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Erhebung über Strauchbeeren in Niedersachsen - Informationen für Auskunftgebende

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Eine Geschäftsfrau im Hintergrund schreibt mit einem Kugelschreiber "Information" in den Vordergrund. Bildrechte: LSN

Fragebogen

Im Rahmen der Erhebung über Strauchbeeren befragt das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) alle Betriebe mit Strauchbeerenflächen ab 0,5 Hektar im Freiland bzw. 0,1 Hektar unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern, unabhängig von einer Gewinnerzielungsabsicht.

Wurden Sie angeschrieben, bewirtschaften jedoch keine Fläche ab dieser Größe, beantworten Sie bitte dennoch die Eingangsfrage des Erhebungsbogen mit „nein“. Dadurch ersparen Sie sich und uns Rückfragen.

Jeder Betrieb ist nach § 93 Agrarstatistikgesetz zur Auskunft verpflichtet.

Den aktuellen Fragebogen finden Sie hier (pdf).

IDEV Onlinemeldeverfahren

Die Erhebung erfolgt mithilfe des sicheren Online-Meldeverfahrens IDEV - ''Internet-Datenerhebung im Verbund'' (Anleitung). Die Zugangsdaten werden den auskunftspflichtigen Betrieben postalisch zugesandt.

Weitere Informationen zum Verfahren und der gesetzlichen Grundlage finden Sie in den methodischen Hinweisen.

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