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Zierpflanzenerhebung in Niedersachsen - Informationen für Auskunftgebende

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Eine Geschäftsfrau im Hintergrund schreibt mit einem Kugelschreiber "Information" in den Vordergrund. Bildrechte: LSN

Fragebogen

Im Rahmen der Zierpflanzenerhebung befragt das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) alle Betriebe mit mindestens 0,3 Hektar Blumen- oder Zierpflanzenfläche im Freiland oder 0,1 Hektar Blumen- oder Zierpflanzenfläche unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern.

Wurden Sie angeschrieben, bewirtschaften jedoch keine Fläche ab dieser Größe, beantworten Sie die Eingangsfrage des Erhebungsbogens bitte mit „nein“. So vermeiden Sie unnötige Rückfragen von uns.

Nach § 93 Agrarstatistikgesetz ist jeder Betrieb zur Auskunft verpflichtet.

Den aktuellen Fragebogen finden Sie hier (pdf).

IDEV Onlinemeldeverfahren

Die Erhebung erfolgt mithilfe des Online-Meldeverfahrens IDEV - ''Internet-Datenerhebung im Verbund'' (Anleitung). Die Zugangsdaten werden den auskunftspflichtigen Betrieben postalisch zugesandt.

Weitere Informationen zum Verfahren und der gesetzlichen Grundlage finden Sie unter methodische Hinweise.

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