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Ausbaugewerbe in Niedersachsen: Konjunkturdaten

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Im Vordergrund ist eine Leiter zu sehen, im Hintergrund frisch verspachtelte Wände. Bildrechte: ©Robert Kneschke - stock.adobe.com

Um in einem Gebäude wohnen oder arbeiten zu können, braucht es neben einem Dach und vier Wänden noch Elektrizität, fließendes Wasser, eine Heizung und eventuell sogar einen Aufzug. Die hierzu notwendigen Gewerke werden im Wirtschaftszweig 43.2 Bauinstallation abgebildet.

Dazu zählen zum Beispiel die

  • Elektroinstallation,
  • Gasinstallation,
  • Wasserinstallation,
  • Heizungsinstallation,
  • Lüftungsinstallation,
  • Klimainstallation und die
  • Wärmedämmung.

In dieser Gruppe werden also die Betriebe erfasst, die den Einbau entsprechender technischer Anlagen vornehmen, damit ein Gebäude nutzbar ist.

Aber auch Fenster, Türen, verputzte Wände, Treppen, eingebaute Decken, bewegliche Trennwände, Teppich- oder Parkettböden, Wand- und Bodenfliesen, Tapeten, einen Innen- und Außenanstrich oder Einbauküchen sorgen dafür, dass Menschen in einem Gebäude angemessen wohnen oder arbeiten können.

Dafür sorgen unter anderem Malerinnen und Maler, Lackiererinnen und Lackierer oder Glaserinnen und Glaser. Die entsprechenden Gewerke werden im Wirtschaftszweig 43.3 Sonstiger Ausbau erfasst. In diese Gruppe gehören beispielsweise

  • Gips-,
  • Verputz-,
  • Bautischler-,
  • Bauschlosser-,
  • Fußboden-, Fliesen- und Plattenleger- und
  • Tapezierergewerbe.

Das Ausbaugewerbe ist neben dem Bauhauptgewerbe ein Teil des Baugewerbes. Im Rahmen der Statistik zum Ausbaugewerbe in Niedersachsen werden zusätzlich zu den Betrieben/Unternehmen des Ausbaugewerbes auch die Bauträger im Bereich der Erschließung von Grundstücken befragt. So wird im Wirtschaftszweig 41.10 die Erschließung unbebauter Grundstücke im Rahmen von Bauvorhaben zum späteren Verkauf durch Sicherstellung der Finanzierung und technischen Ausführung erfasst. Dies kann sowohl Nichtwohngebäude als auch Wohngebäude betreffen.

Welche Konjunkturdaten werden in der Statistik des Ausbaugewerbes in Niedersachsen erfasst?

Die Erhebung zum Ausbaugewerbe erfolgt für Zwecke der Konjunkturbeobachtung vierteljährlich. Die Bezeichnung lautet „Vierteljahreserhebung im Ausbau und bei Bauträgern“. Die vierteljährliche Erhebung umfasst die Betriebe, die schwerpunktmäßig im Ausbaugewerbe tätig sind, von Unternehmen des Ausbaugewerbes und von Unternehmen auch anderer Wirtschaftszweige mit 20 und mehr tätigen Personen.

Daneben gibt es auch jährliche Erhebungen im Ausbaugewerbe, welche der Beobachtung der Wirtschaftsstruktur im Ausbaugewerbe dienen.

Zum Erhebungsprogramm der Konjunkturstatistik des niedersächsischen Ausbaugewerbes gehören die Merkmale

  • tätige Personen,
  • Entgelte,
  • geleistete Arbeitsstunden,
  • ausbaugewerblicher Umsatz sowie
  • sonstiger Umsatz (wie z. B. die Umsätze aus Handelsware).

Bei Bauträgern ist der Merkmalskatalog auf die tätigen Personen insgesamt, Bruttoentgeltsummen aller tätigen Personen und den Gesamtumsatz reduziert. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in den methodischen Hinweisen.

Anhand der Statistik lässt sich beispielsweise die Umsatzentwicklung für das jeweilige Berichtsvierteljahr im Vergleich zum Vorquartal sowie zum Vorjahr ablesen. Aktuelle Daten erhalten Sie im Unterpunkt Tabellen.

Auskunftspflichtig sind alle ausbaugewerblichen Betriebe von Unternehmen in Niedersachsen mit mindestens 20 tätigen Personen. Es handelt sich um eine Totalerhebung mit Abschneidegrenze. Das bedeutet, dass ausnahmslos alle Unternehmen, welche die Kriterien erfüllen, zu ihren Betrieben befragt werden.

Wie oft werden die Daten aktualisiert?

Die Konjunkturdaten zum Ausbaugewerbe in Niedersachsen erhebt das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) vierteljährlich.

Was wird nicht in der Statistik zur Konjunktur des Ausbaugewerbes erfasst? Wo liegen die Grenzen?

Das LSN erfasst die Betriebe des Ausbaugewerbes und der Bauträger von Unternehmen, die 20 oder mehr tätigen Personen beschäftigen.

Für Betriebe kleinerer Unternehmen stehen im Ausbaugewerbe keine konjunkturellen Informationen aus Befragungen zur Verfügung. Um diese wichtige Gruppe auch konjunkturell abbilden zu können, werden die erfragten Daten um Verwaltungsdaten ergänzt (Mixmodell). Die Verwaltungsdaten enthalten Umsatzdaten der Finanzverwaltung sowie Beschäftigtendaten der Bundesagentur für Arbeit.

Wozu dient die Konjunkturstatistik des Ausbaugewerbes in Niedersachsen?

Die Ergebnisse der Erhebung stellen eine unentbehrliche Grundlage für die Arbeit der Körperschaften, der Bundes- und Landesregierung, der Bau- und Handwerksverbände sowie der Kammern und anderer Institutionen auf dem Gebiet der gesamten Wirtschaftspolitik, insbesondere im Bereich der Bauwirtschaft dar.

Darüber hinaus bildet die Erhebung auch die Basis für weitere Statistiken wie zum Beispiel zum niedersächsischen Handwerk.

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