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Schlachtungs- und Schlachtgewichtsstatistik in Niedersachsen - Methodische Hinweise

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Frau im Hintergrund fügt Balken zu einem Diagramm im Vordergrund hinzu Bildrechte: LSN

Die niedersächsische Schlachtungs- und Schlachtgewichtsstatistik ist eine monatlich durchgeführte Erhebung, die ausschließlich auf Sekundärdaten beruht. Als Grundlage der Schlachtungsstatistik dienen die Aufzeichnungen der amtlichen Veterinäre. Diese melden die Daten an die zuständige Veterinärbehörde, welche wiederum den statistischen Nachweis erbringt.

Die Erhebung umfasst die Schlachtungen von Rindern, Schweinen, Ziegen, Schafen und Pferden. Bei Rindern wird zwischen Ochsen, Bullen, Kühen, Färsen, Jungrindern und Kälbern unterschieden.

Die Statistik berücksichtigt nur Tiere, die für den menschlichen Verzehr als tauglich deklariert und die einer Fleischuntersuchung unterzogen worden sind. Unterschieden wird zudem zwischen gewerblichen Schlachtungen und Hausschlachtungen.

Die Grundlage für die Schlachtgewichtsstatistik ist die 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung. Diese legt fest, dass Schlachtbetriebe wöchentlich Preise und Schlachtgewichte aus gewerblichen Schlachtungen von Tieren inländischer und / oder ausländischer Herkunft an die nach Landesrecht zuständigen Behörden melden müssen. Diese übermitteln die Ergebnisse an die Statistischen Landesämter.

Diese Daten werden als repräsentativ für die Schlachtgewichte bei gewerblichen Schlachtungen angesehen und auf Hausschlachtungen übertragen. Hierfür ist eine ausreichende Verwiegungsquote Voraussetzung. Als ausreichend gilt, wenn mehr als 30% aller geschlachteten Tiere einer Region verwogen wurden. Ist der Anteil geringer, wird kein repräsentatives Ergebnis erstellt, sondern ein einheitliches Schlachtgewicht aus langjährigen Durchschnittswerten festgelegt. Bei Rindern und Schweinen stehen im Regelfall valide und hochwertige Daten zur Verfügung.

Das von den zuständigen Behörden übermittelte Schlachtgewicht ist das Warmgewicht des geschlachteten und ausgeweideten Tieres. Dabei ist gesetzlich festgelegt (Verordnung über die Preismeldung bei Schlachtkörpern), welche Teile vom Tier verwogen werden. Für statistische Zwecke wird das Warmgewicht in Kaltgewicht umgerechnet.

Veterinärbehörden können sich bei Fragen zur Datenübermittlung an den oben genannten Kontakt wenden.

Veröffentlichung der Ergebnisse

Die Ergebnisse werden rund fünf Wochen nach Ende des Berichtsmonats auf Ebene der statistischen Regionen (NUTS-2) veröffentlicht und bieten einen Überblick über Anzahl und Art der Schlachtungen in Niedersachsen sowie der produzierten Fleischmenge. Die Ergebnisse beziehen sich auf den jeweiligen Stichtag.

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