Herr Woisch
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Haushalte und Familien - Mikrozensus in Niedersachsen - Methodische Hinweise
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Was ist der Mikrozensus?
Der Mikrozensus ist die größte regelmäßige amtliche Haushaltsbefragung und wird in Deutschland seit 1957 durchgeführt. 1% der deutschen Bevölkerung werden jährlich unter anderem zu Einkommen, Familie, Lebenssituation und Beruf befragt. Genutzt werden die Daten von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Beim Mikrozensus gibt es grundsätzlich eine Auskunftspflicht für alle Befragungsprogramme.
Wie oft muss teilgenommen werden?
Maximal nehmen ausgewählte Haushalte in 5 aufeinanderfolgenden Jahren bis zu viermal an der Erhebung teil. Dabei wird den Haushalten eine feste Berichtswoche zugeteilt, für die sie Auskunft geben müssen. Die mehrmalige Befragung der Haushalte dient dazu, statistische Ergebnisse über Veränderungen von Lebensverhältnissen über mehrere Jahre darstellen zu können.
Wie werden die Befragten ausgewählt?
Bei der Auswahl der Befragten für den Mikrozensus handelt es sich um eine geschichtete Klumpen-Zufallsstichprobe, bei der der Stichprobenumfang 1% der Grundgesamtheit über das gesamte Kalenderjahr beträgt. Dieser Auswahlsatz von 1% wird auf die Länder, Regionen, Regierungsbezirke und nach Möglichkeit auch auf tieferliegende Regionen bezogen. Das bedeutet, dass in Niedersachsen 1% der Bevölkerung ausgewählt und befragt wird. Seit dem Erhebungsjahr 2025 basiert die Stichprobe auf den Daten des Zensus 2022.
Wie werden die Daten aufbereitet und anonymisiert?
Alle Angaben, die Haushalte im Mikrozensus an die Landesämter geben, unterliegen der statistischen Geheimhaltung und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Aus diesem Grund werden die Hilfsmerkmale von den für den Mikrozensus relevanten Erhebungsdaten getrennt und vernichtet. Dadurch sind eine Zuordnung der erhobenen Daten bzw. Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Haushalte nicht möglich. Zu den Hilfsmerkmalen zählen zum Beispiel Name und Anschrift der auskunftsgebenden Personen. Sind die Häufigkeiten der Merkmalsausprägungen sehr gering, werden die Daten aufgrund ihrer niedrigen Belastbarkeit nicht oder nur eingeschränkt in den Ergebnistabellen ausgewiesen. Ergebnisse, die auf unter 71 Stichprobenbeobachtungen beruhen, werden daher in Veröffentlichungen des Mikrozensus nicht ausgewiesen. Zudem sind Ergebnisse für absolute Werte, die auf 71 bis unter 120 Befragten beruhen, statistisch relativ unsicher. Solche Ergebnisse werden daher entsprechend gekennzeichnet.
Vor der Veröffentlichung der im Mikrozensus erhobenen Daten werden diese in zwei Schritten letztendlich auf die Gesamtbevölkerung in Niedersachsen hochgerechnet. Im ersten Schritt findet die sogenannte Kompensation statt. Dabei wird ein Ausgleich der bekannten Ausfälle vorgenommen, indem anhand von Informationen über die ausgefallenen Haushalte sogenannte Kompensationsfaktoren berechnet werden. Die ermittelten Merkmale der 1%-Stichprobe werden dann anhand von personen- bzw. haushaltsgebundenen Hochrechnungsfaktoren hochgerechnet. Im zweiten Schritt findet eine Abstimmung und Hochrechnung der Stichprobendaten mit den Daten der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus statt. Für die einzelnen Unterstichproben und Merkmale werden unterschiedliche Hochrechnungsfaktoren verwendet, sodass die Daten nach der Hochrechnung auf Ebene der Gesamtbevölkerung aussagekräftig sind.
Was wird veröffentlicht?
Seit dem Berichtsjahr 2020 werden die Grunddaten des Mikrozensus jährlich in rund 200 Standardtabellen der Öffentlichkeit zugängig gemacht. Diese Standardtabellen enthalten wesentliche Themenbereiche des Mikrozensus auf Bundes- und Landesebene. Um die Daten schneller zur Verfügung stellen zu können und die europaweit festgelegten Liefertermine von Eurostat einhalten zu können, erfolgt ab 2020 zunächst die Erstellung einer Erstveröffentlichung und später dann die Publikation der Endergebnisse.
Die Endergebnisse basieren im Gegensatz zu den Erstergebnissen auf einer höheren Anzahl befragter Haushalte. Dies ist dadurch bedingt, dass auch nach Ende eines Erhebungsjahres fehlende Haushalte nach Erinnerungen/Mahnungen noch Auskunft geben. Dieses Datenmaterial wird zudem an einem aktualisierten Bevölkerungseckwert hochgerechnet. Durch den größeren Stichprobenumfang und die aktualisierte Hochrechnung können ggf. Abweichungen gegenüber den Erstergebnissen entstehen.
Sonderauswertungen sind wie bisher auf Wunsch möglich. Diese werden von den einzelnen Landesämtern nach Eingang eines Auftrags individuell angefertigt und - ausreichende Fallzahlen vorausgesetzt - sind auf den verschiedenen regionalen Ebenen möglich. Für die Wissenschaft besteht der Zugang zu den faktisch anonymisierten Daten weiterhin über die Forschungsdatenzentren sowie GESIS-Leibniz Institut für Sozialwissenschaften.
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