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Die Viehbestandserhebung Schafe in Niedersachsen - Informationen für Auskunftgebende

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Eine Geschäftsfrau im Hintergrund schreibt mit einem Kugelschreiber "Information" in den Vordergrund. Bildrechte: LSN

Fragebogen

Im Rahmen der Viehbestandserhebung Schafe befragt das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) alle Betriebe mit mindestens 20 Schafen.

Wurden Sie angeschrieben, halten jedoch keine Schafe (mehr) oder weniger Tiere, beantworten Sie dennoch bitte die Eingangsfrage des Erhebungsbogen, so vermeiden Sie unnötige Rückfragen.

Jeder Betrieb ist nach § 93 Agrarstatistikgesetz zur Auskunft verpflichtet.

Den aktuellen Fragebogen finden Sie hier (pdf).

Erläuterungen zur Stichprobe finden Sie hier (doc).

IDEV Onlinemeldeverfahren

Die Erhebung erfolgt mithilfe des Online-Meldeverfahrens IDEV - ''Internet-Datenerhebung im Verbund''(Anleitung). Die Zugangsdaten werden den auskunftspflichtigen Betrieben postalisch zugesandt.

Weitere Informationen zum Verfahren und der gesetzlichen Grundlage finden Sie unter methodische Hinweise.

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