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Außenhandel in Niedersachsen - Methodische Hinweise

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Frau im Hintergrund fügt Balken zu einem Diagramm im Vordergrund hinzu Bildrechte: LSN

Bei der Außenhandelsstatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Meldeschwellen. So sind im Rahmen der Intrahandelsstatistik, also der Erfassung des EU-Warenverkehrs, alle in Deutschland tätigen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen berichtspflichtig, die sich am Warenverkehr mit EU-Mitgliedsstaaten beteiligen. Auskunftspflichtig sind dabei Unternehmen, deren exportierter Warenwert im Vorjahr beziehungsweise im laufenden Jahr 500.000 Euro übersteigt oder beim Import über dem Wert von 800.000 Euro liegt.

Für die Ergebnisse zur Extrahandelsstatistik, also der Erhebung des Warenverkehrs mit Drittländern, werden die von den Zollstellen an das Statistische Bundesamt übermittelten Zollmeldungen ausgewertet.

Zuschätzungen fehlender Meldungen

Wenn ein auskunftspflichtiges Unternehmen keine Meldung abgegeben hat, kann diese zugeschätzt werden. Diese Zuschätzungen werden bei einem Antwortausfall nur bis zur Zweisteller-Ebene des Warenverzeichnisses der Außenhandelsstatistik durchgeführt. Die Klassifikation der Außenhandelsstatistik ist auf der Website des Statistischen Bundesamtes (Destatis) abrufbar.

In tieferer Gliederungsebene, z. B. für die achtstelligen Warennummern gemäß dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, besteht dann die Gefahr einer Untererfassung und einer damit nicht vollständigen Ergebnisdarstellung. In den meisten Fällen erfolgen aber Nachmeldungen durch die Unternehmen.

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