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Unternehmen in Niedersachsen - Methodische Hinweise

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Frau im Hintergrund fügt Balken zu einem Diagramm im Vordergrund hinzu Bildrechte: LSN

Besonderer Hinweis zu den Veröffentlichungen ab dem Berichtsjahr 2018

Ab dem Berichtsjahr 2018 gibt es bei den Auswertungen aus dem statistischen Unternehmensregister (im Folgenden Unternehmensregister genannt) geringfügige Veränderungen: Tabellen zu „Unternehmen“ werden künftig als Tabellen zu „Rechtlichen Einheiten“ bezeichnet, Tabellen zu „Betrieben“ werden in Tabellen zu „Niederlassungen“ umbenannt.

Hintergrund ist die Umsetzung des EU-Unternehmensbegriffs. Die EU-Einheitenverordnung definiert das Unternehmen als „kleinste Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und […] über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt“. Somit kann ein Unternehmen auch aus mehreren Rechtlichen Einheiten bestehen.

Bis einschließlich Berichtsjahr 2017 wurde in der amtlichen Statistik die Rechtliche Einheit mit dem Unternehmen gleichgesetzt und beide Begriffe synonym verwendet. Mit der Anwendung der EU-Unternehmensdefinition müssen diese Begriffe künftig klar voneinander unterschieden werden. Aus dem Unternehmensregister werden zukünftig Tabellen zu „Rechtlichen Einheiten“ sowie Tabellen zu „Niederlassungen“ veröffentlicht. Die Änderung betrifft also zunächst lediglich die Bezeichnungen und nicht das Datenangebot.

Tabellen zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen

Aus dem Unternehmensregister werden Tabellen für Rechtliche Einheiten und Niederlassungen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Die Abschnitte A, O, T und U der WZ 2008 sind derzeit ausgenommen.


Besonderheiten bei der Veröffentlichung von Daten zu Rechtlichen Einheiten:

  • Bei Rechtlichen Einheiten mit mehreren Niederlassungen entspricht die Wirtschaftszweigzuordnung dem Schwerpunkt der Rechtlichen Einheit.
  • Die Anzahl der Beschäftigten der zugehörigen Niederlassungen wird bei der Rechtlichen Einheit summiert.
  • Umsatzwerte können in bestimmten Bereichen zu klein, also unterzeichnet, sein. Das liegt daran, dass bestimmte Bestandteile des Umsatzes gegebenenfalls nicht oder nur unvollständig nachgewiesen werden, dies betrifft zum Beispiel steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug und nicht-steuerbare Umsätze.


Besonderheiten bei der Veröffentlichung von Daten zu Niederlassungen:

  • Es werden auch Rechtliche Einheiten erfasst, die aus lediglich einer Niederlassung am Standort der Rechtlichen Einheit bestehen. Werden für die Niederlassung keine Beschäftigten gemeldet, die zugehörige Rechtliche Einheit verfügt aber über Umsätze im aktuellen Berichtsjahr, so wird diese Niederlassung in die Auswertungen mit einbezogen.

Auswertung des Unternehmensregisters

Damit eine Einheit (eine Rechtliche Einheit oder eine Niederlassung) des Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss sie beim Umsatz oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte Werte, die sogenannten Relevanz-Schwellen, erreichen. Diese Relevanz-Schwellen sind folgendermaßen definiert:

  • Eine Rechtliche Einheit wird dann auswertungsrelevant, wenn sie im Berichtsjahr einen Umsatz von mehr als 17.500 Euro erzielte oder über Beschäftigte (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte oder geringfügig Beschäftigte) verfügte.
  • Eine Niederlassung wird dann in die Auswertung mit einbezogen, wenn sie Beschäftigte aufweist oder wenn sie die einzige Niederlassung einer Rechtlichen Einheit ist, welche im Berichtsjahr einen Umsatz von mehr als 17.500 Euro erzielte.
Übersicht zur Auswertungsrelevanz für das Unternehmensregister: Bedingungen damit eine Einheit (eine Rechtliche Einheit oder eine Niederlassung) des Unternehmensregisters in die tabellarische Auswertung mit einbezogen wird.   Bildrechte: LSN

Rechtliche Einheiten und Niederlassungen, die diese Kriterien erfüllen, gelangen in die Auswertung, und zwar unabhängig davon, ob sie zu einem bestimmten späteren Stand des Unternehmensregisters noch wirtschaftlich aktiv waren oder nicht.

Privatvermietung (im Sinne privater Vermögensverwaltung), die dem Wirtschaftszweig 68.2 zugeordnet ist, bildet einen wesentlichen Teil des Wirtschaftsabschnittes "L", wird jedoch nicht ausgewertet. Um in der Unternehmensstatistik ein höheres Maß an Konsistenz zu erzielen, werden diese Einheiten seit dem Berichtsjahr 2015 nicht mehr dargestellt.

Definitionen

Unternehmensgruppe
Die statistische Einheit Unternehmensgruppe ist eine über Kontrollbeziehungen definierte Menge von zusammengehörigen Rechtlichen Einheiten, die von einer höchsten kontrollierenden Einheit (Gruppenoberhaupt) zusammengehalten wird. Die Unternehmensgruppe bildet den Ausgangspunkt zur Abgrenzung der Unternehmen.

Unternehmen (UN)
Das Unternehmen entspricht der kleinsten Kombination Rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und insbesondere in Bezug auf die Verwendung der ihr zufließenden laufenden Mittel über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt. Ein Unternehmen übt eine Tätigkeit oder mehrere Tätigkeiten an einem Standort oder an mehreren Standorten aus. Ein Unternehmen kann einer einzigen Rechtlichen Einheit entsprechen oder aus mehreren Rechtlichen Einheiten bestehen.

Rechtliche Einheit (RE)
Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- beziehungsweise steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu zählen auch Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. Die Rechtliche Einheit umfasst alle zugehörigen Niederlassungen. Auch freiberuflich Tätige werden als eigenständige Unternehmen geführt.

Niederlassung (NL)
Eine Niederlassung ist eine örtliche Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Zur Niederlassung gehören auch örtlich und organisatorisch angegliederte Teile.

Steuerbarer Umsatz
Der steuerbare Umsatz im Unternehmensregister umfasst die jährlichen Lieferungen und Leistungen der Rechtlichen Einheiten. Die Angaben zu den jährlichen Lieferungen und Leistungen beruhen auf den monatlichen beziehungsweise vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den umsatzsteuerpflichtigen Rechtlichen Einheiten abgegeben und gemäß Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) von den Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden. Umsätze für Organkreismitglieder werden für Auswertungszwecke geschätzt.

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB)
Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden.

Geringfügig Beschäftigte (GeB)
Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen handelt es sich um Teilzeitbeschäftigungen, die weitgehend sozialversicherungsfrei sind. Es werden keine Beiträge für die Kranken-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung gezahlt, jedoch sind geringfügig Beschäftigte in der Rentenversicherung pflichtversichert. Das monatliche Arbeitsentgelt für eine geringfügige Beschäftigung darf einen gesetzlich festgelegten Betrag nicht überschreiten.

Wirtschaftssystematische Zuordnung
Die branchenbezogene Einordnung von Unternehmen, Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen des Unternehmensregisters basiert auf der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).

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