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Erhebung der Tarifinformationen in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Erhebung der Tarifinformation: Ein Mann unterzeichnet einen Vertrag. Bildrechte: ©H_Ko - stock.adobe.com

Mit der Änderung des Verdienststatistikgesetzes im August 2020 wurden die vierjährlich bei Betrieben durchgeführte Verdienststrukturerhebung und die Vierteljährliche Verdiensterhebung durch

  • die monatliche Verdiensterhebung,
  • ergänzt durch eine fünfjährige Erhebung zum angewandten Tarifvertrag beim jeweiligen Arbeitnehmer bzw. der jeweiligen Arbeitnehmerin ETI,

abgelöst.

Die gesetzliche Grundlage für die fünfjährliche Erhebung der Tarifinformationen (ETI) bildet § 2 Abs. 1 Nr. 1 VerdStatG in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG). Erhoben werden die Angaben zu § 4 Abs. 5 VerdStatG.

Die Erhebung erfasst für den Monat September 2025 für alle Beschäftigten der Erhebungseinheit jeweils

  • Personalnummer und
  • Eingliederungsnummer.

Die ETI erfolgt als Unterstichprobe der Betriebe, die im Berichtsjahr 2025 zur Verdiensterhebung gemeldet haben und 2026 dort weiterhin berichtspflichtig sind.

Mit diesem Vorgehen wird sichergestellt, dass notwendige Informationen nicht mehrfach erhoben, sondern aus dem Datensatz der Verdiensterhebung verwendet werden können. Außerdem werden nicht alle Betriebe der Verdiensterhebung für die ETI angeschrieben, sondern lediglich so viele, die nötig sind, um ein belastbares Ergebnis zur erzielen. Der Gesetzgeber schreibt hierfür deutschlandweit eine maximale Obergrenze von 20.000 Betrieben vor. In Niedersachsen werden ca. 1.600 Erhebungseinheiten befragt.

Wozu dient die Erhebung?

Die ETI liefert Daten, die unter anderem als Grundlage für das Wägungsschema des Tarifindex dienen. Dieser Index ist sowohl eine wichtige Orientierungshilfe für die Mindestlohnkommission als auch eine Basis für viele vertragliche Regelungen. Zudem gibt er zuverlässig Auskunft über die Entwicklung der Tariflandschaft in Niedersachsen und Deutschland. Auf Basis der ETI wird außerdem regelmäßig berichtet, wie viele Beschäftigte nach Tarifvertrag bezahlt werden und wie deren Löhne im Vergleich zu Beschäftigten ohne Tarifvertrag ausfallen.

Letztmalig sind diese Informationen 2018 auf Basis der Verdienststrukturerhebung ermittelt worden. Aufgrund rasanter wirtschaftlicher und gesellschaftspolitischer Entwicklungen, ist eine Aktualisierung dieser Indikatoren notwendig.

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