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Bevölkerungsstand – Einwohnerzahl Niedersachsens

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Piktogramm: Figuren, die Menschen jedes Geschlechts und jeder Generation darstellen und so den Bevölkerungsstand Niedersachsens symbolisieren Bildrechte: LSN

Um die niedersächsische Bevölkerung, deren Zusammensetzung und Veränderung zu erfassen und zu dokumentieren, wird der Bevölkerungsstand monatlich fortgeschrieben. Die Statistik wird Bevölkerungsfortschreibung genannt.

Der vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) ermittelte Bevölkerungsstand stellt die amtliche Einwohnerzahl Niedersachsens dar. Diese wird für alle niedersächsischen Gemeinden bestimmt und regelmäßig veröffentlicht. Als Einwohnerinnen und Einwohner werden dabei alle Personen mit alleinigem oder Hauptwohnsitz in Niedersachsen gezählt.

Welche Daten werden zum Bevölkerungsstand in Niedersachsen erhoben und aus welchen Quellen stammen diese?

Die statistische Grundeinheit des Bevölkerungsstandes in Niedersachsen ist die sogenannte Kohorte, also eine Gruppe von Personen mit den gleichen demografischen Merkmalen (Geburtsjahr, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand) in der kleinsten regionalen Einheit. Für jede Kohorte wird die Zahl der zur Kohorte gehörenden Personen fortgeschrieben.

Die Bevölkerungsfortschreibung erfolgt monatlich, Berichtsstichtag ist der letzte Tag des jeweiligen Monats, Quartals oder Jahres.

Seit dem Zensus 2011 werden drei parallele, konsistente Kohortensysteme geführt:

  • Auf Gemeindeebene sind die Kohorten durch die Personenmerkmale Geburtsjahr, Geschlecht und Staatsangehörigkeit deutsch/nicht-deutsch definiert,
  • Auf Kreisebene sind die Kohorten durch die Personenmerkmale Geburtsjahr, Geschlecht, Staatsangehörigkeit deutsch/nicht-deutsch und Familienstand definiert,
  • Auf Landesebene sind die Kohorten durch die Personenmerkmale Geburtsjahr, Geschlecht und einzelne Staatsangehörigkeiten definiert.

Gemäß §5 Bevölkerungsstatistikgesetz – BevStatG – wird der Bevölkerungsstand durch die Ergebnisse der folgenden Erhebung fortgeschrieben:

  • Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten und Sterbefälle)
  • Wanderungsstatistik
  • Mitteilungen zum Wechsel der Staatsangehörigkeit
  • Ehescheidungen und Aufhebungen von Ehen und Lebenspartnerschaften.

Monatliche Ergebnisse sind circa 4 Monate nach Monatsende für die Monate Januar bis November beziehungsweise nach 6 Monaten für den Monat Dezember mit dem Stichtag 31.12. verfügbar. Die ersten Jahresergebnisse liegen bis Juli des jeweiligen Folgejahres vor.

Außerdem werden Daten zum Jahresdurchschnitt (nach Alter, Geburtsjahr, Geschlecht und Staatsangehörigkeit deutsch/nicht-deutsch) und zur Bevölkerungsentwicklung Niedersachsens bereitgestellt.

Wie wird die Bevölkerungsstatistik erstellt?

Monatlich wird eine Bilanzierung der von den Standesämtern gemeldeten Geburten (+) und Sterbefälle (-) sowie der von den Meldebehörden gemeldeten Zuzüge (+) und Fortzüge (-) durchgeführt, um damit die neuen Bevölkerungszahlen Niedersachsens zu ermitteln. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den methodischen Hinweisen.

Die Bevölkerungsfortschreibung stellt die Zahl und die Zusammensetzung der Bevölkerung in Niedersachsen nach demographischen Merkmalen und ihre Veränderung fest. Gebietsänderungen werden laufend eingearbeitet.

Auf der Basis der Ergebnisse der jeweilig letzten Volkszählung, dem Zensus, ergeben sich die aktuellen Bevölkerungszahlen durch Fortschreibung mit den Meldungen aus der Statistik der Geburten und Sterbefälle sowie der Wanderungsstatistik.

Ferner werden Staatsangehörigkeitswechsel, sonstige Bestandskorrekturen und Gebietsänderungen berücksichtigt. Zum Nachweis des Familienstandes fließen die Daten zu Eheschließungen, Ehescheidungen und Lebenspartnerschaften ein. Die Bevölkerungszahlen werden bis auf Gemeindeebene nach demografischen Merkmalen fortgeschrieben. Personen mit mehreren Wohnsitzen werden nur einmal gezählt und zwar am Ort der Hauptwohnung.

Personen, die sich vorübergehend in Niedersachsen aufhalten wie zum Beispiel Besucher, oder Saisonarbeiter zählen nur dann zur Bevölkerung, wenn sie bei den Meldebehörden gemeldet sind. Für die Erfassung in der Bevölkerungsfortschreibung Niedersachsens gibt es keine allgemeine Mindestaufenthaltsdauer. Allerdings gilt nach §27(2) Bundesmeldegesetz eine allgemeine Ausnahme zur Meldepflicht für Aufenthalte unter 3 Monaten für Personen mit Wohnsitz im Ausland. Anmeldungen bei Aufenthalten, die kürzer als 3 Monate sind, können vorgenommen werden, wenn zum Beispiel die Person eine Meldebescheinigung benötigt und sich deshalb anmeldet. Schutzsuchende sind meldepflichtig und zählen demnach zur Bevölkerung in Niedersachsen, sobald sie erfasst wurden.

Grenzen und Unvollständigkeit der Einwohnerzahl in Niedersachsen

Folgende Personen zählen nicht zur Grundgesamtheit der Bevölkerung in Niedersachsen: Mitglieder einer ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretung mit ihren mitwohnenden Familienangehörigen oder Personen aufgrund von völkerrechtlichen Übereinkünften. Diese Personenkreise sind nach dem Bundesmeldegesetz (§26) von der Meldepflicht befreit. Nichterfasst werden auch die Personen, die nach Unbekannt abgemeldet sind.

Außerdem hängt die Vollständigkeit der amtlichen Einwohnerzahl von der Einhaltung der melderechtlichen Vorschriften der Bürgerinnen und Bürger sowie den qualitätssichernden Maßnahmen der Melde- und Standesämter bei der Führung der Register ab.

Wozu dienen die Einwohnerzahlen Niedersachsens und wer nutzt sie?

Die Einwohnerzahlen bilden in zahlreichen Verordnungen eine maßgebliche Grundlage beispielsweise für die Verteilung der Länderstimmen im Bundesrat, für die Beteiligung der Länder an der aufkommenden Umsatzsteuer, für den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern, für die Einteilung der Wahlkreise und die Größe der Wahlbezirke sowie für allgemeine Planungsaufgaben.

Weiterhin stellen Bevölkerungszahlen und demografische Strukturen Grunddaten in vielen wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Bereichen dar. Sie werden auch als Hochrechnungsrahmen oder Bezugsgröße in verschiedenen Statistiken benötigt.

Genutzt wird die Bevölkerungsfortschreibung Niedersachsens von den Landes-/Bundesministerien und Landes-/Bundesbehörden, den Kommunen sowie Zweckverbänden. Daneben benötigen auch Wirtschaftsverbände, die Wissenschaft, Medien und Presse, Privatpersonen sowie die gesamte Öffentlichkeit die Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung, ebenso wie zahlreiche internationale Organisationen (UN, EU, OECD).

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