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Schulden- und Finanzvermögensstatistik in Niedersachsen - Informationen für Auskunftspflichtige

Landesamt für Statistik Niedersachsen


Eine Geschäftsfrau im Hintergrund schreibt mit einem Kugelschreiber "Information" in den Vordergrund. Bildrechte: LSN

Online-Verfahren

Die Auskunftspflichten zu den Statistiken der öffentlichen Finanzen ergeben sich aus dem Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst. Die genauen Anforderungen sind im § 11 geregelt. Auskunftspflichtig sind in der Regel die Leiterinnen und Leiter der jeweiligen Erhebungseinheit oder die für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen zuständigen Stellen.

Nach § 11a Bundesstatistikgesetz müssen alle Berichtspflichtigen ihre Meldungen über Online-Verfahren an die Statistischen Ämter übermitteln.

Die Möglichkeit zur Übermittlung der Daten ist nur mit dem Online Meldeverfahren IDEV - "Internet-Datenerhebung im Verbund" möglich. Beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Schulden und öffentliches Finanzvermögen am 31.12.2023

Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände

Schulden der Extrahaushalte/Sozialversicherungsträger

Schulden der sonstigen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (SFEU)

Öffentliches Finanzvermögen

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