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Schulden- und Finanzvermögensstatistik in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Eine Schere liegt auf verschiedenen Geldscheinen. Bildrechte: ©Africa Studio - stock.adobe.com

Die Statistiken über die Schulden und das öffentliche Finanzvermögen setzen an den Bestandsgrößen der öffentlichen Haushaltswirtschaft an, der Bilanz.

Welche Daten werden in der Schulden- und Finanzvermögensstatistik in Niedersachsen erfasst und aus welchen Quellen stammen diese? Wie wird die Statistik erstellt?

Die Schuldenstatistik wird vierteljährlich zum Quartalsende und jährlich zum Stichtag 31.12. eines Berichtsjahres erhoben; die Statistik des öffentlichen Finanzvermögens wird jährlich ebenfalls zum Stichtag 31.12. erhoben.

Wesentliche Merkmale der jährlichen Schuldenstatistik sind die Bestände an Krediten, Kassenkrediten und weiteren Verbindlichkeiten wie beispielsweise aus Lieferungen und Leistungen, Bürgschaften, ÖPP-Projekten (Öffentlich-Private-Partnerschaft) und kreditähnlichen Rechtsgeschäften. Die jährliche Schuldenstatistik wird aus den Kernhaushalten der Kommunen sowie der Sozialversicherungen, den Extrahaushalten und den sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU) erhoben; bei Letzteren aber nur mit einem reduziertem Merkmalsspektrum.

Die vierteljährliche Schuldenstatistik verfügt nur über ein verkürztes Merkmalsprogramm. Der Berichtskreis umfasst die Kern- und Extrahaushalte ohne die Sozialversicherungen. Stichtage sind der 31. März, der 30. Juni, der 31. Oktober und der 31. Dezember des jeweiligen Berichtsjahres.

Der vierteljährlichen Schuldenstatistik liegt keine eigene Erhebung zugrunde. Vielmehr werden die benötigten Daten aus den vierteljährlichen Erhebungen der Kassenstatistik, den Finanzen der FEU und der Hochschulfinanzstatistik genutzt.

Die Statistik des öffentlichen Finanzvermögens wird mit Stichtag 31. Dezember eines Berichtsjahres jährlich bei den Kern- und Extrahaushalten erhoben. Das Merkmalsprogramm umfasst unter anderem Bargeld und Einlagen, die Bestände an Wertpapieren, Ausleihungen, Anteilsrechte und sonstige Forderungen.

Außerdem werden seit 2018 in der Schulden- und Finanzvermögensstatistik die Bestände und Forderungen aus Liquiditätsverbünden (Cash-Pools) in einem differenzierten Merkmalsprogramm erfragt.

Ebenfalls soll die Statistik der finanziellen Transaktionen hier nicht unerwähnt bleiben. Die Daten dieser Statistik dienen der Validierung des sogenannten Maastricht-Schuldenstandes. Die Daten der finanziellen Transaktionen werden im Rahmen der Kassenstatistik, der vierteljährlichen Finanzen der FEU und der vierteljährlichen Hochschulfinanzstatistik miterhoben. Lediglich für die finanziellen Transaktionen der Sozialversicherungsträger existiert eine eigene Erhebung.

Für die Erhebungen besteht generell eine Auskunftspflicht. Die Auskunftspflicht richtet sich dabei an die zuständige Leitung des Rechnungswesens oder die Träger der Erhebungseinheiten. Nähere Informationen für die Berichtspflichtigen und zum IDEV-Verfahren finden Sie hier.

Wozu dienen die Statistiken über das Finanzvermögen und die Schulden Niedersachsens?

Die Daten der Schulden- und Finanzstatistiken werden als Entscheidungsgrundlage für die Wirtschafts- und Finanzpolitik herangezogen. Diese Statistiken liefern Informationen zu dem finanziellen Spielraum, der Kapitalmarktbeanspruchung durch öffentliche Haushalte und der Zinssatzentwicklung. Zusätzlich sind diese Daten zur Kontrolle des Maastricht-Schuldenstandes von besonderer Bedeutung.

Zu den Hauptnutzerinnen und -nutzern der Statistik zählen neben den jeweiligen Kommunen auch Forschungsinstitute, die Deutsche Bundesbank, die Europäische Zentralbank (EZB), Eurostat, Bundes- und Länderministerien (vor allem die Finanzministerien), der Stabilitätsrat zur Sicherung solider öffentlicher Haushalte, kommunale Spitzenverbände, Hochschulen und Wirtschaftsforschungsinstitute, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die Vereinten Nationen, der Internationale Währungsfonds (IWF) sowie die Presse.

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