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Amtliche Einwohnerzahl versus Melderegister

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Melderegister Bildrechte: LSN

Warum gibt es Abweichungen zwischen den Zahlen der regionalen Melderegister und der amtlichen Einwohnerzahl der Statistik?

Die amtlichen Einwohnerzahlen werden auf der Basis der jeweils letzten allgemeinen Zählung (aktuell: Zensus 2011) unter Zugrundelegung der von den Standesämtern gemeldeten Geburten und Sterbefälle sowie der im Meldewesen übermittelten Zu- und Fortzüge auf Gemeindeebene fortgeschrieben.

Aufgrund des Rückspielverbots (Volkszählungsurteil VZ 1983) erhalten die Meldebehörden keine Rückmeldungen über die durch den Zensus gewonnen Ergebnisse und vorgenommenen Korrekturen und können somit ihre Melderegister auch nach Durchführung des Zensus nicht anpassen. Daher ergeben sich in der Regel immer Differenzen zwischen den Einwohnerzahlen in den Melderegistern und der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung.

In der amtlichen Statistik werden sämtliche Bevölkerungsbewegungen in Niedersachsen seit 1985 nach dem Hauptwohnungsbegriff (alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung) ausgewertet. Der Zweitwohnsitz (Nebenwohnung) wird bei der Zählung also nicht berücksichtigt.

Nach §27(2) Bundesmeldegesetz gibt es eine allgemeine Ausnahme zur Meldepflicht für Aufenthalte unter 3 Monaten für Personen mit Wohnsitz im Ausland. Anmeldungen bei Aufenthalten kürzer als 3 Monate werden registriert, wenn zum Beispiel eine Person eine Meldebescheinigung benötigt und sich anmeldet. Personen, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten (Besucherinnen und Besucher, Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter u. Ä.) werden in der amtlichen Statistik auch zur Bevölkerung gezählt, sofern sie bei den Meldebehörden angemeldet sind. Für die Erfassung in der Bevölkerungsfortschreibung gibt es somit keine allgemeine Mindestaufenthaltsdauer.

Die vom LSN ermittelten amtlichen Einwohnerzahlen sind relevant für zahlreiche politische Entscheidungen. Vor allem sind sie Grundlage für den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern, die Festlegung der Wahlbezirke und die Bezahlung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister.

Hinweis zu der mit dem Zensus 2011 ermittelten amtlichen Einwohnerzahl zum Stichtag 9. Mai 2011

Nachträgliche Erkenntnisse aus dem Frühjahr 2014 haben in wenigen Gemeinden zu einer Korrektur der mit dem Zensus 2011 ermittelten amtlichen Einwohnerzahl zum Stichtag 9. Mai 2011 geführt. Diese Änderungen wirken sich auch auf die Bevölkerungsfortschreibung aus.

Verfahrenstechnische Gründe lassen eine Korrektur in bereits abgeschlossenen Berichtsmonaten nicht zu. Die notwendig gewordenen Korrekturen werden in der Bevölkerungsfortschreibung zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorgenommen.

Die sich unter Berücksichtigung der Korrekturen ergebenden Einwohnerzahlen der jeweiligen Gemeinden stehen zum Stichtag 09.05.2011 sowie für 2011, 2012 und 2013 zum Stichtag 30.06. zur Verfügung. Diese weichen von den veröffentlichten amtlichen Einwohnerzahlen der Bevölkerungsfortschreibung zu diesen Stichtagen ab.

Eine Übersicht über Korrekturen der im Zensus 2011 ermittelten Einwohnerzahlen können Sie hier herunterladen:

Korrigierte Einwohnerzahlen - Download (XLS)

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