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Wanderungen: Zuzüge nach Niedersachsen und Fortzüge aus Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Piktogramm: Figuren, die Menschen jedes Geschlechts und jeder Generation darstellen und so den Bevölkerungsstand Niedersachsens symbolisieren Bildrechte: LSN

Welches Wanderungsverhalten gibt es in Niedersachsen? Ist unser Land attraktiv für Menschen aus anderen Ländern Deutschlands und aus dem Ausland? Kommen mehr Personen nach Niedersachsen als Niedersachsen unserem Land den Rücken kehren oder ist es umgekehrt?

Diese und andere Fragen beantwortet die Wanderungsstatistik, bei der die Zu- und Fortzüge Niedersachsens erfasst und nach den unterschiedlichsten Merkmalen ausgewertet werden. Die Ergebnisse werden für das Land Niedersachsen, für seine Kreise und kreisfreien Städte, für Verwaltungseinheiten und die niedersächsischen Gemeinden bereitgestellt.

Welche Daten werden in der Wanderungsstatistik Niedersachsens erhoben und aus welchen Quellen stammen diese?

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) registriert meldepflichtige Wohnortwechsel der Bevölkerung in Niedersachsen über die Gemeindegrenze. Dazu gehören alle von den Meldeämtern gemeldeten Fälle von Zuzügen nach Niedersachsen als auch von Fortzügen aus Niedersachsen.

Als Wanderungsfall gilt jedes Beziehen einer Wohnung (Zuzug) und jeder Auszug aus einer Wohnung (Fortzug), bei dem die Gemeinde- oder Bundesgrenze überschritten wird. Unterschieden wird zwischen den Anlässen:

  1. Einzug in eine alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung, Auszug aus einer alleinigen Wohnung bzw. Hauptwohnung oder
  2. Wechsel des Wohnungsstatus von einer Nebenwohnung zu einer alleinigen Wohnung bzw. Hauptwohnung über die Gemeindegrenze hinweg.

Nach § 4 des Bundesstatistikgesetzes (BevStatG) werden für die Statistik der Wanderungen regelmäßig folgende Merkmale von den Meldeämtern geliefert:

  • Tag des Bezuges der neuen Wohnung, des Auszugs aus der alten Wohnung oder des Wechsels des Wohnungsstatus einer Nebenwohnung zur Haupt- bzw. alleinigen Wohnung,
  • Status der Wohnung (Haupt- bzw. alleinige Wohnung),
  • alte und neue Wohngemeinde,
  • beim Wanderungsfall über die deutsche Grenze hinweg: Herkunfts- bzw. Zielland,
  • Geschlecht, Alter, Familienstand der wandernden Person,
  • rechtliche Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Geburtsort und Geburtsstaat (seit August 2008),
  • beim Zuzug aus dem Ausland: Tag des vorangegangenen Wegzugs aus Deutschland ins Ausland (ab August 2008),
  • beim Fortzug aus Deutschland in das Ausland: Tag des vorangegangenen Zuzugs aus dem Ausland nach Deutschland (ab 2014),
  • Tatbestand der An- bzw. Abmeldung von Amts wegen (ab 2014).

Bei den vom LSN veröffentlichten vorläufigen monatlichen Ergebnissen werden die folgenden Merkmale ausgewertet: Geschlecht, ausgewählte Staatsangehörigkeiten, ausgewählte Herkunfts- bzw. Zielländer, räumliche Gliederung (Niedersachsen und seine Kreise sowie die anderen Länder Deutschlands).

Das veröffentlichte endgültige Jahresergebnis bietet folgende Merkmale: Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, Herkunftsland bzw. Zielland, Familienstand, Tatbestand der An- bzw. Abmeldung von Amts wegen, räumliche Gliederung (Niedersachsen und seine Kreise, Verwaltungseinheiten und Gemeinden).

Bei An- und Abmeldungen von Amts wegen wird ersatzweise das Datum der An- bzw. Abmeldung von Amts wegen geliefert und ersetzt die Angaben für Datum des Ein- bzw. Auszugs.

Die Wanderungsstatistik ist eine Totalerhebung. Das bedeutet, dass alle gemeldeten Zu- und Fortzüge ausgewertet werden. Für die niedersächsischen Meldeämter besteht eine Auskunftspflicht. Sie senden ihre Erhebungsunterlagen (An- und Abmeldeformulare) als elektronische Mitteilung an das LSN. Mehr dazu lesen Sie in den methodischen Hinweisen.

Wie oft wird die Wanderungsstatistik in Niedersachsen veröffentlicht?

Die Auswertung der Daten zu den Wanderungen in Niedersachsen erfolgt im LSN monatlich und jährlich.

Monatlich werden die erfassten Merkmale zu einem vorläufigen Landesergebnis zusammengefasst und dem Statistischen Bundesamt übermittelt. Aus den Daten aller Länder wird dort ein vorläufiges Ergebnis für Deutschland berechnet und veröffentlicht.

Das LSN veröffentlicht nach verschiedenen Auswertungsmerkmalen ein Jahresergebnis mit den endgültigen Daten des gesamten Berichtsjahres.

Welche Qualität haben die Daten der Wanderungsstatistik und wo liegen die Grenzen?

Alle gemeldeten Wanderungsfälle werden ohne Berücksichtigung einer Mindestaufenthaltsdauer in Niedersachsen erfasst. Die Wanderungsmotive erheben die Melderegister nicht, sie können somit in der Statistik auch nicht ausgewertet werden.

Die Angaben zu den Fortzügen aus Niedersachsen sind weniger belastbar als zu den Zuzügen. Das ist darin begründet, dass sich viele Personen bei einem Wegzug ins Ausland in den Meldeämtern nicht abmelden. Diese Untererfassung wird verringert, wenn die Meldebehörden diese Personen von Amts wegen abmelden.

Nicht in die niedersächsische Wanderungsstatistik einbezogen werden Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde (Umzüge im Ort) und der Bezug oder die Aufgabe von Nebenwohnungen.

Bei der maschinellen Aufbereitung der übermittelten Daten finden umfangreiche Plausibilitätsprüfungen statt. Eventuelle Unstimmigkeiten werden durch Rückfragen des LSN in der jeweiligen Meldebehörde geklärt und korrigiert.

Wozu dient die Statistik zu den Wanderungen in Niedersachsen und wer nutzt sie?

Diese Statistik zeigt die Entwicklung der Wanderungen in der Vergangenheit bis zum aktuellen Berichtsjahr und liefert demografische Basisinformationen zur Beurteilung des Wanderungsverhaltens der Bevölkerung in Niedersachsen. Darüber hinaus stellt sie Angaben für die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes bereit und liefert Angaben für demografische Analysen und Vorausberechnungen.

Die Ergebnisse dieser Statistik dienen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit und als Grundlage für familien-, sozial- und gesundheitspolitische Untersuchungen und Entscheidungen.

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