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Handwerk in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Ein Handwerker hobelt Holz und Späne fliegen durch die Luft. Bildrechte: ©JustLife - stock.adobe.com

Zum Handwerk gehören über 130 Berufe aus verschiedenen Gewerbebereichen, die handwerkliche Fertigkeiten und Fachkenntnisse erfordern und in Handwerksbetrieben ausgeübt werden. Das Handwerk stellt als große Wirtschafts- und Gesellschaftsgruppe einen wesentlichen Teil des niedersächsischen und deutschen Mittelstandes dar.

Es untergliedert sich in zulassungspflichtige und zulassungsfreie Gewerbezweige. Die einzelnen Gewerbezweige werden zu folgenden Gewerbegruppen zusammengefasst:

  1. Bauhauptgewerbe (z. B. Maurer, Straßenbauer, Dachdecker)
  2. Ausbaugewerbe (z. B. Maler, Tischler, Elektrotechniker)
  3. Handwerke für den gewerblichen Bedarf (z. B. Metallbauer, Kälteanlagenbauer, Gebäudereiniger)
  4. Kraftfahrzeuggewerbe (z. B. Karosserie- und Fahrzeugbauer, Zweiradmechaniker)
  5. Lebensmittelgewerbe (z.B.) Bäcker, Konditor, Fleischer)
  6. Gesundheitsgewerbe (z.B.) Augenoptiker, Hörakustiker, Zahntechniker)
  7. Handwerke für den privaten Bedarf (z.B.) Steinmetze, Friseure, Fotografen)
Für die Zwecke der Handwerksstatistik in Niedersachsen ist ausschlaggebend, dass Handwerksunternehmen grundsätzlich nicht auf bestimmte Wirtschaftsbereiche beschränkt sind, sondern in vielen Wirtschaftsbereichen zu finden sind. So kommen Handwerksunternehmen zwar vor allem im Verarbeitenden Gewerbe und im Baugewerbe vor, sind aber auch im Handel und in anderen Dienstleistungsbereichen vertreten. Entscheidend für die formaljuristische Einordnung als Handwerksunternehmen und damit die Erfassung in der Handwerksstatistik ist die Eintragung in die Handwerksrolle. Die Handwerksrolle ist ein Verzeichnis der selbstständigen Gewerbetreibenden in einem zulassungspflichtigen Handwerk (Anlage A der Handwerksordnung), zulassungsfreien Handwerk (Anlage B1 der Handwerksordnung) sowie handwerksähnlichem Gewerbe (Anlage B2 der Handwerksordnung).


Zu den folgenden Ausführungen vergleichen Sie bitte insbesondere auch die Qualitätsberichte zur Handwerkszählung sowie zur Handwerksberichterstattung.

Kriterien, nach denen Handwerksunternehmen in der amtlichen (Handwerks-)Statistik erfasst werden, finden Sie in den methodischen Hinweisen.

Welche Daten werden in den Handwerksstatistiken in Niedersachsen erfasst und aus welchen Quellen stammen diese?

Für das Handwerk werden zwei Statistiken veröffentlicht:

  • zur Konjunkturbeobachtung gibt es die vierteljährliche Handwerksberichterstattung und
  • für die Aussagen über die Struktur die jährliche Handwerkszählung.

Beide Statistiken werden seit dem Jahr 2008 vollständig aus Verwaltungsdaten berechnet. Eine Erhebung dieser Daten bei Auskunftspflichtigen findet nicht statt. Damit trägt das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) zur Entlastung von Bürokratie bei.

Für die Fragestellung, ob es sich um ein Handwerksunternehmen handelt und in welchem Gewerbezweig es tätig ist, werden die Daten aus der Handwerksrolle von den niedersächsischen Handwerkskammern verwendet. Für die Zahl der Beschäftigten sowie die Höhe der Umsätze werden die bereits im Statistischen Unternehmensregister vorliegenden Daten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden genutzt.

Für die Konjunkturbeobachtung im Handwerk, der sogenannten Handwerksberichterstattung, werden vierteljährlich die Veränderungsraten und Messzahlen zu Umsätzen und Beschäftigten, die ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit sowie das hauptsächlich ausgeübte Gewerbe im zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerk in Niedersachsen dargestellt.

Die Strukturerhebung im Handwerk, die Handwerkszählung, gibt jährlich Auskunft über Umfang und Struktur des zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerks in Niedersachsen. Insbesondere wird die Anzahl der Handwerksunternehmen, die Anzahl der tätigen Personen sowie der Umsatz in den Handwerksunternehmen ermittelt. Die tätigen Personen werden differenziert nach den verschiedenen Beschäftigtenarten dargestellt. Die Daten werden dabei nach unterschiedlichen Kategorien, z. B. nach zulassungspflichtigem bzw. zulassungsfreiem Handwerk, nach Gewerbegruppen und -zweigen, nach Wirtschaftszweigen, Rechtsformen sowie nach Größenklassen differenziert.

Aus diesen Größen werden zudem die Kennzahlen "tätige Personen je Unternehmen" sowie "Umsatz je tätige Person" berechnet.

Welche Aussagen lassen sich anhand der Daten treffen?

Anhand der Daten lassen sich beispielsweise Aussagen dazu treffen, wie sich die Zahl der Unternehmen, die Umsätze sowie die Zahl der tätigen Personen im niedersächsischen Handwerk verändert hat. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Statistischen Berichten.

Wie oft werden die Daten aktualisiert?

Die niedersächsischen Daten werden vierteljährlich im Falle der Handwerksberichterstattung sowie jährlich im Falle der Handwerkszählung aktualisiert und veröffentlicht.

Was wird nicht in den niedersächsischen Handwerksstatistiken erfasst? Wo liegen die Grenzen?

Unternehmen, die handwerksähnlichen Gewerbe, wie z. B. Theater- und Ausstattungsmaler, Fahrzeugverwerter sowie Rohr- und Kanalreinigung betreiben, werden in den niedersächsischen Handwerksstatistiken nicht erfasst.

Weitere Informationen finden sich in den methodischen Hinweisen.

Wozu dienen die niedersächsischen Handwerksstatistiken?

Während die vierteljährliche Handwerksberichterstattung mittels Messzahlen und Veränderungsraten der laufenden Beobachtung der konjunkturellen Lage im Handwerk dient, liefert die Handwerkszählung jährlich Strukturangaben über das niedersächsische Handwerk in Form absoluter Werte.

Nutzerinnen und Nutzer der Ergebnisse sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, die jeweiligen Länderressorts, verschiedene Handwerksorganisationen wie beispielsweise die Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen sowie Wissenschaft und Forschung. Die Ergebnisse dieser Statistik fließen zudem in die Berechnungen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Bundes und der Länder ein.
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