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Kommunaler Finanzausgleich in Niedersachsen - Zuschussbedarf

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Eine Frau rechnet auf einem Taschenrechner, im Hintergrund tippt ein Mann etwas auf dem Laptop. Bildrechte: ©Natee Meepian - stock.adobe.com

Was ist der Zuschussbedarf?

Für den Vergleich der kommunalen Finanzen, also der Haushaltsführung von Kommunen und Landkreisen in Niedersachsen, ist der Zuschussbedarf eine wichtige Kenngröße, die in Niedersachsen insbesondere für Untersuchungen hinsichtlich des kommunalen Finanzausgleichs genutzt wird. Der Zuschussbedarf ist die Differenz aus den einer Aufgabe zurechenbaren Ausgaben (z. B. Personalausgaben, Investitionen) und zurechenbaren Einnahmen wie Gebühreneinnahmen oder Erstattungen. Er gibt an, wie viel allgemeine Deckungsmittel wie Steuereinnahmen, Umlagen und Zuweisungen aus dem Finanzausgleich zur Finanzierung dieser Aufgabe benötigt werden.

Welche Daten liegen zugrunde?

Datengrundlage der Berechnung des Zuschussbedarfs ist die kommunale Jahresrechnungsstatistik.

In der Doppik werden die Aufgaben der niedersächsischen Kommunen nach Produkten differenziert und die Zahlungsarten nach Konten. Für die Jahresrechnungsstatistik werden nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz die Daten der Finanzrechnung, also die Kontenklassen 6 Einzahlungen und 7 Auszahlungen abgefragt. Der Zuschussbedarf wird doppisch definiert als Differenz aus Kontenklasse 7 (Auszahlungen) abzüglich Kontenklasse 6 (Einzahlungen).

Welche Aufgabenkategorien gibt es?

Hilfreich für die Analyse der Daten ist die Aufteilung der Produktgruppen auf vier Kategorien:

  • Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises,
  • pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben,
  • freiwillige Aufgaben und
  • sonstige Kosten.

Bei den Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises handelt es sich um Landesaufgaben, die aber von den Kommunen wahrgenommen werden, wie zum Beispiel der Katastrophenschutz. Wenn Kommunen in diesem Bereich tätig sind, nehmen sie die Aufgabe also für das Land wahr.

Die pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben sind Aufgaben des eigenen Wirkungskreises, die die Kommunen wahrnehmen müssen, z. B. Schulträgeraufgaben.

Bei den freiwilligen Aufgaben handelt es sich um Aufgaben, zu deren Wahrnehmung die Kommunen nicht verpflichtet sind, die meisten Aufgaben im Bereich Kultur und Wissenschaft – beispielsweise das Betreiben von Volkshochschulen, Büchereien oder Theatern – zählen hierzu.

Schließlich gibt es noch die sonstigen Kosten. Hierzu gehört im Wesentlichen die Verwaltung der Kommunen im engeren Sinn, also Kosten, die der Wahrnehmung der Aufgaben der übrigen drei Kategorien dienen.

Wofür können die Daten zum Zuschussbedarf verwendet werden?

Die Betrachtung des Zuschussbedarfs ist nützlich, um zu analysieren, welche Aufgaben die Kommunen in Niedersachsen in welcher Höhe durch allgemeine Deckungsmittel finanzieren müssen. Bedeutende Aufgaben, die aber weitgehend durch eigene Einnahmen finanziert werden – beispielsweise Krankenhäuser oder Müllabfuhr – treten bei dieser Betrachtung allerdings finanziell fast gar nicht in Erscheinung.

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