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Zierpflanzenerhebung in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Pflanzenzucht in einem Gewächshaus. Bildrechte: ©myndziakvideo - stock.adobe.com

Der Blumenstrauß vom Floristen, der Weihnachtsstern an der Supermarktkasse oder der kleine grüne Kaktus draußen am Balkon – Zierpflanzen finden sich überall und kommen manchmal von nicht weit her.

Daher erfasst die Zierpflanzenerhebung alle vier Jahre in der Zeit von Juli bis Oktober den Anbau von Zierpflanzen in Niedersachsen. Neben fertigen Zierpflanzen im Topf oder für den Schnitt werden unter anderem Daten zu Sämereien, Blumenzwiebeln und Knollen erhoben.


Die Durchführung der Zierpflanzenerhebung. Was wird erhoben?

Die Erhebung wird alle vier Jahre als Totalerhebung durchgeführt. Für die Betriebe besteht Auskunftspflicht. Die Befragung findet zwischen Juli und Oktober des laufenden Betriebsjahres statt. Nach § 11 des Agrarstatistikgesetztes werden die Grundflächen, die Anbauflächen von Zierpflanzen zum Schnitt, die Zahl der erzeugten Topfpflanzen, die angebauten Pflanzengruppen und Pflanzenarten, die Kulturformen beim Anbau und die Verwendungszwecke der Zierpflanzen erhoben.

Bei Schnittblumen wird beispielsweise zwischen Rosen, Chrysanthemen, Tulpen oder Gerbera unterschieden; Zimmer- und Balkonpflanzen können unter anderem in Weihnachtssterne, Alpenveilchen, Begonien, Kakteen oder Orchideen unterschieden werden.

Weitere Informationen finden Sie in den methodischen Hinweisen.

Wer muss Auskunft geben?

Die Zierpflanzenerhebung findet als Totalerhebung statt, bei der alle Betriebe mit mindestens 0,3 Hektar Blumen- oder Zierpflanzenfläche im Freiland und/oder 0,1 Hektar Blumen- oder Zierpflanzenfläche unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern befragt werden, unabhängig davon, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Jeder Betrieb ist nach § 93 Agrarstatistikgesetz zur Auskunft verpflichtet.

Den aktuellen Fragebogen sowie weitere Informationen zur Erhebung finden Sie hier. Die Beantwortung des Fragebogens erfolgt über das IDEV-Portal. Der Betrieb wird vorher postalisch über die Erhebung und seine Auskunftspflicht informiert.

Veröffentlichung der Ergebnisse der Zierpflanzenerhebung in Niedersachsen

Bereits im Erhebungsjahr können die Ergebnisse im 4.Quartal bis auf Kreisebene veröffentlicht werden. Aufgrund der Durchführung als Totalerhebung müssen die Ergebnisse nicht hochgerechnet werden.

Wer nutzt die Daten?

Zu den Hauptnutzerinnen und -nutzer der Ergebnisse der Zierpflanzenerhebung zählen Behörden wie das Landwirtschaftsministerium sowie wissenschaftliche Institutionen. Des Weiteren wird die Statistik auch von Kommunen, Verbänden, Landwirtschaftskammern und -ämtern, Interessenvertretungen, Beratungsverbänden sowie Privatpersonen und interessierten Unternehmen genutzt.

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