 Jahre alt sein. Die ZVE ist eine sogenannte Quotenstichprobe. Dabei wird festgelegt, wie viele Haushalte eines bestimmten Haushaltstyps (Alleinlebende, Alleinerziehende, Paare, Familien mit Kindern) an dieser Erhebung je Land teilnehmen sollten.

Die ZVE wird ab der Erhebung 2022 auf der rechtlichen Grundlage des Zeitverwendungserhebungsgesetzes durchgeführt.

Neben der Erfassung sogenannter Grundinformationen zum Haushalt, dazu zählen Familienstruktur, Einkommen, Bildung und ähnliches, steht die Erhebung der unmittelbaren Zeitverwendung an drei festgelegten Tagen pro Person im Fokus. Für diese detaillierte Erfassung der Aktivitäten im Tagebuch wird seit 2022 eine App angeboten. Sie unterstützt die Eingabe der individuellen Angaben. Erfragt werden alle Aktivitäten: Arbeit, Schule, Sport und sonstige Hobbys, ehrenamtliche Tätigkeiten, Tätigkeiten im Haushalt und Betreuung von Kindern bis hin zur Mediennutzung. Erfragt wird aber auch das subjektive Zeitempfinden. Die Tagebucheintragungen sind in einer 10 Minutentaktung anzugeben.

Die Auswertung der Ergebnisse findet nach Haushaltstypen sowie nach Altersgruppen und Geschlecht statt, aber auch nach der sozialen Stellung (Schülerinnen/Schüler, Erwerbstätige, Rentnerinnen/Rentner, Arbeitslose und Nichterwerbstätige).

Bei den obersten Bundes- und Landesbehörden sind insbesondere die Ministerien für Soziales und Familie an diesen Daten interessiert, ebenso der wissenschaftliche Bereich in Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

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