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Viehbestandserhebung Schweine in Niedersachsen - Informationen für Auskunftgebende

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Eine Geschäftsfrau im Hintergrund schreibt mit einem Kugelschreiber "Information" in den Vordergrund. Bildrechte: LSN

Fragebogen

Im Rahmen der Viehbestandserhebung Schweine befragt das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) eine Stichprobe von Betrieben mit mindestens 50 Schweinen oder 10 Zuchtsauen. Wurden Sie angeschrieben, halten jedoch keine Schweine (mehr) oder weniger Tiere, beantworten Sie bitte dennoch die Eingangsfrage im Online-Erhebungsbogen, so vermeiden Sie unnötige Rückfragen.

Jeder Betrieb ist nach § 93 Agrarstatistikgesetz zur Auskunft verpflichtet.

IDEV Onlinemeldeverfahren

Die Erhebung erfolgt mithilfe des Online-Meldeverfahrens IDEV - ''Internet-Datenerhebung im Verbund''(Anleitung). Die Zugangsdaten werden den auskunftspflichtigen Betrieben postalisch zugesandt.

Weitere Informationen zum Verfahren und der gesetzlichen Grundlage finden Sie unter methodische Hinweise.

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