Logo Landesamt für Statistik Niedersachsen - Link zur Startseite Niedersachsen klar Logo

Energie in Niedersachsen - Methodische Hinweise

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Frau im Hintergrund fügt Balken zu einem Diagramm im Vordergrund hinzu Bildrechte: LSN

Zu den Energiestatistiken in Niedersachsen zählen die folgend aufgelisteten 18 bundesweiten Primärerhebungen. Auf eine detaillierte Erläuterung wird deshalb an dieser Stelle verzichtet. Diese können Sie den Qualitätsberichten des Statistischen Bundesamtes entnehmen.

Nach dem Energiestatistikgesetz (EnStatG) angeordnete Energiestatistiken



  • Monatserhebung über die Elektrizitäts- und Wärmeerzeugung (gemäß § 3 EnStatG)
  • Monatserhebung über die Stromein- und -ausspeisung bei Netzbetreibern (gemäß § 3 EnStatG)
  • Jahreserhebung über Stromabsatz und Erlöse in der Elektrizitätsversorgung (gemäß § 3 EnStatG)
  • Jahreserhebung über die Elektrizitäts- und Wärmeerzeugung im Verarbeitenden Gewerbe, im Bergbau und in der Gewinnung von Steinen und Erden (gemäß § 3 EnStatG)
  • Jahreserhebung über Stromein- und -ausspeisung bei Netzbetreibern (gemäß § 3 EnStatG)
  • Jahreserhebung über Gasabsatz und Erlöse in der Gasversorgung (gemäß § 4 EnStatG)
  • Jahreserhebung über Erzeugung und Verwendung von Wärme sowie über den Betrieb von Wärmenetzen (gemäß § 5 EnStatG)
  • Jahreserhebung über Gewinnung, Verwendung und Abgabe von Klärgas (gemäß § 7 EnStatG)
  • Jahreserhebung über die Abgabe von Flüssiggas (gemäß § 7 EnStatG)
  • Jahreserhebung über Wärme- und Elektrizitätserzeugung aus Tiefengeothermie (gemäß § 7 EnStatG)
  • Jahreserhebung über die Erzeugung von Biokraftstoffen (gemäß § 7 EnStatG)
  • Jahreserhebung über die Abgabe von Mineralölprodukten (gemäß § 7 EnStatG)
  • Jahreserhebung über die Energieverwendung im Verarbeitenden Gewerbe, im Bergbau und in der Gewinnung von Steinen und Erden (gemäß § 8 EnStatG)

Nach dem Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatG) angeordnete Erhebungen

  • Monatsbericht bei Betrieben in der Energie- und Wasserversorgung (gemäß § 6 Buchstabe A und § 6a Buchstabe A ProdGewStatG)
  • Jährliche Investitionserhebung der Energieversorgung, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen (gemäß § 6 Buchstabe B Ziffer I Nrn. 1 und 2 und § 6 a Buchstabe B Ziffer I Nrn. 1 und 2 und § 7 Abs. 1 ProdGewStatG)
  • Jährliche Investitionserhebung der Gasversorgung – bei Unternehmen der Erdgas- bzw. Erdölgas-Gewinnung (gemäß § 6 Buchstabe B Ziffer III ProdGewStatG)
  • Jährliche Investitionserhebung der Gasversorgung – bei Unternehmen, die Erdgas- bzw. Erdölgasleitungen erstellen oder betreiben (gemäß § 6 Buchstabe B Ziffer III ProdGewStatG)

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage für die Energieerhebungen bilden das Energiestatistikgesetz (EnStatG) sowie das Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatG).

Informationen zur Energie- und CO2-Bilanzierung in Niedersachsen

Länderergebnisse sind auf der Homepage des Länderarbeitskreises Energiebilanzen (LAK Energiebilanzen) zu finden.

Die Energiebilanz für Deutschland veröffentlicht die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e. V. (AGEB).

Kontakt:

Herr Koy
Tel. 0511 9898-2433

Kontakt:

Herr Bruns
Tel. 0511 9898-2238

Das könnte auch interessant sein:

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln