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Bevölkerungsstand: Einwohnerzahl Niedersachsens - Methodische Hinweise

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Frau im Hintergrund fügt Balken zu einem Diagramm im Vordergrund hinzu Bildrechte: LSN

Konzept, Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung für die Bevölkerungsfortschreibung

In der Bevölkerungsfortschreibung werden alle Einwohnerinnen und Einwohner erfasst, die gemäß Melderecht in Niedersachsen gemeldet sind. Basis der laufenden Fortschreibung sind die letzten Zensusergebnisse. Diese werden mit den An- und Abmeldungen von Personen beim Bezug und Auszug aus einer Wohnung bei den Meldebehörden sowie mit den Angaben von den Standesämtern zu den erfassten Geburten und Sterbefälle fortgeschrieben.

Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung

Die Bevölkerungsfortschreibung wird für Niedersachsen im gemeinsamen Bund-Länder-Aufbereitungssystem berechnet und dem Bund zur Verfügung gestellt. Berichtspflichtig sind die kommunalen Verwaltungen in Niedersachsen, die Meldebehörden und die Standesämter. Sie übermitteln digital die erforderlichen Daten im Rahmen einer sogenannten Vollerhebung. Die Auskunftspflicht ergibt sich durch die Statistiken der Bevölkerungsbewegung, dazu gehören Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen und Ehescheidungen, Familienstandsänderungen, Staatsangehörigkeitenwechsel, Zu- und Fortzüge.

Datenaufbereitung

Die Einzeldatensätze der in die Fortschreibung einfließenden Statistiken werden der entsprechenden Kohorte hinzugezählt (Geburten, Zuzüge) bzw. abgezogen (Sterbefälle, Fortzüge). Bei einem Staatsangehörigkeitswechsel wird in der betreffenden Kohorte in der alten Staatsangehörigkeit eine Person rechnerisch abgezogen und in der Kohorte mit der neuen Staatsangehörigkeit eine Person zugebucht. Bei einer Änderung des Familienstandes wird analog verfahren. Es wird vorab in allen einfließenden Statistiken sichergestellt, dass alle von der Bevölkerungsfortschreibung zur Identifizierung der Kohorten benötigten Angaben in allen Datensätzen befüllt sind. Dafür werden gegebenenfalls fehlende Angaben durch Nachfrage bei der berichtspflichtigen Verwaltung vervollständigt und plausibilisiert.

Altfälle im Sinne von Bevölkerungsbewegungen, die sich im Jahr vor dem Berichtsjahr ereignet haben, aber erst im laufenden Berichtsjahr an die Statistik geliefert wurden, werden seit 2016 in der jeweiligen Bewegung nicht berücksichtigt, fließen aber als Altfall in die Bevölkerungsfortschreibung ein.

Korrekturen, die von den Meldebehörden bzw. Standesämtern zu bereits gelieferten Daten mitgeteilt werden, werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt berücksichtigt. Eine rückwirkende Korrektur der Bevölkerungszahlen erfolgt jedoch nicht.
Die amtliche Einwohnerzahl und die verschiedenen Untergliederungen ergeben sich aus der Aggregation der Kohorten.

Nach einer Gebietsänderung werden für die Erstellung des Jahresmaterials alle eingeflossenen Datensätze mit dem alten Gebietsschlüssel auf den neuen Gebietsschlüssel umgeschlüsselt und die Bevölkerung am Jahresanfang anhand dieser Daten nach dem neuen Gebietsstand zurückgerechnet. Dies ermöglicht die Erstellung von Jahresergebnissen nach einem einheitlichen Gebietsstand.

Da es sich um eine Berechnung aufgrund von Vollerhebungen handelt, entfällt eine Hochrechnung.

Bei der Berechnung der Bevölkerungsfortschreibung werden die Bevölkerungsbewegungen mit Ereignisdatum (je nach Statistik: Geburtsdatum, Sterbedatum, Datum des Zu- bzw. Fortzugs) nach dem letzten jeweiligen Zensus berücksichtigt. Bevölkerungsbewegungen mit einem Ereignisdatum vor dem letzten Zensus werden aussortiert, da angenommen wird, dass der Fehlbestand oder die überzähligen Datensätze (sogenannte Karteileichen) durch den Zensus aufgedeckt und bereinigt wurden.

Seit dem 1.1.2016 werden Zu- und Fortzüge von Deutschen von bzw. nach "Unbekannt/ohne Angabe" in der Wanderungsstatistik verbucht und fließen somit in die Berechnung der Einwohnerzahlen ein. Zuvor blieben sie in der Wanderungsstatistik und damit auch in der Bevölkerungsfortschreibung weitgehend unberücksichtigt.

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