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Schiffsverkehr in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Ein Containerschiff auf dem Meer aus der Vogelperspektive. Bildrechte: ©EvrenKalinbacak - stock.adobe.com

Wie viele Tonnen Güter werden monatlich auf den niedersächsischen Wasserstraßen befördert? Welche Güter haben den höchsten Umschlag? Wie verändert sich der Güterumschlag in ausgewählten Häfen in Niedersachsen?

Der Schiffsverkehr unterteilt sich in die Statistik der See- und Binnenschifffahrt und erfasst monatlich die in den niedersächsischen Häfen angekommenen und abgegangenen deutschen und ausländischen Schiffe mit den von ihnen ein- und ausgeladenen Gütern.



Was unterscheidet die See- von der Binnenschifffahrtsstatistik und wozu dienen die Daten?

In der Seeschifffahrtsstatistik wird der Verkehr von Schiffen auf Meeren und Ozeanen zum Zweck der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung erfasst.

Zur Binnenschifffahrtsstatistik zählt überwiegend die berufliche/unternehmerische Schifffahrt auf Binnengewässern und Binnenwasserstraßen, also auf Flüssen, Kanälen und Seen im Bereich des Güter- und Personentransports.

Die Ergebnisse beider Statistiken dienen dem Gewinnen aktueller und vergleichbarer Daten. Sie bilden damit unter anderem die Grundlage für verkehrspolitische Entscheidungen und Maßnahmen der Verkehrsbehörden. Verkehrspolitische Planungen sowie wirtschaftliche und rechtliche Regelungen im Seeverkehr sowie in der Binnenschifffahrt basieren auf den Kenntnissen von Menge und Struktur der in Seehäfen umgeschlagenen Güter bzw. der Zahl der ein- und ausgestiegenen Passagiere sowie der auf Binnenwasserstraßen beförderten Güter.

Welche Daten werden zur See- und Binnenschifffahrt in Niedersachsen erfasst und aus welchen Quellen stammen diese?

Seeverkehrsstatistik

Unter "Seeverkehr in Niedersachsen" sind alle Ankünfte und Abgänge von (See-)Schiffen in den niedersächsischen Häfen zu verstehen, deren Fahrt ganz oder zum Teil auf See, also nicht ausschließlich auf Binnenwasserstraßen wie Flüssen und Kanälen im Sinne des Bundeswasserstraßengesetzes, stattfindet.

Erhoben werden Daten zu Schiffen mit einem Raumgehalt von 100 und mehr Bruttoraumzahl (BRZ).
Nicht in die Statistik einbezogen werden

  • Fischereifahrzeuge und Fischverarbeitungsschiffe,
  • Bohr- und Explorationsschiffe,
  • Schlepper,
  • Schubschiffe,
  • Schwimmbagger,
  • Forschungs-/Vermessungsschiffe,
  • Kriegsschiffe und Schiffe, die ausschließlich zu nichtkommerziellen Zwecken verwendet werden
  • sowie Bunker-, Versorgungs-, Reparaturfahrten und Ähnliches.

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) erfasst in der Seeverkehrsstatistik den Seegüterumschlag in den niedersächsischen Seehäfen und die Güterbeförderung über See. Beim Güterumschlag werden Transporte zwischen niedersächsischen und anderen deutschen Seehäfen in beiden beteiligten Häfen, also zweifach, gezählt.

Seit dem Jahr 2000 wird zudem die Zahl der ein- und ausgestiegenen Fahrgäste sowie deren Zu- und Ausstiegshäfen statistisch erhoben. Von Kreuzfahrtschiffen und deren Passagiere werden seit 2004 separate Nachweise vorgenommen.

Zu den Erhebungsmerkmalen der Seeverkehrsstatistik zählen

  • zum Schiff und zur Fahrt:
    • Meldehafen,
    • Schiffsart,
    • Flagge des Schiffes,
    • Bruttoraumzahl (BRZ),
    • Tragfähigkeit (tdw) des Schiffes,
    • Ankunfts-/Abgangsdatum und
    • Anzahl der Fahrten,

  • zu den ein- und ausgeladenen Gütern:
    • Güterart,
    • Menge in Tonnen,
    • Ladungsart,
    • Stückzahl der Ladeeinheiten sowie
    • Ein-/Ausladehafen,

  • zu den zu- und ausgestiegenen Personen:
    • Anzahl der Personen und
    • Zu-/Ausstiegshafen.

Binnenschifffahrt

Das LSN erfasst die Be- oder Entladungsvorgänge von Schiffen mit einer Tragfähigkeit von 50 oder mehr Tonnen in den niedersächsischen Häfen oder sonstigen Lade- und Entlade-, also Löschplätzen, deren Ziel oder Herkunft ein Binnenhafen ist und die dort Güter löschen oder laden. Einbezogen sind ebenso Ankünfte und Abgänge im sogenannten Binnen-See-Verkehr. Dazu zählen neben den die Seegrenze überschreitenden Verkehren zwischen Binnenhäfen (Häfen südlich der Binnengrenze der Seeschifffahrt) und Häfen außerhalb Deutschlands auch jene Verkehre, die zwischen Binnen- und Küstenhäfen Deutschlands bzw. Niedersachsens stattfinden und bei denen die Seegrenze nicht überschritten wird. Einbezogen werden alle Schiffe, die den Zwecken der kommerziellen Güterbeförderung dienen, also die mit dem Transport einen Gewinn erzielen möchten.

In der Binnenschifffahrtsstatistik wird der Güterumschlag in den niedersächsischen Binnenhäfen und die Güterbeförderung auf Binnenwasserstraßen erhoben. Beim Güterumschlag werden auch bei der Binnenschifffahrt im Unterschied zur Beförderung Transporte zwischen niedersächsischen und anderen deutschen Binnenhäfen in beiden beteiligten Häfen, also zweifach, gezählt.

Zu den Erhebungsmerkmale der Binnenschifffahrtsstatistik gehören

  • Güter- sowie Containermerkmale wie
    • Güterart,
    • Gefahrgut,
    • Menge in Tonnen,
    • Containerart,
    • Anzahl der Container,
    • Ein- und Ausladehafen,

  • Schiffsmerkmale:
    • Flagge/Registrierstaat,
    • Tragfähigkeit,
    • Schiffsgattung

  • und Merkmale zur Fahrt:
    • Ankunfts-, Abgangs- oder Durchfahrtsdatum,
    • Fahrtroute sowie
    • Meldehafen.

Wie werden die Daten der See- und Binnenschifffahrtsstatistik im LSN erhoben?

Auskunftspflichtig für beide Statistiken zum Schiffsverkehr sind die Frachtführerinnen und Frachtführer, die Schiffsführerinnen und Schiffsführer, die Absenderinnen/Absender und Empfängerinnen/Empfänger oder deren örtlich bevollmächtigte Vertreterinnen oder Vertreter bei allen Be- und Entladevorgängen in den niedersächsischen See- und Binnenhäfen.

Mitunter werden für das Durchführen der Statistiken die niedersächsischen Hafenverwaltungen als Übermittlungsstellen benannt. Diese haben die Aufgabe, die in ihrem Hafen anfallenden Daten zu sammeln und an das LSN direkt auf dem elektronischen Meldeweg mit einem Onlineverfahren zu übermitteln. Die Online-Meldepflicht besteht für die Seeverkehrsstatistik seit dem Berichtsjahr 2019. Die Online-Übermittlung für die Binnenschifffahrtsstatistik wurde zum Berichtsjahr 2022 zur Verfügung gestellt. Informationen zum Schätzverfahren, das bei der Ermittlung der Containerinhalte angewendet wird, erhalten Sie in den methodischen Hinweisen.

Wie oft werden die Daten aktualisiert?

Die Daten zu beiden niedersächsischen Schifffahrtsstatistiken werden monatlich und jährlich aktualisiert und veröffentlicht.

Was wird nicht in den niedersächsischen Statistiken zum Schiffsverkehr erfasst? Wo liegen die Grenzen?

In der Statistik der niedersächsischen Binnenschifffahrt werden Wasserfahrzeuge, die als Schlepp- oder Zugkraft eingesetzt werden oder einen Hafen zu Schutz- oder Sicherheitszwecken anlaufen, nicht erfasst. Ebenfalls nicht in die Binnenschifffahrtsstatistik einbezogen sind Leichterungen von Schiffen auf freier Strecke, also das Umladen von Gütern zur Verringerung des Tiefgangs, der Verkehr von Schiffen zum Fischfang, zu Wasserbauten oder Baggerarbeiten, wenn das Baggergut nicht Handelsgegenstand ist. Nicht erhoben werden weiterhin

  • der Verkehr von Fahrgastschiffen mit und ohne Güterladung,
  • der niedersächsische Fährverkehr,
  • der Verkehr zur Versorgung von Schiffen sowie
  • der Verkehr von Schiffen zwischen Anlegestellen eines Hafens bzw. zwischen Häfen einer politischen Gemeinde in Niedersachsen (Ortsverkehr).

Differenzen ergeben sich teilweise beim innerdeutschen Verkehr, also dem Verkehr zwischen zwei deutschen Binnenhäfen, bei einer Gegenüberstellung von Empfangs- und Versanddaten. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass insbesondere bei Schiffseinladungen (Abfahrten) lediglich die aktuelle Planung angegeben wird. Aufgrund von zu diesem Zeitpunkt unvorhergesehenen Ereignissen wie zum Beispiel einer Sperrung einer Wasserstraße kann sich das Ziel des Gutes ändern.

Beide Statistiken erfassen keine regional tiefergehenden Daten als die Hafenergebnisse.

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