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Jährliche Schulden- und Finanzvermögensstatistik in Niedersachsen - Methodische Hinweise

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Frau im Hintergrund fügt Balken zu einem Diagramm im Vordergrund hinzu Bildrechte: LSN

Allgemeine Angaben

Die jährliche Schuldenstatistik und die Statistik des öffentlichen Finanzvermögens werden als Vollerhebungen jährlich jeweils zum Stand 31. Dezember jeden Jahres durchgeführt. Zudem gibt es eine vierteljährliche Schuldenstatistik mit einem reduzierten Merkmalsprogramm.

Die Ergebnisse dieser Statistiken sollen durch fachlich tief gegliederte Erhebungsdaten detaillierte Analysen im Hinblick auf die bilanziellen Größen der Schulden und des Finanzvermögens des öffentlichen Sektors ermöglichen.
Rechtsgrundlage für die Erhebungen ist das Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (FPStatG). Entscheidend ist der § 5 Abs. Nr. 1 und 2 in Verbindung mit § 2, Abs. 1 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes. Demnach sind die Kernhaushalte von Bund, Ländern, Kommunen, der Sozialversicherungen, Extrahaushalte und sonstige öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU) je nach Statistik miteinzubeziehen (vgl. Schalenkonzept).

Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 Abs. 1 des Bundesstatistikgesetztes (BStatG) geheim gehalten soweit es durch besondere Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist. Eine solche besondere Rechtsvorschrift ist § 15 FPStatG, die die Veröffentlichung von Ergebnissen der Finanzstatistiken auf Ebene der Erhebungseinheiten mit Ausnahme der in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 FPStatG genannten Stellen zulässt.

Erhebungsmethodik

Abgrenzung Schulden- und Finanzvermögensstatik

Die jährliche Schuldenstatistik umfasst die Kernhaushalte von Bund, Ländern, Kommunen, der Sozialversicherungen, Extrahaushalte und sonstige öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU) (vgl. Schalenkonzept). Dem Landesamt für Statistik Niedersachen (LSN) obliegt hier die Erhebung der niedersächsischen Kommunen, der Sozialversicherungen unter Aufsicht des Landes Niedersachsen und die Mehrzahl der Extrahaushalte bzw. sonstige FEU mit Sitz in Niedersachsen. Erhoben werden die Bestände an Liquiditätskrediten, Verbindlichkeiten aus Cash-Pooling, Wertpapierschulden, (Investitions-)Krediten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kreditähnliche Rechtsgeschäfte, Bürgschaften, ÖPP-Projekten (Öffentlich-Private-Partnerschaft) sowie Schuldenübernahmen. Das Erhebungsprogramm für Kern- und Extrahaushalte ist inhaltlich nahezu identisch. Die sonstigen FEU werden mit einem reduzierten Merkmalskatalog befragt. Die Statistik ist systematisch in sog. P-Schlüssel gegliedert (P für Passivseite der Bilanz).

Die Statistik des öffentlichen Finanzvermögens liefert u. a. Daten zu Bargeld und Einlagen, Wertpapieren, Ausleihungen, Anteilsrechten sowie Forderungen aus Cash-Pooling. Kern- und Extrahaushalte werden mit einem identischen Merkmalskatalog in der Systematik der A-Schlüssel (A für Aktivseite der Bilanz) erhoben. Die sonstigen FEU werden in die Finanzvermögensstatistik nicht einbezogen.

Nur für Kern- und Extrahaushalte wird parallel eine vierteljährliche Schuldenstatistik mit einem reduziertem Merkmalsprogramm durchgeführt. Die Daten für die vierteljährliche Schuldenstatistik werden nicht separat erhoben, sondern sind in die vierteljährlichen Erhebungen der Kassenstatistik, der Hochschulfinanzstatistik und der Finanzen der kaufmännisch buchenden Extrahaushalte integriert.

Art der Datengewinnung

Als Datenbasis dienen vor allem die Bilanzen der Berichtseinheiten. Die Datenerhebung erfolgt mittels elektronischer Formulare im Online – Meldesystem IDEV (IDEV = Internet Datenerhebung im Verbund). In diesen Formularen ist eine Plausibilitätsprüfung hinterlegt.

Für die Erhebungen besteht Auskunftspflicht nach § 11 Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe d FPStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Hiernach sind die Leitungen oder die für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen zuständigen Stellen oder – soweit die Angaben hier nicht erlangt werden können – die Träger dieser Erhebungseinheiten auskunftspflichtig.

Genauigkeit

Die Erhebungen zu den Schulden und dem Finanzvermögen werden als Totalerhebungen durchgeführt. Folglich sind stichprobenbedingte Fehler ausgeschlossen. Bei der Totalerhebung sind nicht-stichprobenbedingte Fehler (z. B. Messfehler) nicht völlig zu vermeiden, sie werden aber durch entsprechend konzipierte Plausibilitätsprüfungen im LSN minimiert, so dass die Ergebnisse der Schuldenstatistik und der Statistik des öffentlichen Finanzvermögens von hoher Datenqualität sind und somit den hohen Qualitätsstandards der amtlichen Statistik grundsätzlich in vollem Umfang genügen.

Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit

Im Jahre 2010 wurde die jährliche Schuldenstatistik einer umfassenden Revision unterzogen. Daten bis einschließlich des Jahres 2009 sind mit denen ab 2010 deshalb nur sehr eingeschränkt vergleichbar. Das Merkmalsprogramm der jährlichen Schuldenstatistik wurde aufgrund weiterer Anforderungen der EU seit 2010 Zug um Zug erweitert.

Die Statistik des öffentlichen Finanzvermögens wird seit dem Jahr 2004 erhoben. Der Merkmalskatalog unterlag seitdem wenigen Änderungen und Erweiterungen.

In Niedersachsen fanden in den letzten Jahren auf der kommunalen Ebene Gebietsreformen statt. Um eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse des Berichtsjahres mit den Vorjahresdaten herzustellen, werden die Daten des Vorjahres in solchen Fällen gegebenenfalls auf den Gebietsstand des Berichtsjahres umgerechnet.

Auswertungsmethodik

Statistischer Nachweis der Gemeinden und Gemeindeverbände

Die Untergliederung nach Verwaltungsformen orientiert sich nach den Gemeindearten, wie sie in dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschrieben sind. Dabei werden statistisch zunächst Gemeinden und Gemeindeverbände unterschieden. Zu den Gemeinden zählen:

  • Einheitsgemeinden
    Unter Einheitsgemeinden werden alle kreisangehörigen Gemeinden gefasst, die keine Mitgliedsgemeinden darstellen. Selbstständige Städte und selbstständige Gemeinden und Städte mit Sonderstatus im Sinne des NKomVG werden statistisch bei den Einheitsgemeinden nachgewiesen.

  • Kreisfreie Städte
    Kreisfreie Städte erfüllen neben den Aufgaben einer Gemeinde die Aufgaben der Landkreise.

  • Mitgliedsgemeinden
    Mitgliedsgemeinden sind rechtlich selbständige, kreisangehörige Gemeinden, deren Verwaltungsaufgaben ganz oder teilweise von einer Samtgemeinde wahrgenommen werden.

Die beiden gemeindefreien Bezirke Osterheide und Lohheide werden finanzstatistisch unter die Einheitsgemeinden subsumiert.

Gemeindeverbände im Sinne des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes sind Samtgemeinden, Landkreise und die Region Hannover.

  • Samtgemeinden
    Samtgemeinden stellen einen Gemeindeverband aus Mitgliedsgemeinden dar. Sie erfüllen die Verwaltungsaufgaben ihrer (meist kleinen) Mitgliedsgemeinden. Samtgemeinden werden zur Stärkung der Verwaltungskraft gebildet.

  • Landkreise
    Landkreise nehmen die Verwaltungsaufgaben der kreisangehörigen Gemeinden war, sofern diese von überörtlicher Bedeutung sind oder die Verwaltungs- oder Finanzkraft der zugehörigen Gemeinden oder Samtgemeinden übersteigt. Die Region Hannover wird hier im Bereich der Landkreise nachgewiesen.

Regionale Gliederung der Ergebnisse

Die Ergebnisse der Finanzstatistiken können grundsätzlich auf Ebene der einzelnen Gemeinde dargestellt werden. Ebenso werden Daten auf Ebene der Kreise und der Verwaltungseinheiten (VE) ausgewiesen. Die Kreisebene enthält die Daten der kreisfreien Städte und der Landkreise. Die Verwaltungseinheitenebene umfasst die kreisfreien Städte, die Einheitsgemeinden, die Samtgemeindebereiche und der Vollständigkeit halber die Landkreise.
Unter einem Landkreisbereich (LKB) ist ein Aggregat bestehend aus den finanzstatistischen Daten des Landkreishaushaltes und der kreisangehörigen Gemeinden einschließlich der Samtgemeinden zu verstehen. Analog dazu werden Samtgemeindebereiche (SGB) aus den Haushalten der Samt- und Mitgliedsgemeinden gebildet.

Statistischer Nachweis der Extrahaushalte und der sonstigen FEU

Extrahaushalte und sonstige FEU werden für Niedersachsen zusammengefasst dargestellt (letztere aber nur in der jährlichen Schuldenstatistik). Zu erwähnen ist noch die Rechnung der integrierten Schulden mit den Daten der jährlichen Schuldenstatistik. Für die integrierten Schulden werden den Kernhaushalten die Schulden der Extrahaushalte und der sonstigen FEU anteilig der direkten oder indirekten Beteiligungsverhältnisse zugerechnet.

Abgrenzung des öffentlichen bzw. nicht-öffentlichen Bereichs

Um die Verflechtungen der kommunalen Finanzbeziehungen zu den anderen Sektoren der Volkswirtschaft aufzuzeigen, werden in der Systematik bei den sachlich relevanten Größen zwischen dem öffentlichen und dem nicht-öffentlichen Bereich unterschieden (sog. Bereichsabgrenzung). Der öffentliche Bereich setzt sich zusammen aus: Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden, Zweckverbänden, gesetzlichen Sozialversicherungen und verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und Sonderrechnungen. Den nicht-öffentlichen Bereich bilden die privaten Unternehmen sowie die übrigen Bereiche.

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