Herr Schünemann
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Bodennutzung in Niedersachsen - Methodische Hinweise
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Die Erhebung über die Bodennutzung erfasst jährlich die Hauptnutzungs- und Kulturarten der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) in Niedersachsen. Die BO beinhaltet Daten über die Anbauflächen auf dem Ackerland, über Dauerkulturen und das Dauergrünland, die Erzeugung von Speisepilzen und sonstige Flächen landwirtschaftlicher Betriebe. Ebenso werden ökologisch bewirtschaftete Flächen erfasst.
Der BO liegt das Agrarstatistikgesetz zugrunde. Diese Pflichterhebung wird in allen Ländern der europäischen Union durchgeführt.
Die Erhebungsmerkmale werden durch Verwaltungsdaten (Sekundärdaten) aus dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) sowie aus Vorerhebungen ermittelt. Es handelt sich um eine reine Sekundärstatistik, sodass keine Betriebe direkt befragt werden. Die Erhebung über die Bodennutzung in Niedersachsen ist eine Vollerhebung.
Erfassungsgrenzen
Nur Betriebe ab einer bestimmten Größe sind Teil der Erhebung. Die Erfassungsgrenzen liegen bei:
- 5,0 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche,
- 0,5 ha Hopfen, Tabak, Obstanbau-, Reb-, Baumschulfläche und/oder Gemüse oder Erdbeeren im Freiland,
- 1,0 ha Dauerkulturfläche im Freiland,
- 0,3 ha Blumen oder Zierpflanzen im Freiland,
- 0,1 ha Kulturen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern oder Produktionsfläche für Speisepilze,
- 10 Rinder, 50 Schweine, 10 Zuchtsauen, 20 Schafe, 20 Ziegen oder 1.000 Haltungsplätze für Geflügel.
Im Laufe der Jahre fand immer wieder eine Anpassung der Erfassungsgrenzen an aktuelle strukturelle Gegebenheiten statt.
Veröffentlichung der Ergebnisse
Erste vorläufige Ergebnisse werden im Sommer des Erhebungsjahres zur Verfügung gestellt. Im Herbst des Erhebungsjahres können endgültige Ergebnisse für erste Themenkomplexe veröffentlicht werden. Im Anschluss an jede Erhebung findet eine Aufbereitung der Ergebnisse in Form von Tabellen, Karten und Fachbeiträgen statt. Die Einzelangaben unterliegen dabei der statistischen Geheimhaltung.
Die Ergebnisse werden ab dem Jahr 2026 auf Kreisebene veröffentlicht. In den Vorjahren konnten die Daten außer im Jahr einer Landwirtschaftszählung nur auf Landes- und NUTS2-Ebene dargestellt werden, da es sich bis 2026 um eine repräsentative Statistik mit Stichprobe handelte.