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Forstwirtschaft in Niedersachsen - Informationen für Auskunftgebende

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Eine Geschäftsfrau im Hintergrund schreibt mit einem Kugelschreiber "Information" in den Vordergrund. Bildrechte: LSN

In der Holzeinschlagsstatistik sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer / Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Waldflächen (forstliche Erzeugerbetriebe) auskunftspflichtig. Dies gilt auch im Fall von ungeplantem (durch Schäden verursachten) Holzeinschlag.

Die Auskunftspflicht besteht für alle forstlichen Erzeugerbetriebe, es gibt keine Einschränkungen des Berichtskreises durch Erfassungsgrenzen. Entsprechend §80 Abs. 2 AgrStatG ist es allerdings möglich, dass die Ergebnisse der Betriebe von natürlichen und juristischen Personen des privaten Rechts durch von den Ländern zu bestimmenden Stellen geschätzt werden können. Neben (großen) Privateigentümerinnen und -eigentümern mit eigener Forstverwaltung sind in Niedersachsen auch die Landwirtschaftskammer, Forstämter und Forstgenossenschaften auskunftspflichtig.


Nach dem AgrStatG erfolgt die Erhebung des Holzeinschlags in der Untergliederung nach Holzartengruppen, Holzsorten, Waldeigentumsarten und Einschlagsursache.

IDEV Onlinemeldeverfahren

Die Erhebung erfolgt mithilfe des Online-Meldeverfahrens IDEV - ''Internet-Datenerhebung im Verbund'' (Anleitung). Die Zugangsdaten werden den auskunftspflichtigen Betrieben postalisch vor der Erhebung zugesandt.

Weitere Informationen zum Verfahren und der gesetzlichen Grundlage finden Sie unter methodische Hinweise.

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