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Tarifinformationen in Niedersachsen - Informationen für Auskunftgebende

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Eine Geschäftsfrau im Hintergrund schreibt mit einem Kugelschreiber "Information" in den Vordergrund. Bildrechte: LSN

Nach § 11a Bundesstatistikgesetz müssen alle Berichtspflichtigen ihre Meldungen zur Erhebung der Tarifinformationen über Online-Verfahren an das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) übermitteln.

Für die Betriebe ist der Aufwand für die Erhebung der Tarifinformationen am geringsten, wenn die Daten automatisiert, sozusagen per Klick, in elektronischer Form aus der Lohnabrechnungssoftware gewonnen werden.

Dazu sind bestimmte Module für die Statistik erforderlich, die zahlreiche Software-Hersteller anbieten. Dafür sollte Ihnen eine CSV-Datei (.csv) erstellt werden, die dann in die Online-Meldeverfahren eSTATISTIK.core oder IDEV - "Internet-Datenerhebung im Verbund“ hochgeladen werden können.

  1. eSTATISTIK.core für die Nutzung spezieller, die Meldung erleichternder Statistikmodule in der Lohnabrechnungs-Software
  2. IDEV, die manuelle Eintragung der Daten in ein elektronisches Online-Formular IDEV

Im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder stehen hierzu weitere Informationen zur Verfügung.

Bedenken Sie bitte, dass der Rücksendetermin für die Meldung zur ETI der 28.02.2026 ist.

Sollten Sie diesen Termin nicht einhalten können oder Fragen zur Statistik haben, hilft Ihnen das Team Tarifinformation unter der Hotline 0511/9898-2200 gerne weiter.

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