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Einbürgerungen in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Piktogramm: Figuren, die Menschen jedes Geschlechts und jeder Generation darstellen und so den Bevölkerungsstand Niedersachsens symbolisieren Bildrechte: LSN

Die amtliche Einbürgerungsstatistik ermittelt die im abgelaufenen Jahr abgeschlossenen Einbürgerungsverfahren. Die Angaben liefern die niedersächsischen Einbürgerungsbehörden.

Eingebürgerte Personen sind Deutsche. Sie gehören durch die Einbürgerung nicht mehr zu der statistischen Gruppe der Ausländerinnen und Ausländern. Auch wenn sie eine doppelte Staatsbürgerschaft haben, wodurch die Staatsbürgerschaft ihres Herkunftsstaates fortbesteht, zählt die Staatsbürgerschaft als Deutsche.

Das Einbürgerungsverfahren endet mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde, mit welcher die Eingebürgerten ihre deutsche Staatsangehörigkeit auf Dauer erhalten.

Welche Daten werden zur Einbürgerung in Niedersachsen erhoben und aus welchen Quellen stammen diese? Wie wird die Einbürgerungsstatistik erstellt?

Die Datengrundlage für die Einbürgerungsstatistik bilden die im Laufe des Berichtsjahres in Niedersachsen vollzogenen Einbürgerungen. Dabei werden folgende Merkmale erhoben:

  • Der Wohnort,
  • das Geschlecht,
  • der Familienstand,
  • das Alter,
  • die bisherige Staatsangehörigkeit und
  • eine fortbestehende ausländische Staatsangehörigkeit der eingebürgerten Person
  • sowie die Rechtgrundlage der Einbürgerung und
  • die bisherige Aufenthaltsdauer.

Bei der Einbürgerungsstatistik handelt es sich um eine Vollerhebung, das heißt jede Einbürgerung in Niedersachsen wird erfasst. Die Informationen zur Erstellung der Statistik werden aus Verwaltungsdaten der Einbürgerungsbehörden gewonnen, es brauchen also keine Personen befragt zu werden. Weitere Informationen zu der Methodik der Statistik und den Rechtsgrundlagen finden Sie hier.

Nach § 16 Absatz 1 des Bundesstatistikgesetzes besteht eine allgemeine Pflicht zur Geheimhaltung von Einzelangaben zum Schutz vor Offenlegung der persönlichen und sachlichen Verhältnisse der Betroffenen.

Wie oft werden die Einbürgerungszahlen für Niedersachsen veröffentlicht?

Die Daten zu den Einbürgerungen in Niedersachsen werden vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) jährlich veröffentlicht. Berichtszeitraum ist dabei der 01. Januar bis 31. Dezember des jeweiligen Berichtsjahres.

Wie ist die Qualität der Daten einzuschätzen?

Die Qualität der Einbürgerungsstatistik hängt letztlich von der Qualität der Datenlieferungen der Einbürgerungsbehörden ab. Die Angaben werden als zuverlässig eingeschätzt, da nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz Identität und Staatsangehörigkeit bei einem Antrag auf Einbürgerung geklärt sein müssen. Plausibilitäts- und Doppelfallprüfungen sichern zusätzlich die grundlegende Konsistenz der Daten. Unstimmigkeiten werden vom LSN in Rücksprache mit den Einbürgerungsbehörden bereinigt.

Wozu dienen die Einbürgerungszahlen Niedersachsens und wer nutzt sie?

Mit den Ergebnissen der Einbürgerungsstatistik können Aussagen über die Struktur der im Laufe des Berichtsjahres in Niedersachsen eingebürgerten ausländischen Bevölkerung und die Auswirkungen von gesetzlichen Maßnahmen zur Einbürgerung getroffen werden.

Die Einbürgerungsstatistik bildet somit eine Informationsgrundlage zu Fragen des Staatsangehörigkeitsrechts und dient als Entscheidungshilfe für eine Weiterentwicklung der Einbürgerungspolitik. Darüber hinaus hat der Umfang von Einbürgerungen unmittelbare Auswirkung auf die Zahl der deutschen Staatsbürgerinnen und -bürger in Niedersachsen.

Die Daten der Einbürgerungsstatistik werden von den Bundesministerien und Bundesbehörden genutzt, insbesondere das Bundesministerium des Innern, Landesministerien und -behörden sowie internationale Organisationen sind auf diese Daten bei Planungen angewiesen. Daneben benötigen auch Wirtschaftsverbände, Wissenschaft, Medien und Presse, Privatpersonen sowie die gesamte Öffentlichkeit die Ergebnisse der Einbürgerungsstatistik.

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