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Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR) Niedersachsen - Methodische Hinweise

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Frau im Hintergrund fügt Balken zu einem Diagramm im Vordergrund hinzu Bildrechte: LSN

Die vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) veröffentlichten Daten beruhen auf den Ergebnissen des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ (AK VGRdL). Das LSN sowie alle anderen Statistischen Ämter der Länder sind in diesem Arbeitskreis Mitglieder.

Die Berechnung erfolgt sowohl für die nationale als auch für die regionale Ebene gemäß dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010). Basierend auf der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 ist den Mitgliedstaaten der Europäischen Union rechtsverbindlich vorgeschrieben, dass sie für die Berechnung regionaler VGR-Daten für EU-Zwecke die Methodik des ESVG anzuwenden haben.

Damit ist die Vergleichbarkeit volkswirtschaftlicher Daten der einzelnen Mitgliedstaaten im europäischen Wirtschaftsraum sichergestellt.

Die wirtschaftliche Darstellung folgt den Zusammenfassungen der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008).

Die Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden in mehrstufigen Berechnungsverfahren ermittelt und laufend aktualisiert. Die sogenannten Originärberechnungen stützen sich auf eine annähernd vollständige Basis fachstatistischer Ausgangsdaten, den gesamtwirtschaftlichen Ergebnissen nach Ländern. Diese beruhen wiederum auf einer – gemessen am verfügbaren Fundus regionalstatistischer Ausgangsdaten – weitgehend vollständigen Datenbasis. Für ausgewählte Einzelaggregate werden darüber hinaus auf Basis der zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegenden Ausgangsdaten Fortschreibungen durchgeführt, um Nutzenden frühzeitig nach dem Ende des Berichtsjahres erste Ergebnisse zur Verfügung stellen zu können.

Weitere Informationen sind der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der Länder im Statistikportal zu entnehmen.

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