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Viehbestandserhebung Schweine in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Mehrere Ferkel stehen in einem Stall. Bildrechte: ©Budimir Jevtic - stock.adobe.com

Über 7 Mio. Schweine werden in Niedersachsens Ställen gehalten – eine Zahl die ausdrückt, welchen Stellenwert das Schwein in der Ernährung und der Wirtschaft hat.

Die Viehbestanderhebung Schweine in Niedersachsen erfasst daher halbjährlich an den Stichtagen 3. Mai und 3. November die Bestände an Schweinen nach verschiedenen Kriterien.

Was wird in der Viehbestandserhebung Schweine in Niedersachsen erhoben?

Die Erhebung der Schweinebestände in Niedersachsen im Rahmen der Viehbestandserhebung erfolgt als repräsentative Statistik, bei der nur ein Teil der schweinehehaltenden Betriebe befragt wird. Die Statistik erfolgt halbjährlich zu den Stichtagen 3. Mai und 3. November. Erfragt werden die Bestände an Schweinen nach Lebendgewichtsklassen und Nutzungszweck. Bei Zuchtschweinen wird zusätzlich das Geschlecht, bei Zuchtsauen der Stand der Trächtigkeit erfragt.

Weitere Informationen finden Sie in den methodischen Hinweisen.

Sondererhebung „Proteineinsatz in der Schweinemast“

Die Sondererhebung „Proteineinsatz in der Schweinemast“ erfragt für Mastschweine und Jungschweine zur Mast für den Zeitraum eines Jahres sogenannte Fütterungsvarianten: Universalmast oder Phasenmast, Mastphasen, Mastdauer und Anpassung des Rohproteingehalts. Die Erhebung wurde 2011 erstmalig durchgeführt. In unregelmäßigen Abständen werden alle für die Viehbestandserhebung „Schweine“ auskunftspflichtigen Betriebe in diese Erhebung einbezogen.

Der Hintergrund dieser Sondererhebung ist die Verpflichtung Deutschlands, über die Emissionen klimarelevanter Gase, dazu zählen Treibhausgase wie Lachgas und Methan und andere Luftschadstoffe wie Ammoniak, regelmäßig zu berichten. Grundlage sind die Abkommen verschiedener internationaler Verträge, z. B. Genfer Luftreinhalteabkommen, Kyoto-Protokoll und die Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (kurz NEC-Richtlinie). Der landwirtschaftliche Sektor, insbesondere die Tierhaltung, ist für 95% der Ammoniak-Emission verantwortlich. Neben der Stickstoffüberlastung von Ökosystemen führt das Gas ebenso zur Versauerung von Böden. Seit dem Jahr 2010 darf die Bundesrepublik den Wert von 550 000 Tonnen Ammoniak-Emissionen pro Jahr nicht überschreiten. In einer Novellierung des Protokolls wurde einer weiteren Reduktion um 5% bis zum Jahr 2020 für Deutschland zugestimmt.

Die Sondererhebung zum „Proteineinsatz in der Schweinemast“ hat zum Ziel, den Ist-Zustand der aktuellen Emissionen aus der Schweinehaltung zu quantifizieren. Hintergrund ist, dass der Rohproteingehalt des Schweinefutters direkte Auswirkungen auf die Ammoniak-Emissionen in der Schweinemast hat. Die Ausscheidungen der Tiere setzen je nach Futter einen unterschiedlichen Anteil des Gases frei.

Sondererhebung „Emissionsmindernde Maßnahmen im Schweinestall“

In unregelmäßigen Abständen findet die Erhebung zu den emissionsmindernden Maßnahmen im Schweinestall statt. Im Rahmen der Umsetzung der TA (technische Anleitung) Luft müssen Schweinebetriebe ab einer Größe von mehr als 1500 Haltungsplätzen (HP) für Mastschweine, mehr als 560 HP für Zuchtsauen oder mehr als 4500 HP für Ferkel Maßnahmen zur Emissionsminderung umsetzen.

Zu diesen baulich-technischen Maßnahmen zählen beispielsweise Außenklimaställe oder, ob eine zertifizierte oder nicht zertifizierte oder gar keine Abluftreinigungsanlage vorhanden ist. Ebenso wird die Umsetzung von Maßnahmen wie Güllekühlung, Gülleansäuerung, Kot-/Harntrennung oder Verjüngung des Güllekanals erfasst.

Die Umsetzungsfrist der TA Luft aus dem Jahr 2021 läuft noch bis zum 01. Dezember 2026. Die Nachrüstung der emissionsmindernden Maßnahmen ist kostspielig und aufwendig. Daher besteht ein erhöhtes Interesse an einer Datengrundlage des Umsetzungsstands.

Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Viehbestandserhebung Schweine in Niedersachsen

Die Ergebnisse werden etwa zwei Monate nach dem jeweiligen Stichtag auf Ebene statistischer Regionen veröffentlicht. Die Ergebnisse beziehen sich auf den Stichtag und werden für die Veröffentlichung auf die Gesamtheit der schweinehaltenden Betriebe hochgerechnet.

Wer muss Auskunft geben?

Befragt werden ausgewählte landwirtschaftlichen Betriebe, die mindestens 50 Schweine der 10 Zuchtsauen in Niedersachsen halten.

Jeder Betrieb, der diese Voraussetzungen erfüllt, ist nach §91 Agrarstatistikgesetz zur Auskunft verpflichtet. Weitere Informationen finden Sie in den Informationen für Auskunftgebende.

Die Beantwortung des Fragebogens erfolgt über das IDEV-Portal. Der Betrieb wird postalisch über die Erhebung und seine Auskunftspflicht informiert.

Wer nutzt die Daten zu Schweinen in Niedersachsen?

Zu den Hauptnutzern der Ergebnisse der Viehbestandserhebung Schweine zählen Behörden wie das Landwirtschaftsministerium sowie wissenschaftliche Institutionen. Des Weiteren wird die Statistik auch von Kommunen, Verbänden, Landwirtschaftskammern und -ämtern, Interessenvertretungen, Beratungsverbänden sowie Privatpersonen und interessierten Unternehmen genutzt. Auch die europäische Agrarpolitik bezieht sich auf die Ergebnisse.

Zudem sind die Daten Teil der landwirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sowie der umweltökonomischen Gesamtrechnung.

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