Logo Landesamt für Statistik Niedersachsen - Link zur Startseite Niedersachsen klar Logo

Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ)

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Skizze einer Stadt Bildrechte: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2021

Allgemeines

Die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) ist ein wichtiger Baustein des Zensus 2022.

Ziel der GWZ ist die vollzählige Erfassung aller Gebäude mit Wohnraum sowie der sich darin befindlichen Wohnungen. Hintergrund ist, dass in Deutschland keine flächendeckenden Register über die Anzahl und Beschaffenheit von Gebäuden und Wohnungen geführt werden. Daher werden im Rahmen des Zensus 2022 zu allen Wohnungen und Gebäuden mit Wohnraum Eigentümerinnen und Eigentümer befragt. Die Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für wohnungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen in der Raumplanung. Weitere allgemeine Informationen zur GWZ finden Sie hier.

Vorbefragung zur GWZ

Ab Oktober 2021 fand die Vorbefragung zur GWZ statt. Im Rahmen dieser Befragung wurde ein Teil der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie der sonstigen verfügungs- und nutzungsberechtigten Personen von Gebäuden mit Wohnraum befragt. Auf diesem Wege wurden Aktualität und Qualität der vom Landesamt für Statistik Niedersachsen ermittelten Angaben zu den relevanten Gebäuden und den Auskunftspflichtigen geprüft. Die Vorbefragung diente also der Vorbereitung der eigentlichen GWZ.

Die Vorbefragung beinhaltete maximal elf Fragen. Diese dienten insbesondere zur Überprüfung der vorliegenden Gebäudeanschriften sowie der Prüfung, ob die ermittelten Auskunftspflichtigen alle erforderlichen Informationen zu einer Gebäudeanschrift geben können. Darüber hinaus wurden jedoch auch offene Fragen geklärt, beispielsweise ob ein noch nicht erfasster Eigentumswechsel stattgefunden hat.

Die Fragen der Vorbefragung konnten schnell und einfach über einen kurzen Online-Fragebogen beantwortet werden. Diese Möglichkeit der Abgabe über das Online-Formular nahm auch ein Großteil der Befragten wahr. Damit bestätigt sich die Wahl des Online-Erhebungsweges als bevorzugte Befragungsform für die Haupterhebung.

Weitere Informationen entnehmen Sie der Pressemitteilung 111 vom 12.10.2021 zum Start der GWZ-Vorbefragung.

Befragung von Unternehmen der Wohnungswirtschaft

Unternehmen der Wohnungswirtschaft einschließlich Verwaltungen sind mit ihrer Vielzahl an Gebäuden und Wohnungen im Rahmen des Zensus besonders gefordert. Zur Vorbereitung der Hauptbefragung wurde im Jahr 2020 bei Wohnungsunternehmen mit großen Beständen in einem ersten Schritt eine Auflistung aller Anschriften erfragt, an denen sie Wohnraum in ihrem Eigentum haben oder verwalten. Diese so genannte Bestandsliste dient der Feststellung, ob und für welche Anschriften sowie in welchem Umfang das jeweilige Unternehmen im Rahmen der GWZ auskunftspflichtig sein wird. Im Herbst 2021 wurden die Unternehmen dazu aufgefordert, eine aktualisierte Fassung der Liste zu übermitteln, um mögliche Änderungen am Bestand zu erfassen. Zudem sollen insbesondere Verwaltungen, die zum Stichtag selbst nicht Auskunft zu den verwalteten Gebäuden geben werden, in einer so genannten Eigentümerliste übermitteln, wer für die jeweiligen Objekte stattdessen die Auskunft übernimmt.

Sie wurden im Rahmen der Vorbereitung der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) für den Zensus als Unternehmen der Wohnungswirtschaft vom Landesamt für Statistik (LSN) kontaktiert? Hier finden Sie Informationen und Hilfestellung für die Erteilung Ihrer Auskunft: Informationen für Unternehmen der Wohnungswirtschaft zur Vorbereitung der Gebäude- und Wohnungszählung 2022.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln