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Handwerk in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Ein Handwerker hobelt Holz und Späne fliegen durch die Luft. Bildrechte: ©JustLife - stock.adobe.com

Mit dem Handwerk hat beinahe jeder zu tun. Es klopft, hämmert, schraubt, zieht, verputzt, malt, backt, schneidet… Handwerkerinnen und Handwerker sind täglich in ganz Niedersachsen im Einsatz. Handwerkliche Betriebe prägen das Erscheinungsbild von Städten, Dörfern und Gewerbegebieten.

Als Handwerk werden zahlreiche gewerbliche Tätigkeiten von Handwerksbetrieben bezeichnet. Vielfach wird dieser Begriff mit einer traditionellen Ausbildung verbunden, in welcher der Umgang mit Handwerkszeug zur Ausführung produzierender oder reparierender Arbeiten sowie dem Erbringen von Dienstleistungen erlernt wird. Der Begriff bezeichnet zudem auch einen ganzen Berufsstand. Als Beispiele können das

  • Friseur-,
  • Bäcker-,
  • Elektrotechniker-,
  • Kraftfahrzeugtechniker-,
  • Maurer- und Betonbauer-,
  • Installateur- und Heizungsbauer,
  • Feinwerkmechaniker-,
  • Tischler-,
  • Gebäudereiniger-,
  • Dachdecker-,
  • Straßenbauer-,
  • Metallbauer- und
  • Klempnerhandwerk

genannt werden. Der Bedarf an Handwerksleistungen ist groß und vielfältig. Egal ob Privatperson, Industriebetrieb, Handelsfiliale oder öffentliche Hand – das Handwerk kommt in nahezu allen Lebensbereichen zum Einsatz. Zudem stellt es als große Wirtschafts- und Gesellschaftsgruppe einen wesentlichen Teil des deutschen Mittelstandes dar.

Für die Zwecke der Handwerksstatistik in Niedersachsen ist ausschlaggebend, dass Handwerksunternehmen grundsätzlich nicht auf bestimmte Wirtschaftsbereiche beschränkt sind, sondern in vielen Wirtschaftsbereichen zu finden sind. So kommen Handwerksunternehmen zwar vor allem im Verarbeitenden Gewerbe und im Baugewerbe vor, sind aber auch im Handel und in anderen Dienstleistungsbereichen vertreten. Entscheidend für die formaljuristische Einordnung als Handwerksunternehmen und damit die Erfassung in der Handwerksstatistik ist die Eintragung in die Handwerksrolle. Die Handwerksrolle ist ein Verzeichnis der selbstständigen Gewerbetreibenden in einem zulassungspflichtigen Handwerk (Anlage A der Handwerksordnung), zulassungsfreien Handwerk (Anlage B1 der Handwerksordnung) sowie handwerksähnlichem Gewerbe (Anlage B2 der Handwerksordnung).

Das Handwerk untergliederte sich für das Berichtsjahr 2020 in 53 zulassungspflichtige und 42 zulassungsfreie Gewerbezweige. Die einzelnen Gewerbezweige werden zu folgenden Gewerbegruppen zusammengefasst:

  1. Bauhauptgewerbe
  2. Ausbaugewerbe
  3. Handwerke für den gewerblichen Bedarf
  4. Kraftfahrzeuggewerbe
  5. Lebensmittelgewerbe
  6. Gesundheitsgewerbe
  7. Handwerke für den privaten Bedarf

Zu den folgenden Ausführungen vergleichen Sie bitte insbesondere auch die Qualitätsberichte zur Handwerkszählung sowie zur Handwerksberichterstattung.

Kriterien, nach denen Handwerksunternehmen in der amtlichen (Handwerks-)Statistik erfasst werden, finden Sie in den methodischen Hinweisen.

Welche Daten werden in den Handwerksstatistiken in Niedersachsen erfasst und aus welchen Quellen stammen diese?

Die Handwerkszählung kann als Strukturerhebung bezeichnet werden, da sie auf Jahresbasis Auskunft über Umfang und Struktur des zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerks in Niedersachsen gibt. Insbesondere wird die Anzahl der Handwerksunternehmen, die Anzahl der tätigen Personen sowie der Umsatz in den Handwerksunternehmen ermittelt. Dabei stellt das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) die tätigen Personen differenziert nach sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und geringfügig entlohnt Beschäftigten dar.

Aus diesen Größen werden zudem die Kennzahlen "tätige Personen je Unternehmen" sowie "Umsatz je tätige Person" berechnet.

Die Ergebnisse werden entsprechend der folgenden Kategorien gegliedert:

  • Nach zulassungspflichtigem und zulassungsfreiem Handwerk,
  • nach Handwerk insgesamt,
  • nach Gewerbegruppen und -zweigen,
  • nach ausgewählten Wirtschaftszweigen der WZ 2008,
  • nach Beschäftigten- und Umsatzgrößenklassen sowie
  • nach Rechtsformen.

Die vierteljährliche Handwerksberichterstattung kann als Konjunkturerhebung bezeichnet werden. Zum Ende des Kalendervierteljahres werden hier Veränderungsraten und Messzahlen dargestellt. Diese beziehen sich insbesondere auf den Umsatz im Kalendervierteljahr, die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der geringfügig entlohnt Beschäftigten zum Ende des Kalendervierteljahres, die ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit sowie das hauptsächlich ausgeübte Gewerbe im zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerk.

Die Ergebnisse der Handwerkszählung werden seit dem Berichtsjahr 2008 aus dem statistischen Unternehmensregister gewonnen, das mehrere administrative Dateien (Verwaltungsdatenquellen) zusammenführt. Dadurch werden die Handwerksunternehmen von Berichtspflichten entlastet. Vor ihrer Neukonzeption im Berichtsjahr 2008 wurde die Handwerkszählung in mehrjährigen Abständen als Vollerhebung bei allen Handwerksunternehmen durchgeführt. Die letzte entsprechende Befragung gab es 1995.

Auch die Ergebnisse der Handwerksberichterstattung werden seit dem Berichtsjahr 2008 vierteljährlich als Auswertung von Verwaltungs- und Statistikdaten, die den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder nach den §§ 2 und 3 des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes übermittelt werden, gewonnen. Vor dem Berichtsjahr 2008 wurden die Ergebnisse dieser Statistik über eine Stichprobenerhebung ermittelt.

Welche Aussagen lassen sich anhand der Daten treffen?

Abbildung 1: Beispielhafte Abbildung zur Veränderung der Struktur der tätigen Personen im Handwerk Bildrechte: LSN
Abbildung 1: Beispielhafte Abbildung zur Veränderung der Struktur der tätigen Personen im Handwerk

Anhand der Daten lassen sich beispielsweise Aussagen dazu treffen, wie sich die Zahl der tätigen Personen im niedersächsischen Handwerk im Jahresdurchschnitt verändert. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Statistischen Berichten.

Wie oft werden die Daten aktualisiert?

Die niedersächsischen Daten werden vierteljährlich im Falle der Handwerksberichterstattung sowie jährlich im Falle der Handwerkszählung aktualisiert und veröffentlicht.

Was wird nicht in den niedersächsischen Handwerksstatistiken erfasst? Wo liegen die Grenzen?

In den niedersächsischen Handwerksstatistiken nicht erfasst und abgebildet werden Unternehmen aus dem handwerksähnlichen Gewerbe, z. B. Theater- und Ausstattungsmaler, Fahrzeugverwerter sowie Rohr- und Kanalreiniger.

Die Jahresergebnisse von Handwerkszählung und Handwerksberichterstattung in Niedersachsen sind nicht direkt vergleichbar. Da zum Zeitpunkt der Aufbereitung der Handwerkszählung bereits überholte Informationen zu der wirtschaftlichen Aktivität, der Handwerkseigenschaft, der Zugehörigkeit zu steuerlichen Organschaften, dem Umsatz und den Beschäftigten einzelner Einheiten vorliegen, weichen die Ergebnisse voneinander ab. Weiterhin werden bei der Handwerkszählung alle steuerbaren Lieferungen und Leistungen zum Umsatz gezählt. Demgegenüber werden bei der Handwerksberichterstattung aus methodischen Gründen steuerfreie Lieferungen und Leistungen ohne Vorsteuerabzug nicht zum Umsatz gezählt.

Wozu dienen die niedersächsischen Handwerksstatistiken?

Während die vierteljährliche Handwerksberichterstattung mittels Messzahlen und Veränderungsraten der laufenden Beobachtung der konjunkturellen Lage im Handwerk dient, liefert die Handwerkszählung jährlich Strukturangaben über das niedersächsische Handwerk in Form absoluter Werte.

Nutzerinnen und Nutzer der Ergebnisse sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, die jeweiligen Länderressorts, verschiedene Handwerksorganisationen wie beispielsweise die Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen sowie Wissenschaft und Forschung. Die Ergebnisse dieser Statistik fließen zudem in die Berechnungen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Bundes und der Länder ein.
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