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Erhebung über Speisepilze - Informationen für Auskunftgebende

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Eine Geschäftsfrau im Hintergrund schreibt mit einem Kugelschreiber "Information" in den Vordergrund. Bildrechte: LSN

Fragebogen

Im Rahmen der Erhebung über Speisepilze befragt das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) alle Betriebe mit Anbauflächen für Speisepilze ab 0,1 ha. Wurden Sie angeschrieben, bewirtschaften jedoch keine Fläche ab dieser Größe, beantworten Sie bitte dennoch die Eingangsfrage des Erhebungsbogen, so vermeiden Sie unnötige Rückfragen.

Jeder Betrieb ist nach § 93 Agrarstatistikgesetz zur Auskunft verpflichtet.

IDEV Online-Meldeverfahren

Die Erhebung erfolgt mithilfe des Online-Meldeverfahrens IDEV - ''Internet-Datenerhebung im Verbund'' (Anleitung). Die Zugangsdaten werden den auskunftspflichtigen Betrieben vor der Erhebung postalisch zugesandt.

Weitere Informationen zum Verfahren und zu den gesetzlichen Grundlagen finden Sie in den methodischen Hinweisen.

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