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Kommunaler Finanzausgleich in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Eine Männerhand legt eine Münze in eine Waagschale. Bildrechte: ©erika8213 - stock.adobe.com

Der kommunale Finanzausgleich (KFA) ist eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen in Niedersachsen. Er wird jährlich vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) berechnet und durchgeführt. Die Verteilung der Zuweisungen an die niedersächsischen Kommunen unterliegt einem komplexen Ausgleichsmechanismus. Welche Kommune in Niedersachsen jedes Jahr wie viele Zuweisungen erhält, hängt von einer Vielzahl an finanziellen und strukturellen Faktoren ab. Im Jahr 2022 lag die Zuweisungsmasse bei 5,2 Mrd. Euro.

Was ist der kommunale Finanzausgleich und warum wird er durchgeführt?

Über den kommunalen Finanzausgleich sind die Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes beteiligt (Artikel 106 Abs. 7 GG). Artikel 58 der Niedersächsischen Verfassung besagt: „Das Land ist verpflichtet, den Gemeinden und Landkreisen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel durch Erschließung eigener Steuerquellen und im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit durch übergemeindlichen Finanzausgleich zur Verfügung zu stellen.“ Dieser Verpflichtung kommt das Land Niedersachsen mit dem Niedersächsischen Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG) nach. Das Niedersächsische Finanzverteilungsgesetz (NFVG) legt jedes Jahr die Höhe der Zuweisungsmasse fest.

Beim kommunalen Finanzausgleich handelt es sich um ein System von Zuweisungen, die das Land den kommunalen Gebietskörperschaften zahlt, um sie in der Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgaben mit ausreichenden finanziellen Mitteln auszustatten. Diese ergänzende Finanzierungsquelle ist notwendig, da die eigenen Einnahmen u. a. aus Steuern, Gebühren oder Beiträgen oft nicht reichen, um die Ausgaben der Kommunen zu decken.

Neben dem Beitrag zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft insgesamt, hat der KFA eine weitere Funktion: Er soll, wie bereits sein Name andeutet, die Finanzkraft der Kommunen übergemeindlich ausgleichen. Das heißt, dass die Unterschiede der pro Einwohnerin beziehungsweise pro Einwohner zur Verfügung stehenden Mittel zwischen den Kommunen nicht zu groß werden. Damit wird versucht, einer Ungleichheit der Lebensverhältnisse in Niedersachsen entgegenzuwirken.

Welche Zuweisungsarten gibt es?

Der Finanzausgleich in Niedersachsen besteht aus drei wesentlichen Zuweisungsarten:

  • den Bedarfszuweisungen,
  • den Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises und
  • den Schlüsselzuweisungen.

Der Zuweisungsmasse werden vorab 1,6% entnommen, die als Bedarfszuweisungen für besonders finanzschwache Kommunen in Niedersachsen zur Verfügung stehen. Diese Zuweisungsart wird nicht vom LSN verteilt, sondern auf Antrag der einzelnen Kommunen und nach Überprüfung der Bedürftigkeit vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (MI) direkt gewährt.

Bei den Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises handelt es sich um Landesaufgaben, die den Kommunen übertragen wurden. Für diese Aufgaben erhalten die Kommunen für jede Einwohnerin und jeden Einwohner einen Pro-Kopf-Betrag – dieser Teil der Zuweisungen wird also nicht nach Steuer- bzw. Umlagekraft der niedersächsischen Kommunen verteilt. Die Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises vermindern die Zuweisungsmasse für Schlüsselzuweisungen.

Der größte Anteil der Zuweisungsmasse (rund 88%) entfallen auf die Schlüsselzuweisungen. Sie dienen der Ergänzung und dem Ausgleich der Steuerkraft der Gemeinden und der Umlagekraft der Landkreise. Folglich werden sie auch unterteilt in Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben und für Kreisaufgaben.

Darstellung   Bildrechte: LSN

Welche Daten werden im kommunalen Finanzausgleich Niedersachsen berücksichtigt und aus welchen Quellen stammen diese?

In die Berechnung des kommunalen Finanzausgleichs fließt eine Vielzahl an Daten aus unterschiedlichen Quellen. Zu den zentralen Bestandteilen des Verteilungsmechanismus gehören vor allem folgende Daten einer Gebietskörperschaft:

  • Einwohnerzahl und Fläche
    Die Einwohnerzahl stammt aus der Fortschreibung der amtlichen Statistik, die Fläche aus der Flächenerhebung des LSN. Diese beiden Größen spielen eine wichtige Rolle in der Bestimmung des Finanzbedarfs einer Kommune. In einigen Berechnungen wird die amtliche Einwohnerzahl um nichtkaserniertes Personal der Stationierungsstreitkräfte nach §177 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erhöht. Diese werden direkt bei den Kommunen erfragt.
  • Steuerkraft
    Die Steuerkraft berechnet sich aus den Einnahmen der Grundsteuern A und B, der Gewerbesteuer und den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und an der Umsatzsteuer. Diese Daten werden zum Teil an das LSN gemeldet, zum Teil liegen sie bereits aus der Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes vor.
  • Soziallasten
    Ebenfalls eine wichtige Rolle in der Bestimmung des Finanzbedarfs einer Kommune spielt der Soziallastenansatz. Die Angaben hierzu stammen aus der Jahresrechnungsstatistik des LSN.
  • Zuweisungsmasse
    Das Finanzministerium liefert die genaue Höhe der Zuweisungsmasse, also die Mittel, die zur Verteilung zur Verfügung stehen. Hierfür wird dem LSN zu Beginn der Berechnungen die Verbundmasse mitgeteilt.

Weitere wichtige Bestandteile des Verteilungsmechanismus können anhand dieser Grundlagendaten berechnet werden. So ergibt sich beispielsweise die Umlagekraft der Landkreise aus der Steuerkraft der kreisangehörigen Gemeinden und den Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben.

Wie wird der kommunale Finanzausgleich in Niedersachsen berechnet und durchgeführt?

Der kommunale Finanzausgleich wird in jedem Land unterschiedlich berechnet. Die in Niedersachsen angewendete Methode, das sogenannte „Zwei-Ebenen-Modell“, teilt die Mittel in jeweils eine Teilmasse zur Unterstützung der Aufgabenwahrnehmung auf gemeindlicher Ebene und auf Kreisebene auf. Die hieraus resultierenden Schlüsselzuweisungen für Gemeinde- und für Kreisaufgaben werden auf die verschiedenen Gebietskörperschaften verteilt.

Finanzbedarf

Zur Ermittlung der auf die einzelnen Kommunen entfallenden Schlüsselzuweisungen (§ 3 ff. NFAG) wird einem fiktiven Bedarf (der Bedarfsmesszahl) die Steuerkraftmesszahl (für Gemeindeaufgaben) bzw. die Umlagekraftmesszahl (für Kreisaufgaben) gegenübergestellt.

Ermittlung der Grundbeträge

Eine zentrale Unbekannte in der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen ist der jeweilige Grundbetrag. Er bestimmt, wie hoch die Zuweisungen für Gemeinde- bzw. Kreisaufgaben ausfallen, die einer Gebietskörperschaft zustehen. Um die Grundbeträge zu errechnen, müssen alle Berechnungsparameter vorliegen, erst dann wird der Startwert so lange systematisch verändert, bis die Zuweisungsmasse bis auf einen Rundungsrest aufgeteilt wird.

Das Zahlungsverfahren

Das LSN ist neben der Berechnung des niedersächsischen Finanzausgleichs auch gemäß § 20 NFAG für die Auszahlung der Zuweisungen zuständig. Das Jahresergebnis wird in acht Teilbeträge aufgeteilt und entsprechend an acht Zahlungsterminen (jeweils der 20. Januar, März, April, Juni, Juli, September, Oktober, Dezember) ausgezahlt.

Weitere Informationen zur Berechnung und Durchführung des kommunalen Finanzausgleichs in Niedersachsen erhalten Sie in den methodischen Hinweisen.

Wie oft wird der kommunale Finanzausgleich in Niedersachsen durchgeführt?

Der Finanzausgleich in Niedersachsen wird jedes Jahr neu berechnet. Für die Haushaltsplanung der Kommunen werden am Jahresende, in der Regel Mitte November, vorläufige Grundbeträge auf Grundlage der zu dem Zeitpunkt bekannten Daten berechnet. Da einige Daten erst nach Abschluss des Kalenderjahres vorliegen, findet die endgültige Berechnung und Festsetzung der Zuweisungen dann üblicherweise im ersten Quartal beziehungsweise zum Zahlungstermin 20. April statt.

Im Ausnahmefall, wenn ein Nachtragshaushalt des Landes dies vorsieht, kann es zu einer weiteren Berechnung im Laufe des Jahres kommen.

Wozu dient der kommunale Finanzausgleich in Niedersachsen und wer erhält die Auszahlungen? Wer nutzt die Daten?

Der kommunale Finanzausgleich hat in erster Linie eine fiskalische Bedeutung. Mit den Zuweisungen werden zwei Ziele verfolgt: 1. Soll die Finanzkraft der niedersächsischen Kommunen gestärkt werden und 2. sollen sie in ihrer Aufgabenwahrnehmung unterstützt werden. Die Auszahlungen gehen an die kreisfreien Städte, die übrigen Einheits- und Samtgemeinden sowie an die Landkreise in Niedersachsen. Daher sind die Ergebnisse in erster Linie für die niedersächsischen Gebietskörperschaften von Interesse. Sie berücksichtigen die Ergebnisse in ihren Haushaltsplanungen.

Daneben sind Vertreterinnen und Vertreter von kommunalen Spitzenverbänden sowie von Wissenschaft und Politik an den Ergebnissen und der Entwicklung des kommunalen Finanzausgleichs interessiert. Besonders die Frage nach finanzstarken und -schwachen Regionen in Niedersachsen kann das Ergebnis des kommunalen Finanzausgleichs beantworten.

Darüber hinaus bilden die Daten aus dem kommunalen Finanzausgleich auch die Grundlage für die Kreisumlage, die die niedersächsischen Landkreise bei ihren kreisangehörigen Gemeinden erheben.

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