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Strafverfolgungsstatistik in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Im Hintergrund ist ein unscharfes Gebäude. Im Vordergrund ist ein symbolischer Richterhammer zu sehen. Bildrechte: LSN

Als Strafverfolgung wird die gesamte Tätigkeit des Staates zur Verfolgung von Straftaten bezeichnet. Die Strafverfolgung wird durch die Strafverfolgungsbehörden wie beispielsweise die Staatsanwaltschaften und ihre Ermittlungspersonen während des Ermittlungsverfahrens durchgeführt. Das Ermittlungsverfahren kann auf verschiedene Arten enden: Das Verfahren wird eingestellt, es ergeht ein Strafbefehl oder es wird Anklage erhoben. Nach der Anklageerhebung ist die Strafverfolgung allein den Gerichten durch Urteil, Einstellung – zum Beispiel gegen Verhängung einer Geldauflage – oder durch Freispruch vorbehalten. Mit einer Verurteilung beginnt dann die Strafvollstreckung.

Welche Daten werden in der Strafverfolgungsstatistik in Niedersachsen erfasst und aus welchen Quellen stammen diese?

Die Statistik zur Strafverfolgung in Niedersachsen erfasst alle von den ordentlichen Gerichten rechtskräftig abgeurteilten Personen, die sich wegen

  • Verbrechen oder Vergehen nach dem Strafgesetzbuch (StGB) oder anderen Bundesgesetzen
  • oder Vergehen nach Landesgesetzen

verantworten mussten.

Abgeurteilte sind Angeklagte, gegen die Strafbefehle erlassen wurden oder bei denen das Strafverfahren nach Eröffnung der Hauptverhandlung durch Urteil oder Einstellungsbeschluss endgültig und rechtskräftig abgeschlossen worden ist.

Zu den abgeurteilten Personen erhebt das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) folgende Daten:

  • Demografische Merkmale
    • Alter zur Tatzeit,
    • Geschlecht,
    • Staatsangehörigkeit,
  • Art der Straftat (auch Verbindung mit Verkehrsunfällen, Kindern als Opfer),
  • Art der Entscheidung,
  • Art der Sanktion,
  • Vorstrafen und
  • Untersuchungshaft.

Verurteilte sind straffällig gewordene Personen, gegen die nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe verhängt wurde oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmitteln oder Erziehungsmaßregeln geahndet worden ist.

Die Strafverfolgungsstatistik ist eine Sekundärerhebung auf Basis der Verwaltungsdaten der Strafvollstreckungsbehörden. Auskunftspflichtig sind die Geschäftsstellen der Staatsanwaltschaften und Jugendgerichte in Niedersachsen, aus deren Verwaltungsunterlagen die für die Strafverfolgungsstatistik relevanten Daten bereitgestellt werden.

Wie oft werden die Daten über die Strafverfolgung in Niedersachsen aktualisiert?

Bereits im Jahr 1882 wurde die Strafverfolgungsstatistik eingeführt. Im früheren Bundesgebiet wird sie seit 1953 fast unverändert durchgeführt, seit 2007 auch in den neuen Ländern. Die Aufbereitung und Veröffentlichung der Daten erfolgt jährlich.

Was wird nicht in der Strafverfolgungsstatistik in Niedersachsen erfasst? Wo liegen die Grenzen?

Bewährungsauflagen nach dem Jugendstrafrecht werden von der Statistik der Strafverfolgung nicht erfasst. Sie erfasst nur Strafmündige, also Personen ab 14 Jahren.

In der Strafverfolgungsstatistik wird eine Verurteilte bzw. ein Verurteilter nur einmal je Verfahren gezählt und zwar bei der Straftat, die nach Art und Höhe mit der schwersten Strafe bedroht ist, unabhängig davon, ob mehrere Vorschriften verletzt oder mehrere Straftaten begangen wurden. Zum Beispiel wird der angetrunkene Verkehrssünder, der durch zu schnelles Fahren einen Unfall verursachte, bei dem Menschen getötet und verletzt worden sind, demnach nur bei § 222 StGB (fahrlässige Tötung) gezählt, auch wenn er nach dem Unfall noch Verkehrsunfallflucht (§ 142 StGB) begangen hat.

Die Strafverfolgungsstatistik und die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts (PKS) beschreiben die registrierte Kriminalität. Dabei bezieht sich die PKS auf den Ausgang der polizeilichen Ermittlungen und bewertet den Tatverdacht. Die Strafverfolgungsstatistik hingegen erfasst die Bewertung der Tat beim Strafgericht.

Das Ausmaß der registrierten Kriminalität in den Statistiken unterscheidet sich dadurch, dass sich ein Tatverdacht nicht immer beweisen lässt. Außerdem können die niedersächsischen Staatsanwaltschaften und die Strafgerichte die Verfahren bei kleineren Straftaten ohne strafrechtliche Sanktionen einstellen, auch wenn die Schuld erwiesen wurde. Somit wird in der Strafverfolgungsstatistik eher die schwerere Kriminalität abgebildet.

Wozu dient die niedersächsische Strafverfolgungsstatistik und wer nutzt sie?

Die Ergebnisse der Strafverfolgungsstatistik bilden die Strukturen der Entscheidungspraxis der Strafgerichte in Niedersachsen ab. Sie zeigt Veränderungen in der gerichtlich registrierten Kriminalität und deren gerichtlicher Bewertung auf. So liefert die Strafverfolgungsstatistik Informationen für die Kriminal- und Strafrechtspolitikplanung in Bund und Ländern. Außerdem dienen die Daten der Entwicklung der Gesetzgebung auf dem Gebiet des Straf- und Strafprozessrechts. Weiterhin liefert die Strafverfolgungsstatistik Daten und Analysen für die mittlerweile in mehreren Ländern und im Bund erstellten periodischen Sicherheitsberichte.

Hauptnutzende der Statistik sind die Organe der Justizverwaltungen, wie beispielsweise die Gerichte sowie die Rechtspolitik des Landes. Auch die justizielle Praxis, also Richterinnen und Richter, die wissenschaftliche Forschung und Lehre sowie Informationsdienstleister und Medien nutzen die Daten zur Strafverfolgung in Niedersachsen.

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