Frau Schasse
Tel. 0511 9898 3441
Wachstum und Ernte in Niedersachsen - Methodische Hinweise
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Grundlage für alle Erhebungen der Erntestatistik, wie die Ernte- und Betriebsberichterstattung (EBE) und die Besondere Ernte und Qualitätsermittlung (BEE) sowie für Projekte FernEE 2.0 und SatErnte – Fernerkundung in der Erntestatistik ist das Agrarstatistikgesetz in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz.
Ebenso gelten für alle Erhebungen die Grundsätze der statistischen Geheimhaltung. Die erhobenen Daten werden zum Beispiel in Form von Tabellen, Karten und Fachbeiträgen zu Gesamtergebnissen aufbereitet, bei denen der einzelne Betrieb nicht mehr identifizierbar ist.
Ernte- und Betriebsberichterstattung (EBE) Feldfrüchte und Grünland
Die Ernte- und Betriebsberichterstattung in Niedersachsen erfragt seit dem Jahr 1878 jeweils im April, Juni, Juli, August, Oktober, November und Dezember eines Jahres die voraussichtlichen und endgültigen Erträge, die Vorratsbestände sowie die Herbstaussaat- und Frühjahrsanbauflächen. Die Erhebung wird jährlich durchgeführt. Abgefragt werden die Erträge bei Getreide, Körnermais, Kartoffeln, Ölfrüchten, Hülsenfrüchten, Zuckerrüben, Pflanzen zur Grünernte, Silomais und Dauergrünland. Ende Juni sind Vorratsbestände einzelner Getreidearten und Ende Dezember Vorräte an Kartoffeln zu melden. Aussaatflächen wichtiger Feldfrüchte werden im Herbst und im Frühjahr erhoben. Auswinterungsschäden durch beispielsweise Frost oder Wassermangel sind Teil des Fragebogens im Frühjahr.
Die Erhebung erfolgt durch ehrenamtliche Berichterstatterinnen und Berichterstatter – im Regelfall Leiterinnen oder Leiter eines landwirtschaftlichen Betriebs. Diese werden vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) systematisch geworben und z.B. nach Größe der Anbauflächen ausgewählt. Das LSN ist bestrebt, ein gleichmäßig dichtes Erhebungsnetz über alle Landkreise Niedersachsens zu erhalten. In 2026 umfasste der Bestand an „Ernteschätzern“ in Niedersachsen rund 1.200 Freiwillige. Ziel ist es, in jedem Landkreis mindestens 5 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche durch Meldungen abzudecken. Jeder landwirtschaftliche Betrieb, der Feldfrüchte anbaut oder Grünland bewirtschaftet, ist Teil der sogenannten statistischen Grundgesamtheit und kann berichten. Viele Betriebe übermitteln ihre Daten seit mehreren Jahrzehnten. Das Wissen dieser Personen über die Landwirtschaft und ihre regionalen Kenntnisse sind eine wichtige Voraussetzung. Die Berichterstatterinnen und Berichterstatter erhalten regelmäßig Informationsschreiben zu den neusten Erkenntnissen aus dieser Erhebung sowie eine Aufwandsentschädigung für das Ehrenamt.
Die Meldung kann sowohl online über das sogenannte IDEV-Verfahren, ''Internet-Datenerhebung im Verbund'', erfolgen, oder aber mittels Papierbogen. Weitere Informationen zur Teilnahme und Meldung sowie die aktuellen Fragebögen finden Sie bei den Informationen für Auskunftsgebende.
Nach der Auswertung der Fragebögen werden die monatlichen Ergebnisse für das Land und auf Kreisebene den Berichterstatterinnen und Berichterstattern mitgeteilt und im Internet veröffentlicht. Je nach Jahreszeit liegen unterschiedliche Erkenntnisse zu Beständen, dem Ertrag oder auch der Lagerung vor. Beispielsweise werden im Frühjahr die voraussichtlichen Anbauflächen einer Fruchtart unter Zuhilfenahme der Angaben der Berichterstatterinnen und Berichterstatter hochgerechnet. Im Sommer und Herbst hingegen können Erträge angegeben werden, während die Juni- und Dezemberergebnisse Vorratsbestände beinhalten. Das endgültige Jahresergebnis wird im Februar des Folgejahres veröffentlicht.
Durchschnittliche Erträge werden in Dezitonnen pro Hektar (dt ha-1) angegeben. Zur Ermittlung der Erntemenge in Tonnen für das Land und die Kreise werden die Daten der Bodennutzungshaupterhebung herangezogen.
Sie möchten an der Ernte- und Betriebsberichterstattung (EBE) teilnehmen? Hier finden Sie weitere Informationen.
Ernte- und Betriebsberichterstattung (EBE) Baumobst
Die Teilnahme an der EBE Baumobst ist, wie auch die Teilnahme an der EBE-Feldfrüchte und Grünland, freiwillig. Teilnehmen können alle Betriebe mit Flächen, auf denen Baumobst als Hauptnutzung angebaut wird. Bei weniger als 100 Bäumen pro Hektar werden diese Flächen nur bei eindeutiger wirtschaftlicher Nutzung, beispielsweise einer Versaftung oder Schnapsbrennerei, gezählt. Die teilnehmenden Betriebe melden die vorläufigen und endgültigen Hektarerträge von Äpfeln, Birnen, Pflaumen und Zwetschgen, Mirabellen und Renekloden, Nüssen sowie Süß- und Sauerkirschen.
Zusätzlich werden bei starken Abweichungen von erwarteten Werten wachstumsbeeinflussende Begründungen wie Witterungsverhältnisse oder Schädlingsbefall und Pflanzenkrankheiten angegeben. Die Begründungen beziehen sich dabei auf den gesamten Bestand und nicht auf einzelne Bäume. Die Meldungen werden zu einem landesweiten Ergebnis hochgerechnet. Berichtsmonate sind die Monate Juni, Juli, August und November.
Die Ergebnisse werden als Erträge in Dezitonnen pro Hektar (dt ha-1) angegeben. In den Berichtsmonaten August und November wird die voraussichtliche Verwendungsart (Tafelobst, Industrieobst, nicht vermarktet) abgefragt.
Da die allgemeine Baumobstanbauerhebung BOE nur alle 5 Jahre stattfindet, liefern die Ergebnisse der EBE Baumobst regemäßige aktuelle Daten über die Ernte. Die Anbauflächen werden bis zur nächsten BOE übernommen.
Die Meldung kann sowohl online über das sogenannte IDEV-Verfahren, ''Internet-Datenerhebung im Verbund'', erfolgen, oder aber mittels Papierbogen. Weitere Informationen zur Teilnahme und Meldung sowie die aktuellen Fragebögen finden Sie hier.
Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung (BEE)
Als einzige Erhebung der Erntestatistik ist die BEE eine Pflichterhebung, das heißt die Betriebe der Zufallsstichprobe sind auf Grundlage des Agrarstatistikgesetzes zur Auskunft verpflichtet. Zur Grundgesamtheit zählen alle Betriebe mit Anbau von Winterweizen, Wintergerste, Sommergerste, Winterroggen, Triticale, Winterraps und / oder Kartoffeln. Aktuell liegt die Erfassungsgrenze bei 0,5 ha Feldgröße für die jeweilige Fruchtart. Grundlage bilden die ANDI-Antragsdaten (Förderanträge im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik der EU) des Vorjahres.
Die Anzahl der Stichprobenbetriebe wird kontinuierlich an die Gesamtanzahl der Betriebe und der Anbauflächen in Niedersachsen angepasst. Die Stichprobenauswahl der Betriebe sowie die spätere Feldauswahl ermittelt das Statistische Landesamt zu jeder Erhebung maschinell. Aktuell werden 100 Betriebe zu Winterweizen, 90 Betriebe zu Winterroggen, 90 Betriebe zu Winterraps, 80 Betriebe zu Triticale, 90 Betriebe zu Sommergerste und 90 Betriebe zu Wintergerste befragt. Weiterhin wird der Ertrag von Kartoffeln bei 210 Betrieben ermittelt. Jedem Stichprobenbetrieb werden drei Ersatzbetriebe zugeteilt, falls die Probe nicht genommen werden kann, beispielweise wegen Umbruch des Felds oder Nichtanbau der ausgewählten Fruchtart.
Die Datenerhebung der BEE ist in zwei Arten der Proben gegliedert:
- Bei Kartoffeln wird das Verfahren „Proberodungen“ genannt, dort werden 5 mal 5 Meter lange Reihen gerodet und verwogen.
- Das Volldruschverfahren beinhaltet das Wiegen der gesamten Ernte eines Feldes mit anschließender Berechnung des durchschnittlichen Ertrags in dt/ha. Die Proben werden durch die LUFA Nord-West ausgewertet. Nach der Ernte wird ein Muster des gedroschenen Getreides (ca. 2 kg, Winterweizen und Winterroggen) entnommen und an das Max-Rubner-Institut zur Qualitätsprüfung versendet.
Zu jeder Probe muss ein Fragebogen zu Sorte, Vorfrucht (letzte vorherige Anbaufrucht), Bodenart und weiteren Merkmalen beantwortet werden. Die Auskunft ist per Fax, E-Mail oder auf dem Postweg möglich. Bei Volldruschproben werden viele Daten vor Ort erhoben.
Sind Sie auskunftspflichtig oder möchten Erhebungsbeauftragte beziehungsweise Erhebungsbeauftragter werden? Weitere Informationen finden Sie unter Informationen für Auskunftsgebende.
Im Herbst nach der Ernte ist mit vorläufigen Ergebnissen zu rechnen. Durch die späte Ernte der Kartoffeln werden die Ergebnisse später veröffentlicht. Die endgültigen Ergebnisse der gesamten Ernte eines Jahres liegen im Januar des auf die Erhebung folgenden Jahres vor.
Das könnte auch interessant sein:

