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Strafvollzugsstatistik in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Im Hintergrund ist ein unscharfes Gebäude. Im Vordergrund ist ein symbolischer Mensch hinter Gittern zu sehen. Bildrechte: LSN

Die Strafvollzugsstatistik erhebt Daten zur demografischen und kriminologischen Struktur der aktuell in niedersächsischen Justizvollzugsanstalten (JVA) Einsitzenden nach Vollzugsarten. In der Erhebung werden auch Personen in Untersuchungshaft, Gefangene in Zivilhaft und Gefangene mit sonstigen Freiheitsentziehungen (u. a. Abschiebehaft sowie zu Strafarrest verurteilte Angehörige der Bundeswehr) erfasst.

In Niedersachsen gibt es für die Unterbringung von Gefangenen und Sicherungsverwahrten 13 selbstständige Justizvollzugseinrichtungen mit 23 angeschlossenen Abteilungen. Der Jugendarrest wird in der selbstständigen Jugendarrestanstalt Verden mit vier angeschlossenen Abteilungen vollzogen.

Grundlage der seit 1961 bundeseinheitlich durchgeführten Strafvollzugsstatistik ist die Vollzugsgeschäftsordnung.

Welche Daten werden in der Strafvollzugsstatistik in Niedersachsen erfasst und aus welchen Quellen stammen diese?

In der Statistik erfasst werden Strafgefangene in Niedersachsen, die zum Erhebungsstichtag ihre Strafe verbüßen, sowie Sicherungsverwahrte, die sich am Erhebungsstichtag im Maßregelvollzug befinden. Folgende Informationen werden hierbei erhoben:

  • Demografische Merkmale der Strafgefangenen
    • Alter,
    • Geschlecht,
    • Staatsangehörigkeit,
    • Wohnsitz im In-/Ausland,
    • Familienstand,
  • Art der Straftat,
  • Art und voraussichtliche Dauer der Freiheitsentziehung,
  • Art und Häufigkeit der Vorstrafen,
  • möglicher Wiedereinlieferungsabstand.

Auskunftspflichtig sind die Leiterinnen und Leiter der JVA, die die relevanten Daten aus ihren Verwaltungsunterlagen bereitstellen. Die Datenerhebung zur Strafvollzugsstatistik erfolgt primär für administrative Zwecke aus den Geschäftsstellenautomationsprogrammen der Strafvollstreckungsbehörden, also der Staatsanwaltschaften und Jugendgerichte. Bei der Strafvollzugsstatistik handelt es sich um eine Vollerhebung.

Wie oft werden die Daten über den Strafvollzug in Niedersachsen aktualisiert?

Die Daten werden jährlich zum Stichtag 31. März erhoben und für Niedersachsen aufbereitet. Anschließend werden sie vom Statistischen Bundesamt zusammen mit Daten anderer Länder zu einem Bundesergebnis aufbereitet und sind unter der Statistik-Nummer 24321 in der Veröffentlichungsdatenbank GENESIS-Online abrufbar. Ergänzend zur Datenbank veröffentlicht das Statistische Bundesamt einen Statistischen Bericht.

Was wird nicht in der Strafvollzugsstatistik in Niedersachsen erfasst? Wo liegen die Grenzen?

Hinsichtlich der erhobenen Daten zum Strafvollzug kann von einer guten bis sehr guten Qualität ausgegangen werden. Bei statistischen Merkmalen, die nicht für weitere Zwecke der Gefängnisverwaltung benötigt werden, kann es zu Einschränkungen bei der Datenqualität sowie der Vollständigkeit kommen. In der Vergangenheit wurde zum Beispiel die Zahl der Einsitzenden ohne festen Wohnsitz überschätzt, weil den Gefängnisverwaltungen die Adressen nicht bekannt waren.

Methodisch bedingt sind zudem die zu kurzzeitigen Strafen verurteilten Strafgefangenen im Vergleich zu den langzeitig Einsitzenden unterrepräsentiert. Denn je kürzer die Strafe ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, in der nur einmal jährlich durchgeführten Erhebung erfasst zu werden. Dies kann sich insbesondere dann auf die Ergebnisse auswirken, wenn sich Strukturdaten wie Altersgruppe, Art der Straftat, Zahl der Vorstrafen von denen der langzeitig Einsitzenden systematisch unterscheiden.

Parallel zur Stichtagserhebung im Strafvollzug wird bei den JVA für Verwaltungszwecke monatlich der Bestand und die Bewegung der Gefangenen und Verwahrten in allen Einrichtungen des Justizvollzugs (insbesondere auch der Untersuchungs- und der Abschiebehaftanstalten) erhoben. Im Gegensatz zur Stichtagserhebung im Strafvollzug, für die das so genannte Gefangenenbuch ausgewertet wird, werden in dieser Geschäftsstatistik zu Bestand und Bewegung in den JVA nur die jeweils physisch anwesenden Gefangenen gezählt. Das Statistische Bundesamt erhebt für 3 Kalendermonate (März, August und November) eines Jahres die entsprechenden Geschäftszahlen bei den zuständigen Landesjustizverwaltungen. Die entsprechende elektronische Veröffentlichung mit den jeweils aktuellen Bundes- und Länderergebnissen kann im Publikationsservice des Statistischen Bundesamts unter www.destatis.de kostenlos heruntergeladen werden.

Wozu dient die Strafvollzugsstatistik in Niedersachsen und wer nutzt sie?

Mit den Ergebnissen der Statistik werden die Strukturen der Gefängnispopulation in Niedersachsen in demografischer und kriminologischer Sicht veranschaulicht und Veränderungen im Zeitverlauf aufgezeigt. Die Strafvollzugsstatistik stellt den Justizverwaltungen der Länder damit Informationen für die Ausgestaltung des Vollzugs sowie die Kapazitätsplanung zur Verfügung. Für die Kriminal- und Strafrechtspolitik in Bund und Ländern dienen die Daten zudem zur Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Vollzugsrechts sowie des Straf- und Strafprozessrechts.

Hauptnutzende der Statistik sind die Organe der Justizverwaltungen sowie die Rechtspolitik auf Länder- und Bundesebene. Weiterhin nutzen die justizielle Praxis, also Richterinnen und Richter, sowie die wissenschaftliche Forschung und Lehre die Daten.

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